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Gebühren und Beiträge

Hier finden Sie alle Gebühren und Beiträge der Gemeinde Stimpfach.

Gebührenordnung für das Bürgerhaus Stimpfach

Saal 100,- €
Heizungszuschlag 10,- €
Endreinigung 25,- €
zusätzliche Küchenbenutzung
Getränkeausschank 20,- €
Kaffee und kalte Speisen 25,- €
warme Speisen 50,- €
   

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Kostenregelung für Leistungen der freiwilligen Feuerwehr

Verrechnungssätze für Personalkosten (Herr Migliorin)
für einen Angehörigen der Feuerwehr je Person undStunde (ohne 1.2) 18,- €
Zuschlag bei Unfällen mit Öl oder sonstigen gefährlichen Gütern oder mit Atem-bzw. Gasschutzgeräten 3,- €
Feuersicherheitsdienst nach § 2 Ziff. 2 je Angehörigerder Feuerwehr und Stunde 13,- €
Erfrischungszuschuß je FW-Angehöriger bei längerals vier Stunden Dauer 10,- €
für in Bereitschaft stehende, aber nicht abgerückte FW-Angehörige je Person u. Stunde 18,- €
Grundvergütung für Fahrzeuge je Einsatzstunde
Löschfahrzeug 8 56,- €
Tragkraftspritzenfahrzeug 28,- €
Schlauchwagen 28,- €
Kilometerpauschale LF 8 2,60 €
Kilometerpauschale TSF, Schlauchwagen 1,50 €
Betriebskosten (je Stunde), Stromaggregate
KVA (Stromerzeuger tragbar) 14,- €
Pumpen
Feuerlöschkreiselpumpe FP vom LF 8 46,- €
Tragkraftspritze TS 8/8 36,- €
Flüssigkeitssauger 23,- €
Elektrische Tauchpumpe 15,- €
Rettungsgeräte und technische Geräte
Stihl Motorkettensäge 20,- €
Trennschleifmaschine 13,- €
Ölbinder + Entsorger Materialkosten zzgl.10 % Verw.K.
Dampfstrahlgerät 28,- €
Feuerlöschgeräte
Schaumerzeuger 15,- €
A-Saugschlauch pro Einsatz 9,- €
B-C-Druckschlauch pro Einsatz 9,- €
Schutzanzüge (Reinigen/Prüfen)
Hitzeschutzanzug 28,- €
Behälter
Auffangwanne verzinkt 28,- €
Insekten- und Bieneneinsatz Personal- und Materialkosten

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Friedhof/Bestattung

Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals 10,- €
Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern 75,- €
Einzelfall 25,- €
Befristete Zulassung 50,- €
Zulassung zur gewerbsmäßigen Grabpflege 3 bis 250,- €
Sonstige gewerbliche Tätigkeit 3 bis 250,- €
Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen von 3 bis 250,- €
Bestattung
von Personen im Alter von 10 und mehr Jahren 610,- €
von Personen unter 10 Jahren 445,- €
von Tot- und Fehlgeburten 175,- €
Zuschlag für eine Tieferlegung 30 v. H.
ein Zuschlag für Bestattungen an Sonn- und Feiertagen von je 25 v.H.
Beisetzung von Aschen
regelmäßig 320,- €
ein Zuschlag für Beisetzungen an Sonn- und Feiertagen von je 25 v.H.
Überlassung eines Reihengrabes
für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren 385,- €
für Personen unter 10 Jahren 135,- €
Überlassung eines Urnenreihengrabes
Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten 135,- €
Familiengrab, je Einzelgrabfläche 700,- €
Familiengrab (Tiefgrab) 1.050,- €
Urnenfamiliengrab, je Einzelgrabfläche 245,- €
Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechts
für die Dauer einer Nutzungsperiode
für eine davon abweichende Nutzungsdauer anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer. Angefangene Jahre werden voll gerechnet.
wie aufgeführt
Benutzung der Friedhofshalle (Aussegnungshalle) 150,- €
Benutzung einer Leichenzelle
- erster Tag der Benutzung
- zweiter und jeder weitere Tag der Benutzung
70,- €
35,- €
Benutzung einer Leichenkühlvitrine
- erster Tag der Benutzung
- zweiter und jeder weitere Tag der Benutzung
30,- €
20,- €
Benutzung des Notsarges (incl. Reinigung) 50,- €
Sonstige Leistungen
Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen von Leichen, Gebeinen oder Urnen, je Hilfskraft und angefangene Stunde 62,- €
Zuschlag in besonders erschwerten Fällen 50 v.H.
Beisetzung der von auswärts überführten GebeineGrabeinfassung mit befestigten Wegflächen - Die Anlage erfolgt durch die Gemeinde oder einen von dieser beauftragten Dritten gegen Ersatz der tatsächlichen Kosten. 610,- €
Einmaliger Auswärtigenzuschlag zu den Benutzungsgebühren, um
Der Auswärtigenzuschlag wird nicht erhoben, wenn der Verstorbene in einem auswärtigen Heim (Anstalt) untergebracht war und unmittelbar vorher in der Gemeinde Stimpfach gewohnt hat.
50 v.H.

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Hundesteuer

(Herr Migliorin)
- Ersthund
- für den 2. und jeden weiteren Hund

72,- €
144,- €

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Kindergartengebühren

(Herr Migliorin)
Für 1 Kind aus einer Familie mit
1 Kind unter 18 Jahren 92,- €
2 Kindern unter 18 Jahren 70,- €
3 Kindern unter 18 Jahren 47,- €
4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 16,- €
jeweils monatlich bei 11 Monatsbeiträgen im Jahr

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Mitteilungsblatt

(Herr Migliorin)
Jährliche Bezugsgebühren
zuzügl. Porto für Auswärtige/Jahr

15,90 €
35,18 €

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Verwaltungsgebühren

Baugebühren im Kenntnisgabeverfahren (Frau Gehring)
0,5 v.Tausend der Baukosten bzw. der Abbruchkosten, mind. 25,- €
5,- € je zu benachrichtigendem Angrenzer mind. 25,- €
Melderecht (Frau Rauprecht)
einfache Auskunft
erweiterte Auskunft
Meldebescheinigung und sonstige Bescheinigungen der Meldebehörde je Bescheinigung

5,- €
10,- €
5,- €
Ersatzlohnsteuerkarte 5,- €
Personalausweis
(Erstausstellung bis 21. Lebensjahr gebührenfrei)
8,- €
vorläufiger Personalausweis 8,- €
Reisepass
vor vollendetem 26. Lebensjahr 37,50 €
nach vollendetem 26. Lebensjahr 59,- €
vorläufiger Reisepass 26,- €
Kinderreisepass 13,- €
Fotokopie 1,50 €
(DIN A4)
für die erste Seite
für jede weitere Seite

0,75 €
0,50 €
(DIN A3)
für die erste Seite
für jede weitere Seite

1,25 €
1,- €
Beglaubigung 1,50 €
Führungszeugnis (Frau Rauprecht) 13,- €
Kfz-Abmeldung (Kennzeichen SHA) (Frau Rauprecht) 5,90 €
Kfz-Abmeldung (sonstige Kennzeichen) 11,- €
Führerscheinantrag 5,10 €
Geburtsurkunde die erste Ausfertigung 7,- €
- jede weitere gleichzeitig beantragte 3,50 €
Heiratsurkunde die erste Ausfertigung 7,- €
- jede weitere gleichzeitig beantragte 3,5 €
Sterbeurkunde die erste Ausfertigung 7,- €
- jede weitere gleichzeitig beantragte 3,50 €
Auszug aus dem Familienbuch 8,- €

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Gebührenordnung für die Waldhalle

(Herr Strobel)
Hallenmiete bis 24 Std
über 24 Std.
500,-€
700,-€

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Wasser/Abwasser

(Herr Hanselmann)
Wasserversorgungsgebühr / m³ 2,45 € (seit 01.01.08)
Wasserversorgungsbeitrag / m² Nutzungsfläche 2,04 €
Abwassergebühr / m³ 3,25 € (seit 01.01.08)
Beitragssatz für den öffentlichen Abwasserkanal / m² Nutzungsfläche 2,24 €
Beitragssatz für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerks / m² Nutzungsfläche 1,16 €

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Belegungsgebühr Zeltplatz Reiglersbach

(Frau Kohnle, Frau Hofmann)
Die Belegungsgebühr beträgt bei 1 Übernachtung
- Erwachsene pro Person
- Jugendliche pro Person
2,- €
1,- €
Die Belegungsgebühr beträgt bei zwei und mehr Übernachtungen
- Erwachsene pro Person
- Jugendliche pro Person
1,50 €
0,75 €
zuzügl. Genehmigungsgebühr 10,- €
Wasser, Strom und Müll werden nach Verbrauch/Anfall berechnet.

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