Der Ortschaftsrat soll die Mitwirkung der Bürger bei der Erledigung von Gemeindeaufgaben in den Ortschaften fördern. Sie sollen darauf hinwirken, dass die unterschiedlichen örtlichen Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden. Der Ortsvorsteher ist Vorsitzender des Ortschaftsrats. Er vertritt den Bürgermeister bei dem Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrats und bei der Leitung der örtlichen Verwaltung. Er kann an Sitzungen des Gemeinderats mit beratender Stimme teilnehmen. Der ehrenamtliche Ortsvorsteher wird, auf Vorschlag des Ortschaftsrates, aus dem Kreis der für den Ortschaftsrat wählbaren Bürger vom Gemeinderat gewählt und zum Ehrenbeamten auf Zeit ernannt.