Amtliche Bekanntmachung: ChangeMe

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Stimpfach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Stimpfach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Apfelbaumblüte
Apfelblüte
gelbe Primel
Schlehenhecke

Containerstandorte

icon.crdate15.07.2026

in der Gesamtgemeinde Stimpfach

Die Containerstandorte entwickeln sich innerhalb weniger Tage regelrecht zum Müllabladeplatz. Hausmüll wird ebenso abgelagert wie Plastikmaterial oder Möbelteile. Die Ablagerung von Altkleidern und Alttextilien sind ein besonderes Ärgernis. In Säcken oder Kartons abgestellte Textilien verunstalten nicht nur die Standorte, sondern werden im Fall einer Durchnässung sogar Restmüll. Eine Weiterverwertung ist dann nicht mehr möglich.   
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob sich die Verursacher darüber im Klaren sind, welche Folgen ein solches Verhalten hat: 

  • Wertstoffe, die eigentlich in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden sollten, werden zu Müll und müssen mit hohen Kosten entsorgt werden - bringen Sie Ihre Wertstoffe zum Wertstoffhof!
  • Die Reinigung der Containerstandorte kostet Zeit und Geld
  • Das Ortsbild leidet durch unansehnliche Müllberge 
  • Im schlimmsten Fall wird der Standort aufgelöst.

Bei Fragen rund ums Thema "Abfall" wernden Sie sich bitte an das Infotelefon im Landratsamt, Amt für Abfallwirtschaft: Tel. 0791 / 755-8822.erunreinigungen am Containerstandort sind zu unterlassen.
Halten Sie die Containerstandorte sauber!
Containerstandorte sind keine Müllplatze!Unerlaubte Ablagerungen an den Standorten werden als Ordnungswidrigkeiten behandelt und werden zur Anzeige gebracht! Es handelt sich keineswegs um ein Kavaliersdelikt, sondern um einen Schaden, der vermeidbar ist.