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Herbstlaub
Skulptur 1000 Jahre Stimpfach
Blumenbild 1000 Jahre

Geschützte Tage im November

icon.crdate23.10.2025

Geschützte Tage im November

Übersicht zum Schutz der Sonn- und Feiertage - Tanzverbote im November

Nach dem Gesetz des Landes Baden-Württemberg über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG) sind öffentliche Tanzveranstaltungen sowie Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen

  • am Allerheiligen (01.11.) von 03.00 Uhr bis 24.00 Uhr
  • am Volkstrauertag (16.11.) von 05.00 bis 24.00 Uhr
  • am Buß- und Bettag (19.11.) von 03.00 bis 24.00 Uhr
  • am Totengedenktag (23.11.) von 05.00 bis 24.00 Uhr

verboten
Am Totengedenktag sind ferner öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, verboten. An diesem Tag sind auch sonstige öffentliche Veranstaltungen verboten, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen. Öffentliche Sportveranstaltungen sind an diesem Tag bis 13.00 Uhr verboten.
Die Gemeindeverwaltung Stimpfach bittet die Bevölkerung, insbesondere die Gastwirte und Vereine, um Beachtung dieser Vorschriften.