Verunreinigungen durch Hunde
Es kommen immer wieder Beschwerden von Mitbürgern – derzeit verstärkt aus Weipertshofen - bei der Gemeindeverwaltung ein, die mit den „Geschäfts-Methoden“ mancher Hunde nicht einverstanden sind. Gemeint sind die Verunreinigungen, welche die Vierbeiner auf den Gehwegen, vor Garagenausfahrten, in fremden Vorgärten, in Grün- und Erholungsanlagen, Felder, Wiesen usw. hinterlassen.
Hundebesitzer erwarten von ihren Mitmenschen Verständnis und Sympathie für ihre Tiere. Dies wird aber nur dann der Fall sein, wenn auch die Hundebesitzer Verständnis für die Anliegen ihrer Mitbürger zeigen. Die meisten Hundebesitzer haben ihre Vierbeiner zur Ordnung erzogen. Rücksichtnahme ist für sie eine Selbstverständlichkeit. Aber es gibt auch einen gewissen Prozentsatz Unbelehrbarer. Diese müssen wir darauf hinweisen, dass nach § 11 Polizeiverordnung der Gemeinde Stimpfach der Halter/Führer eines Hundes verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass der Hund seine Notdurft nicht auf die o. g. Flächen verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
Außerdem dürfen Hunde ohne Begleitung einer aufsichtsfähigen Person, die auf das Tier jederzeit einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
Im Innenbereich (§§ 30 - 34 BauGB) sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie generell im Wald und in Naturschutzgebieten Hunde an der Leine zu führen.
Verstöße gegen diese Regelungen werden mit Bußgeldern bis zu 500,00 Euro geahndet.




