Schöffen und Jugendschöffen
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Stimpfach schlägt dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht doppelte so viele Kandidaten vor, wie benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss die Haupt- und Ersatzschöffen.
Gesucht werden nun Bewerberinnen und Bewerber, die insbesondere
- in der Gemeinde Stimpfach wohnen,
- am 01. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- sich in keinem Insolvenzverfahren befinden,
- nicht infolge eines Richterspruches ein öffentliches Amt nicht besitzen dürfen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden,
- gegen die nicht ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben,
- keine Beamte oder Religionsdiener nach § 34 Gerichtsverfassungsgesetzt sind.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden.
Einwohner der Gemeinde Stimpfach, die Interesse haben, in die Vorschlagsliste aufgenommen zu werden, können sich bis zum 30. April 2023 bei der Gemeindeverwaltung Stimpfach, Kirchstraße 22, 74597 Stimpfach schriftlich bewerben.
Zum Download:
- Bewerbungsformular Schöffe (PDF-Datei)
- Bewerbungsformular Jugendschöffe (PDF-Datei)
- Flyer "Unsere Kurzanleitung zum Schöffenamt in 10 Schritten" (PDF-Datei)
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.schoeffenwahl2023.de.
Bei Fragen zur Schöffenwahl wenden Sie sich bitte an das Hauptamt, Petra Bögelein, 07967 9001-31, petra.boegelein@stimpfach.de.