Dienstleistungen: ChangeMe

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Stimpfach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Stimpfach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Skulptur 1000 Jahre Stimpfach
Blumenbild 1000 Jahre
verschneites Jagstufer
Winterbild

Erzieherischer Jugendschutz - HaLT

Initiative zur Prävention und Frühintervention bei Alkoholmissbrauch von jungen Menschen (erzieherischer Jugendschutz)

Schaffung eines öffentlichen Bewusstseins für Gefahren durch Alkohol bei jungen Menschen.

"Wir schauen nicht weg und machen mit!"
"Wir alle können viel dafür tun, dass unsere Kinder einen ungefährlichen Umgang mit Alkohol erlernen!"

Achten Sie darauf und seien Sie Vorbild:

  • Kein Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren;
  • Kein Verkauf von Alkopops und hochprozentigem Alkohol an unter 18-jährige;

Halt sagen - Halt geben:

  • Schauen sie nicht weg wenn Kinder und Jugendliche sich betrinken, sprechen Sie betrunkene Jugendliche an und sorgen Sie für ihren sicheren Heimweg;
  • Nehmen Sie, bei übermäßigem Alkoholkonsum/Alkoholvergiftung Ihrer Kinder, die Hilfsangebote der Jugend-Sucht-Beratungsstelle wahr.

Unterlagen

Beim Suchtbeauftragten des Landkreises erhalten Sie Unterlagen zur Aktion HaLT.


Die Informationsmaterialien bestehen aus
  • Faltblatt Alkopops für Eltern und Multiplikatoren in Vereinen, zur Information und Aufklärung über alkoholische Getränke
  • Erklärung zur Durchführung von Festen, Feiern und Parties, für Veranstalter wie Vereine, Initiativen etc.. Die Erklärung ist Bestandteil der Festbewilligung und wird ausgehängt
  • Rote Karte für Jugendliche, welche aufgrund ihres Alters keinen Alkohol erhalten. Diese Karte soll verhindern, dass VerkäuferInnen in Erklärungsnöte kommen, bzw. die Jugendlichen entsprechend informiert werden
  • HaLT-Aushang zum Aushängen bei den einzelnen Veranstaltern
  • Informationen zum Frühinterventionskurs "A"lkohol

Zuständigkeit

Landratsamt Schwäbisch Hall
Jugendamt
Jugend-Sucht-Beratungsstelle
Tel. 0791/856573-0

Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigegeben durch das Landratsamt Schwäbisch Hall. Stand: 11.01.2010