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Apfelbaumblüte
Apfelblüte
gelbe Primel
Schlehenhecke

Bauen an Gewässern

Hier erhalten Sie Informationen zum Bauen an Gewässern.
Im weiteren wird der Verfahrensablauf zur Genehmigung und die benötigten Antragsunterlagen für die nachfolgenden Maßnahmen beschrieben.

  • Brücken, Stege, Überfahrten
  • Gewässerkreuzungen mit Leitungen
  • Ufermauern
  • Auffüllungen und Abgrabungen
  • Bauvorhaben in Gewässerrandstreifen

Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten werden gesondert geprüft.

Voraussetzungen

Für den Bau von Brücken, Stegen, Überfahrten, Ufermauern sowie für Gewässerkreuzungen mit Leitungen aller Art ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.
Vorhaben auf dem Gebiet der Großen Kreisstädte Schwäbisch Hall und Crailsheim werden zuständigkeitshalber durch die Städte selbst im Benehmen mit dem Landratsamt bearbeitet.

Für Vorhaben in Gewässerrandstreifen ist eine Ausnahme erforderlich.
Zuständig ist hierfür die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

Verfahrensablauf

Eine frühzeitige Beteiligung des Bau- und Umweltamtes zur technischen und fachlichen Beratung wird angeregt.
Die Genehmigung ist formlos beim Landratsamt zu beantragen.

Fristen

Ist vom Einzelfall abhängig. Die Verfahrensdauer beträgt in der Regel zwischen sechs und dreizehn Wochen.

Unterlagen

Dem Antrag sind aussagekräftige Unterlagen beizufügen:

  • Erläuterungsbericht
  • Übersichtslageplan und/oder Trassenplan
  • Lageplan
  • Längs- und Querschnitte
  • Bauzeichnungen
  • Statik bei Brücken

Bitte stimmen Sie den Umfang und die Anzahl der Unterlagen mit dem Landratsamt ab.

Kosten

Nach Zeitaufwand gemäß der Gebührenordnung des Landratsamtes Schwäbisch Hall

Bearbeitungsdauer

Ist vom Einzelfall abhängig. Die Verfahrensdauer beträgt in der Regel zwischen sechs und dreizehn Wochen.

Rechtsgrundlage

Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG)
Landesbauordnung (LBO)
Naturschutzgesetz

Zuständigkeit

Bau- und Umweltamt, Fachbereich 33.3

Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigegeben vom Landratsamt Schwäbisch Hall. Stand 09.02.2007