Dienstleistungen: ChangeMe

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Stimpfach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Stimpfach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Apfelbaumblüte
Apfelblüte
gelbe Primel
Schlehenhecke

Fischteich

Hier erhalten Sie Informationen zu Fischteichen und Weihern.
Im weiteren wird der Verfahrensablauf zum Genehmigungsverfahren und die benötigten Antragsunterlagen für die nachfolgenden Maßnahmen beschrieben.

Wassernutzungen für Teiche oder Weiher durch:

  • Aufstauen eines Gewässers
  • Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern
  • Einleiten von Wasser in oberirdische Gewässer

Voraussetzungen

Zum Bau und Betrieb von Fischteichen und Weihern ist eine Prüfung nach Bau, Wasser- und Naturschutzrecht erforderlich.

Verfahrensablauf

Eine frühzeitige Beteiligung des Bau- und Umweltamtes zur technischen und fachlichen Beratung wird angeregt.
Die bau- und wasserrechtliche Zulassung ist formlos beim Landratsamt zu beantragen.

Fristen

Ist vom Einzelfall abhängig. In der Regel ist eine amtliche Bekanntmachung und öffentliche Auslegung des Antrags mit zugehörigen Planunterlagen Bestandteil des Verfahrens (Dauer acht bis zwölf Wochen).

Unterlagen

Dem Antrag sind entsprechend aussagekräftige Unterlagen beizufügen:

  • Erläuterungsbericht
  • Übersichtslageplan
  • Lageplan
  • Längs- und Querschnitte
  • Bauzeichnungen

Bitte stimmen Sie den Umfang und die Anzahl der Unterlagen mit dem Landratsamt ab.

Kosten

Nach Zeitaufwand entsprechend der Gebührenordnung des Landratsamtes Schwäbisch Hall.

Bearbeitungsdauer

Ist vom Einzelfall abhängig. In der Regel ist eine amtliche Bekanntmachung und öffentliche Auslegung des Antrags mit zugehörigen Planunterlagen Bestandteil des Verfahrens (Dauer acht bis zwölf Wochen).

Rechtsgrundlage

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG)
Naturschutzgesetz (NatSchG)

Zuständigkeit

Bau- und Umweltamt, Fachbereich 33.3

Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigegeben vom Landratsamt Schwäbisch Hall. Stand 09.02.2007