Dienstleistungen: ChangeMe

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Stimpfach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Stimpfach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Apfelbaumblüte
Apfelblüte
gelbe Primel
Schlehenhecke

Barbetrag zur persönlichen Verfügung bei Inhaftierung

Personen in Untersuchungshaft haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung nach § 27b SGB XII. Dieses dient dazu, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens zu decken, die nicht durch die Haftanstalt übernommen oder durch eigene Mittel gedeckt werden.

Voraussetzungen

  • Untersuchungshaft
  • Keine eigenen Mittel
  • Keine Arbeit im Rahmen des Angebots der Haftanstalt möglich

Verfahrensablauf

Senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag auf einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung bei Inhaftierung inklusive der geforderten Unterlagen an die zuständige Stelle.

Fristen

Wenden Sie sich schnellst möglich an die zuständige Stelle, damit Sie so rasch wie möglich Hilfe erhalten.

Unterlagen

Zusätzlich zum vollständig ausgefüllten Antrag auf einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung bei Inhaftierung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Personalausweis/ Reisepass, Aufenthaltstitel/ Fiktionsbescheinigung
  • Haftbescheinigung
  • Nachweise über jegliche Einkommen
  • Kontoauszüge des Kontos bei der Haftanstalt ab Haftbeginn
  • Kontoauszüge aller Konten der vergangenen 3 Monate
  • Aufstellung, auf der ersichtlich ist in welchem Gebiet/ Ort im letzten Jahr bis heute der überwiegende Aufenthalt war (Orte und Zeiträume)

Kosten

keine

Sonstiges

Jegliche Einkommen (z.B. Zahlungen von Bekannten/ Verwandten, Taschengeld der Haftanstalt, Arbeitseinkommen im Rahmen des Angebots der Haftanstalt etc.) werden bei der Bedarfsberechnung angerechnet.

Der Barbetrag wird direkt an die Haftanstalt bezahlt.

Rechtsbehelf

-

Rechtsgrundlage

§ 27b SGB XII

Freigabevermerk

16.04.2026 Landratsamt Schwäbisch Hall