Wahlaufruf
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Es liegt dabei an Ihnen, wie die politischen Weichen für die nächsten 4 Jahre gestellt werden.
Ob Sie nun vor Ort im Wahllokal wählen oder Ihre Stimme(n) per Briefwahl abgeben möchten – wichtig ist, dass Sie in jedem Fall von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen!
Mit dieser Wahl wirken Sie als Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Politik in Deutschland in der nächsten Legislaturperiode mit.
Mit Ihrer Stimmabgabe entscheiden Sie mit über die Zusammensetzung des Bundestags und darüber, was in den nächsten vier Jahren in der Bundespolitik geschehen wird.
Es sind herausfordernde Zeiten, die seriöse Antworten brauchen auf die drängenden Fragen der Sozial- und Wirtschaftspolitik, der inneren und äußeren Sicherheit, des Umwelt- und Klimaschutzes und nicht zuletzt der Migration.
Wahlen sind das Fundament einer Demokratie – unseres demokratischen Rechtsstaates.
In diesem Sinne: gehen Sie zur Wahl und tragen Sie so mit dazu bei, dass Deutschland – auch mit Ihrer Stimme – eine starke Demokratie bleibt!
Nutzen Sie die Möglichkeit zur politischen Mitbestimmung.
Ihr
Matthias Strobel
Bürgermeister
Rufbereitschaft Bundestagswahl 2025
Ausstellung von Wahlscheinen
Wahlscheine können von Personen die in das Wählerverzeichnis eingetragenen sind (Wahlberechtigte), bis Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, beantragt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis Samstag, 22. Februar 2025, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr gestellt werden. (Gemäß § 27 Abs. 4 BWO)
Das Gleiche gilt in Fällen des § 25 Abs. 2 Bundeswahlordnung.
Rufbereitschaft:
Freitag, 21. Februar 2025, 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Samstag, 22. Februar 2025, 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Sonntag, 23. Februar 2025, 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Für die Beantragung eines Wahlscheins aus einem der oben genannten Gründen können Sie unter folgender Rufnummer einen Mitarbeiter der Verwaltung erreichen:
07967/9001-29
Petra Bögelein
Wahlleiterin
Wahlbekanntmachung Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
Erklärfilm "Alles, was Du wissen musst!" zur Bundestagswahl 2025
Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unab-hängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettel-schablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuz-chen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kos-tenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außer-dem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hin-gewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
Bundestagswahl 2025: Sehr knappe Fristen für die Beantragung und Rücksendung von Briefwahlunterlagen
Den Parteien und Bewerbern soll innerhalb des engen Zeitrahmens zwischen Auflösung des Bundestags und der Neuwahl der größtmögliche zeitliche Vorlauf für ihre Wahlvorbereitungen eingeräumt werden, ohne die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl durch die Wahlorgane zu gefährden. Mit den nötigen Beschwerdefristen gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Wahlvorschlägen / Landeslisten ist damit zu rechnen, dass mit dem Druck der Stimmzettel erst Ende Januar / Anfang Februar begonnen werden kann. Bis die ersten Stimmzettel bei den Gemeinden eingehen, dauert es nochmals einige Tage, so dass mit der Ausgabe / dem Versand von Briefwahlunterlagen voraussichtlich nicht vor dem 7. Februar begonnen werden kann.
Zwischen der Zustellung der Stimmzettel an die Gemeindeverwaltungen und dem Wahltag, an dem die Briefwahlunterlagen bis spätestens 18.00 Uhr bei den Kommunen eingegangen sein müssen, liegt dann nur ein Zeitraum von gut zwei Wochen. Dies stellt insbesondere angesichts potenziell langer Postlaufzeiten eine erhebliche Herausforderung dar.
Daher weisen wir darauf hin, dass Wähler, die am Wahltag nicht zur Urnenwahl kommen können oder wollen, ihre Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig beantragen sollen (sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben).
Es gibt die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt abzuholen und die Briefwahl dann gleich im Rathaus auszuüben. Zu diesem Zweck wird eine Wahlkabine im Foyer aufgestellt und der Wahlbrief kann in eine bereitgestellte Wahlurne eingeworfen werden.
Wer sich die Briefwahlunterlagen zuschicken lässt, kann seinen Wahlbrief direkt am Rathausbriefkasten einwerfen, anstatt ihn mit einem Postunternehmen zurückzuschicken.
Falls Sie in den zwei Wochen vor der Wahl eine Reise planen und vor dem Wahltag nicht mehr heimkehren, denken Sie bitte daran, sich ihre Unterlagen an ihre Urlaubsadresse senden zu lassen.
Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung).
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.stimpfach.dean.
Beim Aufruf des Links: Start – Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagenbriefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index
erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post Deutsche Post AG oder Amtsbotin zugestellt.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an lisa.strobel@stimpfach.de einen Wahlschein beantragen.
In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Lisa Strobel, Tel.: 07967/9001-29, E-Mail: lisa.strobel@stimpfach.de.