Bericht
icon.crdate19.07.2023
aus der Gemeinderatssitzung vom 26. Juni 2023
Sanierung B290 / OD Randenweiler
hier: Baustellenbesichtigung
Seit rund 4 Wochen befindet sich die Baustelle nun in Randenweiler. BM Strobel gibt dem Gremium im Vorfeld der Sitzung die Gelegenheit, die Baustelle zu besichtigen und sich ein Bild vom Baufortschritt zu machen. Die ODR-Netze hat sich nach der letzten Sitzung entschlossen, die Dachständer doch noch abzubauen und die Stromversorgung entlang der B290 als Erdverkabelung auszuführen. Die Bauarbeiten kommen gut voran und sind aktuell im Rahmen der Bauzeitplanung. Von der Firma HOSTA bis zur Einmündung Vogelsangstraße besteht momentan die halbseitige Sperrung. Hier wird die neue Wasserleitung verlegt und auch gleich die Hausanschlüsse dazu. Probleme machen immer die Querungen, damit die Hausanschlüsse zu den Gebäuden verlegt werden können. Ein weiteres Problem seien die großen LKW´s die hier nichts zu suchen haben, sagt BM Strobel. Diese werden von Ellwangen herkommend insgesamt viermal mit Absperrungen darauf hingewiesen, dass sie nicht durchkommen, was leider nicht beachtet wird. Sobald die Bauarbeiten für die Neuverlegung der Wasserleitung abgeschlossen sind, beginnen die Bauarbeiten wieder vom Autohaus Rettenmeier. Hier wird dann der Gehweg aufgemacht um die Stromversorgung etc. zu verlegen.
Weiter geht es bei der Einmündung Eckarroter Straße. Hier wird aktuell der neue Regenwasserkanal für das neue Baugebiet Eckarroter Straße verlegt, sowie die neue Wasserleitung.
Entlang der B290 zeigt BM Strobel dem Gremium noch den Verlauf des neuen Radwegs, welcher 1,75 m neben der Fahrbahn entstehen soll. Außerdem soll auch die Stichstraße von der B290 bis 10 m vor den Bahngleisen neu asphaltiert werden.
Zusammenfassend liegt man mit der Bauzeit aktuell im Rahmen und auch bei den Baukosten gibt es momentan keine Überraschungen. Evtl. wird sich das Bauende etwas nach hinten verschieben, aufgrund der zusätzlichen Demontage der Dachständer.
Die Sitzung wird im Anschluss im Wiesental-Forum fortgesetzt.
Auf dem Weg dahin besichtigt der Gemeinderat die Andienungsrampe vor dem Forum. Hier wurde vom Gremium die fehlende Sicherheit bemängelt. BM Strobel teilt mit, dass hier ein Steckgeländer angebracht werden kann, welches zwischen 2500 € und 2800 € netto liegt. Das Gremium einigt sich, dass ein Handlauf auf beiden Seiten der Treppen ausreichen würde um hier dann auch eine optische Abgrenzung zu der Andienungsrampe zu schaffen.
Energie
hier: Konzept der Wärmeversorgung – Fortsetzung der Diskussion vom April
Inhaltlich verweist BM Strobel hier auf die Diskussion im April. Die Herren Weller und Fetzer haben in dieser Sitzung verschiedene Möglichkeiten der Wärmeversorgung für die Waldhalle und den Bauhof/FFW-Magazin vorgestellt. Nach ausführlicher Diskussion hat der Gemeinderat dann um eine Vertagung gebeten, um die erhaltenen Informationen in Ruhe bewerten zu können. Gleichzeitig wurden die beiden Ingenieure gebeten, weitere Informationen für Kombilösungen zusammen zu tragen. Diese wurden nun von Herrn Weller vorgestellt. Aus Sicht des Ingenieurs besteht aktuell kein zwingender Handlungsbedarf in Waldhalle und Feuerwehrmagazin/Bauhof eine neue Heizanlage einzubauen. Die Tendenz des Gremiums geht dahin, den aktuellen Stand (Gasanschluss) so zu belassen und abzuwarten was in Sachen Heizung von der Bundespolitik noch entschieden wird. Der Druck, welchen man vor einem Jahr noch hatte, sei nicht mehr präsent, weshalb man das Thema nun auch erstmal so stehen lassen kann. Es sei trotz allem gut gewesen, dass man sich so intensiv darüber beratschlagt und informiert hat. Die Gemeinderäte wünschen sich nun, dass das ganzheitliche Energiekonzept mit dem Energiemanagement vom Landkreis schnellstmöglich beginnt und man dann hier auch alle Gebäude der Gemeinde berücksichtigen und optimieren kann.
Straßenbauprogramm 2023
hier: Vergabe der Bauarbeiten
Jedes Jahr führt die Gemeinde mehrere Straßensanierungsmaßnahmen durch. In diesem Jahr bestand der Wunsch im Gemeinderat, vorab über die Maßnahmen diskutieren zu können. Herr Hanselmann hat daher alle gemeldeten bzw. von der Verwaltung angedachten Sanierungsmaßnahmen zu einer Liste zusammengefasst und mit Angeboten hinterlegt. Im Bauausschuss am 21.06.23 wurden alle Maßnahmen abgefahren, vorgestellt und vorberaten. Herr Hanselmann trägt dem Gremium die festgelegten Maßnahmen vor. Der Gemeinderat beschließt 10 von 12 Maßnahmen und vergibt diese.
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim
hier: Vorberatung der FNP-Änderungen für die Sitzung am 12.07.2023
Die VVG Crailsheim hat letztmals im März 2023 getagt. Damals war auch angedacht, dass sich das Planungsbüro MVV aus Mannheim vorstellt. Dieses Büro wird in den nächsten Jahren für die VVG den Flächennutzungsplan und den Landschaftsplan fortschreiben. Aufgrund von zahlreichen Staus konnten die Vertreter des MVV leider nicht rechtzeitig in der Sitzung sein, so dass dieser Punkt verschoben werden musste. Beim Ersatztermin am 12.07.2023 soll dies nun nachgeholt werden. Gleichzeitig werden 4 FNP-Änderungen auf der Tagesordnung stehen, die seit März schon wieder aufgelaufen sind.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den folgenden Beschlussanträgen im gemeinsamen Gremium zuzustimmen:
Es werden die einzelnen Punkte kurz dargestellt. Sie sind teilweise in früheren Stadien der Fortschreibung im Gremium gewesen.
Änderung Nr. 06-2017 „Hagenhof“, Crailsheim, Feststellungsbeschluss
Dieses Verfahren war bereits abgeschlossen, konnte aber aufgrund formeller Fehler nicht genehmigt werden und musste erneut ausgelegt werden. Dies ist 2022 erfolgt. Es gingen keine Stellungnahmen ein.
Im Verfahren soll lediglich die Ortsfläche Hagenhof in den FNP aufgenommen werden und eine Klarstellungssatzung durch einen formellen Bebauungsplan ersetzt werden. Dieser Punkt war bereits für März vorgesehen und wurde vom Gremium im Januar vorberaten. Die Stadt Crailsheim hat ihn dann in der VVG-Sitzung im März abgesetzt und nun erneut auf die Tagesordnung gehoben.
Änderung Nr. 14-2018 „Süd-Ost IV“, Crailsheim, Feststellungsbeschluss
Dieses Verfahren wurde eigentlich bereits 2019 abgeschlossen. Das RP hat dann aber die Genehmigung aufgrund formeller Fehler verweigert. Also wurde das Planwerk redaktionell überarbeitet, erneut ausgelegt und kann nun erneut zum Feststellungsbeschluss vorgelegt werden. Es handelt sich bei dieser Fläche um die Erweiterungsfläche für die Firma Schubert in Crailsheim, die mittlerweile ja bereits vollzogen ist.
Änderung Nr. 07-2017 „Weilersäcker/Schafbuck“, Satteldorf, Feststellungsbeschluss
Die Gemeinde Satteldorf möchte auf dieser Fläche Ausgleichsmaßnahmen direkt neben der A6 durchführen. In der Januarsitzung hat der Gemeinderat bereits darüber beraten. Damals ging es um den Auslegungsbeschluss.
Auch dieses Verfahren war bereits komplett abgeschlossen, wurde aber vom Verwaltungsgericht für ungültig erklärt. Daraufhin hat die Gemeinde Satteldorf den Bebauungsplan überarbeitet und das Verfahren erneut durchlaufen. Mit dem Beschluss kann dieses nun abgeschlossen werden.
Änderung Nr. J-2023-1F „Weißes Kreuz“, Frankenhardt, Aufstellungsbeschluss
Auf dieser etwa 1,1 ha großen Fläche möchte die Gemeinde Frankenhardt Wohnbebauung möglich machen und die ärztliche Versorgung der Gemeinde sicherstellen. Mit diesem Beschluss wird das Verfahren gestartet, daher ist die Begründung auch nur vorläufig.
Kindergärten
a)Auswertung der Bedarfsumfragen für Kindergärten und Schule
Die Gemeinde hat wie in jedem Jahr auch 2023 im Frühjahr eine Bedarfsumfrage in den Kindergärten und der Schule durchgeführt. Die Ergebnisse stellt BM Strobel anhand einer Präsentation kurz vor. Der Wunsch nach Mittagessen in den Teilorten wurde durch die Umfrage nochmal bestärkt. Die Belieferung der Teilortkindergärten kann aktuell nicht erfolgen, da im Transporter von St. Anna, in welchem das Essen nach Stimpfach für Seniorenheim, Kinderhaus Stimpfach und Schule geliefert wird, kein Platz mehr ist. Hierzu wurde in der Kindergartenausschutzsitzung schon besprochen, dass man sich über einen anderen Lieferweg informiert. Zusammenfassend kann man mit der Umfrage und dessen Ergebnis sehr zufrieden sein.
Bei der Umfrage der Grundschulbetreuung wurde angegeben, dass eine zweite Person für die Betreuung sinnvoll wäre, wegen der Hausaufgabenbetreuung. Hier macht BM Strobel deutlich, dass bei der Schulbetreuung keine Hausaufgabenbetreuung inclusive ist. Dies ist lediglich ein freiwilliges Angebot von Frau Rottler, die die Schüler hier etwas unterstützt. Es kann aber sein, dass sich die Personalsituation etwas entspannen wird, da eine Mitarbeiterin auch wieder aus der Elternzeit kommen möchte und ab nächstem Schuljahr dann auch eine Stelle für ein freiwilliges, soziales Jahr besetzt wird.
b)Neufestlegung der Kindergartengebühren 2023/24
Wie in jedem Jahr müssen vor Beginn des neuen Kindergartenjahres im September die Kindergartengebühren neu festgelegt werden. Dafür verhandeln Städte- und Gemeindetag mit den Trägerverbänden und geben eine Empfehlung heraus.
Die Gebührensteigerungen fallen in diesem Jahr sehr groß aus. Begründet wird dies durch die enormen Preissteigerungen – vor allem im Energiebereich – aber auch durch die deutlichen Personalkostensteigerungen durch Tariferhöhungen bei den ErzieherInnen.
Die Verwaltung hat die vorgegebenen Steigerungen wieder in die Gebührentabellen eingearbeitet und dem Gremium vorgestellt. Der Kindergartenausschuss hat in seiner Sitzung am 12.06.2023 darüber beraten und empfiehlt die Fortschreibung der Gebühren wie vorgeschlagen.
Das Gremium möchte, dass BM Strobel das Thema Kindergartengebühren und deren Reduzierung bzw. Abschaffung über die Bürgermeisterkollegen, den Kreistag in den Gemeindetag bringt und hier darüber gesprochen wird, wie man Familien entlasten kann. Es wäre toll, wenn das letzte Kindergartenjahr günstiger oder umsonst wäre, damit alle Kinder mit dem gleichen Stand in die Schule kommen.
Der Gemeinderat beschließt die Neufestsetzung der Kindergartengebühren für die Kindergärten in der Gemeinde Stimpfach für das Kindergartenjahr 2023/24.
Elternbeiträge Kindergärten Rechenberg und Weipertshofen (PDF-Dokument, 31,26 KB, 20.07.2023)
Elternbeiträge Kindergarten St. Georg Stimpfach (PDF-Dokument, 233,75 KB, 20.07.2023)
Kommunalwahl 2024
a)Beschluss über die Beibehaltung der unechten Teilortswahl im Gemeinderat und den Ortschaftsräten
b)Festlegung der Wahlbezirke und der Sitzverteilung im Gemeinderat und Ortschaftsrat – Änderung der Hauptsatzung
Vor einer Kommunalwahl ist bei Gemeinden mit unechter Teilortswahl die Sitzverteilung rechtzeitig vor der Wahl zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dies war schon immer so und steht nun vor der Kommunalwahl 2024 wieder an. Die Festlegung der Sitze darf nicht willkürlich erfolgen, sondern muss die örtlichen Verhältnisse sowie die Bevölkerungsanteile berücksichtigen. Besondere Brisanz hat diese Überprüfung bekommen, da die Kommunalwahl der Stadt Tauberbischofsheim aus 2019 rechtlich angefochten wurde und deshalb die Wahl wiederholt werden musste.
In der Hauptsatzung der Gemeinde Stimpfach ist für den Gemeinderat, sowie für beide Ortschaftsräte die unechte Teilortswahl geregelt.
Die Einführung der unechten Teilortswahl für Gemeinderat und Ortschafsrat, so, wie sie in der Satzung steht, war bei der Eingemeindung nicht Gegenstand der Eingemeindungsverträge.
Die Wohnbezirke wurden im Rahmen der 1. Hauptsatzung der heutigen Gemeinde Stimpfach festgelegt. 2013 wurde die Hauptsatzung in diesem Punkt geändert. Grund war zum einen, dass die Bevölkerungszahl unter 3.000 Einwohner gefallen war und deshalb eine Änderung erforderlich wurde. Zum anderen hatte die Sitzverteilung zum damaligen Zeitpunkt nicht den jeweils zu vertretenden Bevölkerungsanteil wiedergespiegelt.
Für die nächste Gemeinderatswahl wurde, nachdem auch die Einwohnerzahl wieder über 3.000 Einwohner ging, auf besonderen Wunsch aus Rechenberg auf die frühere Sitzverteilung gewechselt.
2013 wurde auch aus den seit 1975 bestehenden 7 Wohnbezirken 5 Wohnbezirke gebildet. Hörbühl und Siglershofen kamen zum Wohnbezirk Stimpfach dazu und alle Ortsteile der früheren Gemeinde Rechenberg bildeten von da an einen Wohnbezirk. Dies war notwendig, um eine bessere Stimmengewichtung aufgrund der aktuellen Einwohnerentwicklung zu erreichen.
Der § 27 der Gemeindeordnung hat schon immer vorgeschrieben, dass Gemeinden, die die unechte Teilortswahl haben, die Wohnbezirke und die dafür vorgesehenen Sitze bei der Verteilung den Bevölkerungsanteil auch repräsentativ abbilden sollen. Dies gilt auch für die kommenden Wahlen.
Im vergangenen Jahr hat der Verwaltungsgerichthof diesbezüglich über die Kommunalwahl der Stadt Tauberbischofsheim vom 26.05.2019 endgültig entschieden. Eine Bürgerin der Stadt hatte geklagt. Die Klägerin bekam über mehrere Instanzen recht, dass sie ein eigenes Recht auf entsprechende Repräsentation ihres Wohnbezirks im Gemeinderat hat. Nach der Gemeindeordnung (§ 27 Abs. 2 Satz 4 GemO) sind hierfür die „örtlichen Verhältnisse“ und der „Bevölkerungsanteil“ zu berücksichtigen. Über- oder Unterrepräsentationen müssen durch sachliche Gründe gerechtfertigt werden können. Tauberbischofsheim musste im Februar 2023 die Kommunalwahl von 2019 erneut durchführen, weil diese rechtswidrig war.
Eingliederungsvereinbarungen können als örtliche Verhältnisse nicht herangezogen werden, da die Sitzzahl seither schon geändert wurde (so auch in TBB).
Bislang wurden bis zu 20 % Abweichung durch Über- oder Unterrepräsentation „geduldet“. Nach diesem Urteil muss eine repräsentative Verteilung der Sitze erfolgen. Das bedeutet, es müssen alle möglichen Varianten der Sitzverteilung abgeprüft werden und die bestmögliche muss ausgewählt werden. Geschieht dies nicht, besteht ein Anfechtungsgrund für die Wahl.
Gemeinderat:
Wenn im Gemeinderat weiter die unechte Teilortswahl zur Anwendung kommen soll, muss diese angepasst werden.
Bei unechter Teilortswahl lässt die Gemeindeordnung zu, dass per Hauptsatzung die nächstniedrigere oder nächsthöhere Gemeindegrößengruppe oder eine Sitzzahl dazwischen bestimmt werden kann. Folglich kann die Größe des Gemeinderates zwischen 12 und 18 Sitzen liegen. Die Verwaltung hat alle Varianten in diesem Rahmen durchgerechnet, sowohl mit den 5 bisherigen Wohnbezirken als auch mit einer Reduzierung auf 4 Wohnbezirke.
Eine in Bezug auf die Repräsentation zum derzeitigen Stand der Bevölkerungsverteilung am besten repräsentierende Variante wäre ein Gremium mit 13 Mitgliedern, verteilt auf 4 Wohnbezirke. In dieser Variante erfahren die Stimmgewichtungen in den einzelnen Wohnbezirken die gerechteste Stimmgewichtung mit den geringsten Abweichungen.
Dabei würden Weipertshofen (WB IV) und Weipertshofen „Umland“ (WB V) unter Beibehaltung der Gesamtsitzzahl zusammengelegt. Um auf 13 Sitze zu kommen, müsste bei Rechenberg und Stimpfach jeweils um 1 Sitz reduziert werden.
Alternative zu dieser Lösung wäre nur die Abschaffung der unechten Teilortswahl für den Gemeinderat. In diesem Fall ist nach der Gemeindeordnung für die Gemeindegrößengruppe zwischen 3.000 und 5.000 Einwohnern eine Sitzzahl von 14 vorgeschrieben. Es kann aber auch per Hauptsatzung bestimmt werden, dass die nächstniedrigere Gemeindegrößengruppe geregelt wird (12 Sitze).
Dies war aber in der Vergangenheit vom Gemeinderat nicht gewollt und wird daher auch von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
Ortschaftsräte:
In beiden Ortschaftsräten wurde für die Wahl der Ortschaftsräte 1975 per Hauptsatzung die unechte Teilortswahl eingeführt. Aus der dem Gemeinderat vorgelegten Berechnung ist ersichtlich, dass durch diese Regelung die Sitze nicht repräsentativ verteilt sind. Bei der Beibehaltung von 6 Sitzen ist eine entsprechende Verteilung nicht möglich.
Eine Vergrößerung der Ortschaftsräte, um auf eine bessere Stimmgewichtung zu kommen, hielt die Verwaltung in der Vorbereitung der Sitzung unangebracht, da uns ein noch größerer Ortschaftsrat in Bezug auf die Größe der Ortschaften unverhältnismäßig erschien.
In den Beratungsunterlagen für die Ortschaftsräte wurde von Seiten der Verwaltung daher auch die Abschaffung der unechten Teilortswahl und die Streichung des entsprechenden Absatzes in der Hauptsatzung vorgeschlagen.
Am Tag vor der Sitzungseinladung hat aber bereits die Vorberatung im Ortschaftsrat Weipertshofen stattgefunden. In dieser wurde die Abschaffung der unechten Teilortswahl abgelehnt. Der OR Weipertshofen schlägt vor, die unechte Teilortswahl auch für den Ortschaftsrat Weipertshofen beizubehalten. Dabei soll die Sitzzahl auf 7 erhöht werden. Auf Weipertshofen entfallen dabei 5 Sitze, auf die umliegende Wohnplätze 2. Damit liegt die Abweichung der Stimmgewichtung unter 20 %.
Für den Gemeinderat hat der OR Weipertshofen dem Vorschlag der Verwaltung (von 15 auf 13 Sitze, Zusammenlegung der Wohnbezirke Weipertshofen und Weipertshofen „Umland“) zugestimmt.
Die Vorberatung im Ortschaftsrat Rechenberg fand dann am 22.06.2023 statt. Auch hier wurde die Abschaffung der unechten Teilortswahl abgelehnt. Der OR Rechenberg schlägt vor, das die Sitzzahl im Ortschaftsrat Rechenberg ebenfalls auf 7 Sitze erhöht wird. Hiervon entfallen 6 Sitze auf Rechenberg und 1 Sitz auf die Höfe. Auch hier liegt die Abweichung der Stimmgewichtung dann unter 20 %.
Für den Gemeinderat hat der OR Rechenberg dem Vorschlag der Gemeinde nicht zugestimmt. Stattdessen hat sich der Ortschaftsrat dafür ausgesprochen, den Gemeinderat mit 18 Sitzen zu besetzen. Hiervon entfallen dann 8 Sitze auf Stimpfach, 3 Sitze auf Randenweiler, 3 Sitze auf Rechenberg und 4 Sitze auf Weipertshofen.
Das Gremium diskutiert das Thema ruhig und sachlich. Die beiden Ortsvorsteher begründen die Entscheidungen in den jeweiligen Ortschaftsräten und möchten die Gedanken der Ortschaftsräte hier mit einfließen lassen. Das Gremium sollte in dieser Sitzung einen Beschluss fassen, da man in der nächsten Sitzung dann schon die Änderung der Hauptsatzung beschließen sollte. In einem Punkt ist sich das Gremium einig, dass es im Gemeinderat nicht darum geht, wo ein Gemeinderat herkommt und dann sich auch nur für die Angelegenheiten einsetzt, sondern es geht um die Sache. Der Gemeinderat ist ein konstruktives Gremium mit ganzheitlichen Diskussionen für die gesamte Gemeinde. Ebenso spricht sich das Gremium dafür aus, dass die unechte Teilortswahl für Ortschaftsräte Weipertshofen und Rechenberg nicht abgeschafft wird, solange die Abschaffung von dort aus nicht gewollt ist.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig für den Gemeinderat die unechte Teilortswahl beizubehalten und die Anzahl der Sitze auf 13 Sitze zu reduzieren. Gleichzeitig wird die Anzahl der Wohnbezirke auf 4 reduziert und dafür die bisherigen Wohnbezirke „Weipertshofen“ und „Weipertshofen Umland“ zusammengelegt. Auf Stimpfach entfallen hiermit 6 Sitze, Randenweiler 2 Sitze, Rechenberg 2 Sitze und Weipertshofen 3 Sitze.
Für die Ortschaftsräte beschließt der Gemeinderat mit einer Enthaltung und 14 Ja-Stimmen die unechte Teilortswahl beizubehalten und die Sitze in beiden Ortschaftsräten auf 7 Sitze zu erhöhen. Hiervon entfallen in Weipertshofen 5 Sitze an „Weipertshofen“ und 2 Sitze an „Weipertshofen Umland“. In Rechenberg entfallen 6 Sitze an „Rechenberg“ und 1 Sitz an „Rechenberg Höfe“.
Zustimmung zur Annahme von Spenden
Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Die Einwerbung und Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen dem Bürgermeister. Über die Annahme entscheidet der Gemeinderat. Im Zeitraum Januar bis Juni 2023 sind bei der Gemeinde Geld- und Sachspenden im Gesamtbetrag von 406,31 € eingegangen. Die eingegangenen Spenden, Schenkungen und/oder ähnlichen Zuwendungen im Gesamtbetrag von 406,31 € werden angenommen.
Einvernehmen zu Bauvorhaben nach § 36 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat stimmte dem folgenden Bauvorhaben zu und erteilte sein Einvernehmen:
- Neubau eines Zweifamilienhauses in Holzblockweise mit 4 PKW-Stellplätzen, Flst.Nr. 1601/40, Weipertshofen
Bekanntgabe, Verschiedenes und Anfragen
Verwaltung
VVG Sitzung
BM Strobel informiert das Gremium über die nächste VVG-Sitzung am Mittwoch, 12.07.2023 in Crailsheim und lädt das Gremium hierzu herzlich ein. Hier geht es unter anderem um die Fortschreibung des neuen Flächennutzungsplans, welcher sehr in die Jahre gekommen ist und in den nächsten 5-6 Jahren überabeitet wird. Hier wird auch einiges auf die Gemeinde und den Gemeinderat zukommen.
Klausurtagung am Montag, 10.07.2023
BM Strobel teilt dem Gremium mit, dass am Montag, 10.07.2023 die nächste Klausurtagung des Gemeinderats stattfinden wird. Das Wasserstrukturgutachten liegt nun vor und muss besprochen werden.
Hallo-Treff/Raiba-Gebäude Rechenberg
Hier findet die Übergabe der Räumlichkeiten in zwei Tagen statt, informiert BM Strobel.
Toilette am alten FFW-Gebäude in Stimpfach
Des Weiteren informiert BM Strobel, dass die Toilette am alten FFW-Gebäude in Stimpfach nun für die Öffentlichkeit von 8-20 Uhr täglich geöffnet ist. Man habe jemanden gefunden, der sich um die Reinigung kümmert. Angebracht wurde ein Zeitschaltschloss, welches zu den hinterlegten Zeiten öffnet und schließt.
Gemeinderat
Spielplatz
Eine GRin informiert sich nach der Box für die Spielsachen am Spielplatz. Hier wollte man schon länger wieder eine besorgen. BM wird sich darum kümmern.
Entrümpelung Dachboden Schule
Eine GRin informiert, dass man den Dachboden der Schule entrümpelt hat und hier tolle alte Sachen zum Vorschein gekommen sind. Diese werden nun bei der „Flocketse“ am Samstag, 15.07.2023 veräußert und der Rest wahrscheinlich entsorgt. Hier kommt der Hinweis, dass man die Sachen anschließend auch noch in die Whatsapp-Gruppe „Wer braucht was…“ einstellen kann.
Schulsozialarbeiter
Eine GRin erkundigt sich nach dem aktuellen Stand zum Thema „Sozialarbeiter“ in der Gemeinde. Hier hatte man eine Stelle geschaffen, evtl. auch mit der Nachbargemeinde Fichtenau. Dies kam bis heute leider nicht zu Stande. Hier sollte man sich bei der AWO in Schwäbisch Hall erkundigen.
Jugendforum
Weiter möchte die GRin wissen, wie es aktuell mit den Planungen und Vorhaben zum Jugendforum steht. Hierzu teilt BM Strobel mit, dass man aktuell auf der Suche nach der passenden Pump-Track-Strecke ist. Dies wurde nun auch im Bauausschuss besprochen. Die Vorschläge möchte BM Strobel den Jugendlichen und deren Eltern beim nächsten Jugendforum noch im Juli vorstellen.
1000-jähriges Jubiläum
Ein GR erkundigte sich nach dem Sachstand der Planungen. BM Strobel teilt mit, dass im Juli der Termin für die Ortskartellsitzung sein wird, um die geplanten Termine abzustimmen. Er sagt auch zu, dass die Sitzungsdichte der AGs erhöht wird.
Kanalsanierung Gerbertshofen
Ein GR möchte wissen, ob die Kanalsanierung noch stattfindet. Dies wurde von Herrn Hanselmann kurz erläutert. Wetterbedingt konnte man die Sanierung leider nicht voranbringen. Die Sanierung wird noch stattfinden.
Homepage
Eine GRin merkt an, dass die Einladung zur Gemeinderatssitzung auf der Homepage falsch eingestellt wurde. Hierfür entschuldigt sich die Verwaltung.