Bericht
icon.crdate01.02.2024
aus der Gemeinderatssitzung vom 29. Januar 2024
Baugebiet Eckarroter Straße
a) Aktueller Stand der Ausführungsplanungen
b) Vorschläge zur Änderung des Bebauungsplans für die weiteren Erschließungsabschnitte
In der letzten Sitzung im Dezember 2023 hat der Gemeinderat beschlossen, zunächst nur einen ersten Bauabschnitt im Baugebiet Eckarroter Straße zu erschließen und für die weiteren Bauabschnitte eine Änderung des Bebauungsplans anzustreben, der auch Mehrparteienhäuser ermöglicht. Diskutiert wurde auch die immer noch sehr hohen Erschließungskosten von ca. 2 Mio. Euro. Diese sind begründet in externen Erschließungsmaßnahmen außerhalb des Baugebietes (teilweise bereits erfolgt) und dem felsigen Untergrund. Es wurde konkret die Frage aufgeworfen, ob die Leitungsstrecken nicht optimiert und verkürzt werden könnten, z. B. um die Kanalstrecke in der Eckarroter Straße einzusparen.
In einem Gespräch mit dem Ing.-Büro StadtLand Anfang des Jahres wurden diese Punkte verwaltungsintern diskutiert und geprüft. Verworfen wurde der Vorschlag aus dem Gemeinderat, die Ver- und Entsorgungsleitungen bereits im Kreuzungsbereich „Eckarroter Straße/B290“ ins Baufeld zu verlegen und so eine Erschließung über die Eckarroter Straße einzusparen. Dies ist aufgrund der Höhenlagen und Streckenlängen im Baugebiet nicht möglich. Die Baukosten im Baugebiet könnten jedoch um einen großen Betrag reduziert werden, wenn die Ver- und Entsorgungsleitungen angehoben, d.h. nicht bis zu 6m tief verlegt werden. Hier kann es bei einzelnen Grundstücken dazu führen, dass eine Hebeanlage eingebaut werden muss, wenn das Grundstück mit Keller bebaut wird. Auf diese Weise könnten die Kanäle um bis zu 2 m angehoben werden. Herr Ocker veranschaulicht und erklärt dies anhand von verschiedenen Skizzen. Durch eine geringere Kanaltiefe können Kosten in Höhe von ca. 87.000 € eingespart werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit sogenannte Kombischächte in dem Baugebiet zu verbauen. Hier könnten weitere 148.000 € eingespart werden. Der Gemeinderat entscheidet sich für die Einsparungen, um letztlich Bauplatzpreise zu senken. Die Verwaltung wird mit dieser Entscheidung nun die Ausschreibung der Erschließung des Baugebiets „Eckarroter Straße“ starten.
Weiter wurde in der Dezember Sitzung auch der Wunsch des Gemeinderates diskutiert, für die weiteren Bauabschnitte den Bebauungsplan zu ändern und so die Möglichkeit der Mehrparteienhäuser zu schaffen. Dazu erläutert Frau Geiß vom Ing.-Büro, welche Festsetzungen aktuell für den Bebauungsplan gelten und gibt Beispiele, wie so eine Bebauungsplanänderung aussehen kann. Um Mehrparteienhäuser umsetzten zu können, müssen die aktuellen Festsetzungen abgeändert werden. Z.B. sollte dann die Geschossflächenzahl von 0,6 auf 1,0 abgeändert werden oder auch die Zahl der Vollgeschosse von II auf II+D und III. Diese Daten muss der Gemeinderat sich anschauen und hier entscheiden, was gewünscht ist. Eine Bebauungsplanänderung kann nach § 13 a angestoßen werden. Frau Geiß präsentiert dem Gremium verschiedenen Möglichkeiten die Mehrparteienhäuser im Baugebiet gut zu integrieren. Knackpunkt sei immer die Größe des Bauplatzes und die Anzahl der Stellplätze. 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit (WE) sind aktuell vorgeschrieben. Möchte man ein Mehrparteienhaus mit 8 WE bauen, werden hier 12 Stellplätze auf dem Grundstück benötigt. Es wurde auch die Möglichkeit von Micro Wohnungen angesprochen. Frau Geiß erklärt, dass man im Bebauungsplan nicht die Anzahl der WE zwingend festlegen muss, man kann auch über die Stellplatzanzahl pro WE die Anzahl der Wohneinheiten steuern.
Am meisten Zustimmung bekommt der Vorschlag, zwei Mehrparteienhäuser im nördlichen Teil des Bebauungsplans zu ermöglichen und im südlichen Teil entlang der Kreisstraße Bauplätze für Einfamilien- oder Doppelhäuser zu schaffen. Möglich wäre auch noch ein drittes Mehrfamilienhaus am Ende der Stichstraße im westlichen Bereich.
Es wird auch die Überlegung angestoßen für den gesamten Bebauungsplan die Festsetzung der Dachformen abzuändern, um Photovoltaikanlagen besser umsetzen zu können, da z. B. für Pultdächer die Ausrichtung nach Norden vorgesehen ist.
BM Strobel möchte dem Gremium zu der Bebauungsplanänderung nun nochmal Zeit geben, um die Informationen sacken zu lassen. Dieser Tagesordnungspunkt wird dann in einer der nächsten Sitzungen nochmals aufgenommen.
Haushaltsplan
hier: Beratung und Beschlussfassung
Stimpfach investiert weiter in die Zukunft. Mit der größten Maßnahme, dem Ausbau der OD Eichishof samt Gemeindeverbindungsstraßen mit 1,425 Mio.€ kann endlich ein Projekt umgesetzt werden, welches auf Grund der finanziellen Lage lange auf seine Umsetzung hat warten müssen. Neben diesem Projekt sind 2024 wieder viele weitere Investitionen geplant, die die Gemeinde an ihre finanzielle als auch verwaltungsmäßige Leistungsgrenze bringen wird, erklärt Kämmerer Hanselmann. Dies zeigt sich leider auch an der zu erwartenden Schuldenlast von 6,1 Mio.€ bis Ende 2024. Mit diesen Finanzmitteln wurden und werden jedoch bleibende investive Vermögenswerte wie das DGH Randenweiler und einer grundlegenden Infrastruktur beim Breitband, Straßenbau, Gehwegausbau, Brandschutz und Friedhof geschaffen.
Die hohe Verschuldung ist hauptsächlich den bereits umgesetzten Projekten der letzten drei Jahre geschuldet. Nach Abschluss der größten Investitionsmaßnahme für Stimpfach mit dem Neubau des Bauhofs, FW-Magazins samt Wiesentalforum mit einem Volumen von 5,5 Mio. € schloss sich nahtlos der Gehwegausbau an der B290 durch Randenweiler an, begleitend mit der Erneuerung der Wasserleitungen in der B290 und den vorbereitenden Teilerschließungsmaßnahmen für das neue BG „Eckarroter Straße“ mit insgesamt 1,6 Mio.€. Auch wurden in dieser Zeit zwei weitere Baugebiete „Bachfeld III“ und „Schlotfeld II“ erschlossen; das nächste Baugebiet „Eckarroter Straße“ steht 2024 in den Startlöchern.
In naher Zukunft warten neue Herausforderungen wie die Neugestaltung der Ortsdurchfahrt Stimpfach sowie die Millioneninvestitionen in die Wasser- und Abwasserinfrastruktur, die mittelfristig anfallen werden.
Der Haushaltsentwurf wurde im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 15.01.2024 ausführlich vorberaten. Kämmerer Hanselmann stellt die Rahmendaten nochmals vor und verweist auf die gewünschten und eingearbeiteten Änderungswünsche des Verwaltungs- und Finanzausschusses.
Zum Haushalt 2024:
Das Haushaltsvolumen beläuft sich auf 11,2 Mio.€. Der Ergebnishaushalt weist einen ordentlichen Ertrag von 9,1 Mio.€ aus und kann dadurch die ordentlichen Aufwendungen von 8,7 Mio.€ decken. Der Ergebnishaushalt schließt mit einem ordentlichen Ergebnis von +418.000 € ab und kann wie im Vorjahr die Abschreibungen erwirtschaften. Den Steuereinnahmen mit 4,6 Mio.€, Zuweisungen und Zuwendungen von insgesamt 2,8 Mio.€ stehen ordentliche Aufwendungen: Personalkosten 2,15 Mio.€ (Vj. 2,02 Mio.€), Sach- und Dienstleistungen 2,35 Mio.€ (Vj. 2,3 Mio.€) gegenüber. Belastend für den Haushalt 2024 sind die steigenden Umlagen: FAG-Umlage 1,04 Mio.€ (Vj. 0,85 Mio.€), Kreisumlage 1,48 Mio.€, Hebesatz 32% (Vj. 1,18 Mio.€, 31%).
Die größten Posten der ordentlichen Aufwendungen sind:
Unterhaltung 551.400 €
Bewirtschaftungskosten 358.600 €
Sach- u. Dienstleistungen 802.261 €
Finanzausgleichsumlage 1.045.000 €
Kreisumlage 1.481.011 €
Abschreibungen 977.461 €
Personalausgaben 2.152.750 €
Der Finanzhaushalt weist 2024 einen Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit von 942.143 € aus. Dieser positive Trend wird sich voraussichtlich auch in den Folgejahren einstellen.
Für 2024 errechnen sich negative Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel von -1,16 Mio.€, die über Kredite von 1 Mio.€ Neuaufnahme und 0,5 Mio.€ (insg. 1,5 Mio.€) Kreditermächtigung aus Vorjahr finanziert werden müssen. Die Schuldenbelastung steigt daher auf 6.113.923 €. Darin enthalten ist die Vorfinanzierung der zwar bewilligten Zuschüsse für die OD und GVS Eichishof mit insg. 800.000 €, die jedoch teilweise erst in den Folgejahren 2025 mit 400.000 € und 2026 mit 200.000 € ausbezahlt werden.
Die geplanten Investitionen betragen derzeit 3.507.071 €. Die größten Investitionen ab 50.000 € sind:
Dokumentations- u. Ratsinformationssystem samt Tablets 75.000 €
Beschaffungen Feuerwehr / Digitalfunk 98.900 €
Leitbildmaßnahmen 63.800 €
Wasserversorgung (Hb Hörlesberg) 175.000 €
Breitbandausbau 200.000 €
Kanalerneuerung 70.000 €
OD u. GVS Eichishof 1.425.000 €
Restabwicklung Gehweg B290 Randenweiler 544.895 €
Restabwicklung Sanierung B290 u. Geh-/Radweg Penny (Bund) 140.150 €
Neubau Gehweg Rechenberger Straße, Stimpfach 70.000 €
Friedhof, Neuplanungen 90.000 €
Umbau FW-Gerätehaus Randenweiler zum DGH 281.000 €
Zur Liquidität und Verschuldung:
Zum Jahresende 2024 verfügt die Gemeinde über voraussichtlich liquide Eigenmittel von rd. 569 T€. Die Mindestliquidität von 141.146 € ist zwar erfüllt, kann und sollte aber nicht der Maßstab sein, insbesondere wegen weiteren anstehenden Investitionen, betont Hanselmann. Um in der Haushaltsplanung flexibel und handlungsfähig zu bleiben sollten die liquiden Mittel daher deutlich höher liegen.
Nach jetziger Planung wird unsere Verschuldung 2024 6,1 Mio.€ (pro Kopf 1.965 €), mittelfristig im Planungszeitraum Ende 2027 4,78 Mio.€ (pro Kopf 1.503 €) betragen. Glücklicherweise konnten wir bei den aufgenommenen Krediten der letzten 2 Jahre von der Niedrigzinsphase profitieren, sodass die Zinsbelastung trotz der Verschuldungshöhe den Haushalt nicht überfordert.
Die weltpolitische Lage mit den Kriegen in der Ukraine und in Palästina, die immer noch vorherrschende Inflation und angespannte wirtschaftliche Lage im Land machen eine Einschätzung der finanziellen Entwicklung für die Finanzen kleiner Kommunen schwierig. Es gilt jedoch mehr denn je die Verschuldung im Auge zu behalten und wie bisher mit Bedacht mit den finanziellen Möglichkeiten zu haushalten. Unsere Rücklagen sollten zwingend wieder kontinuierlich aufgebaut werden. Nachdem die Gebührensätze für Wasser und Abwasser bereits angepasst wurden, sind auch die Friedhofsgebühren im Jahr 2024 neu zu kalkulieren.
Trotz neuer Verschuldung handelt es sich 2024 nach Hanselmann um einen ordentlichen und genehmigungsfähigen Haushalt:
-der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wird 2023 bis 2027 erreicht – der Werteverzehr (Abschreibung) wird erwirtschaftet
-die Planungen 2024 bis 2027 im Finanzhaushalt weisen einen stetigen Zahlungsmittelüberschuss der lfd. Verwaltungstätigkeit des Ergebnishaushalts aus
-Die vorgesehenen Kreditaufnahmen im Kernhaushalt von insg. 1,5 Mio.€ im Planungszeitraum übersteigen den Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit mit 7,1 Mio.€ nicht.
-Auch wurden und werden die vorhandenen liquiden Eigenmittel grundsätzlich vor einer Kreditaufnahme eingesetzt.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Der Haushalt 2024 samt Haushaltssatzung vom 29.01.2024 wird wie beraten beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt den Haushaltsplan der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024
hier: Bildung eines Gemeindewahlausschusses
Für die Kommunalwahlen am 09.06.2024 ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Dem Gemeindewahlausschuss obliegen die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses. Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses ist kraft Gesetzes grundsätzlich der Bürgermeister. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Die Mitglieder dürfen nicht Wahlbewerber sein, auch nicht Vertrauensleute eines Wahlvorschlages (§ 11 KomWG). Da Bürgermeister Strobel für den Kreistag kandidiert, kann er somit bei dieser Wahl nicht Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses sein. Deshalb wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten. Die Verwaltung schlägt vor, neben dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter zwei Beisitzer und deren Stellvertreter in den Gemeindewahlausschuss zu wählen (insg. 6 Personen). Die vorgeschlagenen Beisitzer und deren Stellvertreter sind ehemalige Gemeinderäte, die nicht bei der Kommunalwahl antreten. Für den Vorsitz des Gemeindewahlausschusses wird Hauptamtsleiterin Petra Bögelein vorgeschlagen, der die Wahlleitung bereits übertragen wurde, als Stellvertretung Kämmerer Wilhelm Hanselmann. Die Gemeindeverwaltung schlägt dem Gemeinderat folgende Personen zur Wahl in den Gemeindewahlausschuss vor:
Vorsitzende Stellvertretender Vorsitzender:
Petra Bögelein, Hauptamtsleiterin/Wahlleitung Wilhelm Hanselmann, Kämmerer
Beisitzer: Stellvertretende Beisitzer:
Harald Munz, Brigitte Hauber
Dieter Bachmeier, Otto Ebert
Der Gemeinderat wählt einstimmig die genannten Personen zum Gemeindewahlausschuss.
Zustimmung zur Annahme von Spenden
Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Die Einwerbung und Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen dem Bürgermeister. Über die Annahme entscheidet der Gemeinderat.
Im Zeitraum Juli bis Dezember 2023 sind bei der Gemeinde Geld- und Sachspenden im Gesamtbetrag von 5.850,00 € eingegangen. Die eingegangenen Spenden, Schenkungen und/oder ähnlichen Zuwendungen werden angenommen.
Einvernehmen zu Bauvorhaben nach § 36 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat stimmt den folgenden Bauvorhaben zu und erteilte sein Einvernehmen:
· Aufbau auf vorhandene Garage, Benutzung als Wohnraum mit Anschluss an bestehendes Wohnhaus, Flst.Nr. 894, Rechenberg
· Veränderte Ausführung des Rettungswegs zur genehmigten Planung + Erweiterung Terrassenüberdachung, Flst.Nr. 21, Stimpfach
Bekanntgabe, Verschiedenes und Anfragen
Verwaltung
Bekanntgabe der Wahlprüfung zur Bürgermeisterwahl
GARin Bögelein gibt bekannt, dass der Wahlbescheid am 22.12.2023 bei der Gemeindeverwaltung einging. Es gab zu der Wahl keinerlei Einsprüche oder sonstige Einwendungen. Die Wahl ist somit gültig und rechtskräftig. In der nächsten Sitzung findet dann der Diensteid/die Verpflichtung von BM Strobel statt.
Gemeinderat
Jugendtreff
Lt. einer GRin möchte eine Gruppe Jugendlicher am Wasserturm einen Bauwagen und die Stromversorgung über den Wasserturm beziehen. Hierzu hat BM Strobel auch schon eine Mail erhalten. Nach Rücksprache mit FWS ist die Stromversorgung über den Wasserturm nicht möglich, teilt BM Strobel hierzu mit.
Hirtenstraße
Hier spricht die GRin an, dass die Ausbesserung nun ja bereits erledigt wurde. Sie möchte wissen, wie es mit der Räum- und Streupflicht aussieht und mit der Prüfung der Sackgassenregelung. Hierzu erläutert BM Strobel, dass es in der Gemeinde eine Satzung für das Räumen und Streuen der Gehwege gibt. Die Prüfung der Sackgasse wird er mit in die nächste Verkehrsschau im April nehmen.
Glasfaser
Eine GRin möchte einen aktuellen Stand zum Glasfaser haben. BM Strobel erklärt, dass die Dokumentation abgeschlossen ist und momentan beim Zweckverband zur Prüfung vorliegt. Nach der Prüfung werden die Bereiche nach und nach freigeschaltet. Die Freigabe sollte eigentlich Ende 2023 stattfinden, hier kommt es leider zu Verzögerungen, da vom Zuschussgeber immer wieder neue Richtlinien kommen, welche der Zweckverband dann prüfen muss. Parallel hierzu möchte BM Strobel mitteilen, dass morgen ein digitales Jour-Fix für die grauen Flecken stattfindet.
Bühnenbeleuchtung Waldhalle
Eine GRin möchte wissen, wie der aktuelle Stand bei der Bühnenbeleuchtung in der Waldhalle ist. BM Strobel hat eine Firma angefragt, hierzu aber noch kein Angebot vorliegen.
B290/Ortsdurchfahrt Randenweiler – Unebenheiten
Was ist hier mit den Unebenheiten, werden diese noch ausgebessert? BM Strobel erläutert, dass diese Unebenheiten meist um die Kanaldeckel bestehen und man hier abwarten muss, ob diese Unebenheiten mit der Zeit verschwinden. Die Unebenheiten wurden in der Abnahmedokumentation aufgenommen und werden von der Straßenbauverwaltung weiter geprüft.
Bürgerstiftung. Die Bürgerstiftung ist in Arbeit, hier finden Gespräche mit der Sparkasse statt.
1000-jähriges Jubiläum
Eine GRin möchte wissen, ob es nicht mal eine Idee gab, dass man immer einen Fotografen auf jeder Veranstaltung hat, der dann auch das Jubiläum fotografisch dokumentiert. BM Strobel ist der Meinung, dass dies kurz angesprochen, aber nicht weiter vom Arbeitskreis verfolgt wurde. Die Vereine machen selbst Bilder und auch von der Verwaltung wird immer jemand vor Ort sein und hier Bilder machen.
Vorverkauf
Eine GRin möchte wissen, weshalb nur die Veranstaltung „Eure Mütter“ beim HT beworben wird und die restlichen Veranstaltungen nicht. Dies kann BM Strobel so nicht beantworten.
Festumzug
Es sind einige Rückmeldungen da. Alles Weitere wird bei der nächsten Arbeitskreissitzung besprochen.
Bankautomat Sparkasse
Hierzu ist BM Strobel noch im Gespräch mit der Sparkasse. Diese hat eine Firma beauftragt, die jedoch keinen Standort hat, da ein erstes Gespräch gescheitert ist.