Haushalt 2023Feststellung der Jahresrechnung 2023 und Rechenschaftsbericht
Die Gemeinde hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten.
Er hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Der Jahresabschluss ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern und vom Gemeinderat festzustellen.
Die Eröffnungsbilanz mit den zeitnahen Jahresabschlüssen sind für die Rechtsaufsichtsbehörde eine verlässliche Grundlage für die Beurteilung einer geordneten Haushaltswirtschaft und der dauernden Leistungsfähigkeit einer Kommune.
Mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2023 in der heutigen Sitzung sind alle gesetzlichen Vorgaben des § 95 GemO zum Jahresabschluss seit Einführung der Doppik erfüllt.
Haushaltsjahr 2023 kompakt:
Das Haushaltsvolumen beträgt 10.156.911 € (Plan: 10.231.889 €).Das Haushaltsjahr 2023 schließt im Vergleich zur Haushaltsplanung in der Ergebnisrechnung um 182.804 € besser ab. Das ordentliche Ergebnis beträgt 890.384 € (Plan: 707.580 €).
Auf der Ertragsseite können die geringeren Steuereinnahmen mit -234.095 € (Gewerbesteuer -192.516 €) durch höhere Investitionszuwendungen und –beiträge mit +66.420 €, höheren Benutzungsgebühren +151.390 €,
durch höhere sonstige ordentliche Erträge (Versicherungsleistungen) +46.886 € sowie auf der Aufwandsseite durch Einsparungen bei den Sach- und Dienstleistungen mit –110.523 € und Wenigerausgaben bei den Personalkosten -29.936 € mehr als ausgeglichen werden, so dass ein positiveres Ergebnis von 182.804 € erzielt wird.
Der Ressourcenverbrauch der Abschreibungen ist somit erwirtschaftet, auch wenn dies immer schwieriger wird.
Der Neubau des Feuerwehrmagazins und Bauhofs samt Versammlungsraum mit einem Invest von rd. 6 Mio. € schraubt die Abschreibungen auf Netto 637.116 € (Auflösung Investitionszuschüsse 439.199 €/Abschreibungen 1.076.315 €), die jedes Jahr erwirtschaftet werden sollten.
Wegen weiterer außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken mit +670.016 € beträgt das Gesamtergebnis +1.559.861 €.
Die Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses mit 890.384 € und des Sonderergebnisses mit 669.476 € werden den Rücklagen zugeführt.
Nach jetzigem Wissenstand Dezember 2024 werden wir im kommenden Jahr 2025 jedoch für die Jahre 2022 und 2023 Gewerbesteuerrückerstattungen in Höhe von 359.000 € leisten müssen, was das sehr gute Ergebnis 2023 relativiert.
Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einem Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung (sog. Cash-Flow) in Höhe von 1.986.845 € ab. Das Gesamtergebnis 2023 fällt insgesamt um 659.629 € besser aus als geplant.
Der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit mit 861.099 € liegt mit 17.891 € knapp unter Plan.
Zur Finanzierung des Haushalts waren Kredite in Höhe von 0,5 Mio.€ geplant, die bis 31.12.2023 nicht aufgenommen worden sind. Die bewilligten Finanzierungsmittel werden als Kreditermächtigung ins Folgejahr übertragen.
Der Schuldenstand sinkt somit um 362.991 € auf 4.971.198 €, pro Kopf 1.598 € (Vj. 1.711 €).
Der Finanzierungsmittelüberschuss beläuft sich auf 1.125.746 €. Die Nettokreditaufnahme / Neuverschuldung beträgt -344.359 €.
Der Finanzierungsmittelbestand am Ende des Jahres weist somit nach Abzug der Tilgung ein Plus von 781.387 € aus; geplant war ein Überschuss von 585.233 €.
Der Anfangsbestand an Zahlungsmitteln von 114.128 € erhöht sich um 731.582 €. An liquiden Eigenmitteln stehen somit für künftige Investitionen 845.710 € zur Verfügung (Mindestliquidität 140.404 €). Die Höhe der Investitionen 2023 beträgt 3.806.766 € (Vj. 3.131.812 €).
Die größten Posten (>50.000 €) sind: -Baulanderschließung BG Eckarroter Straße Schlotfeld II, 1.BA: Rückgabe Bauplatz 61.226 € 75.263 €
-Erschließung Gewerbegebiet Breitwiesen 106.170 €
-Breitband weiße Flecken 484.097 €
-OD Randenweiler 1.110.853 €
-Kanalsanierung 227.255 €
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Dem Feststellungsbeschluss wird zugestimmt.
Bundestagswahl 2025
Bildung von Wahlbezirken
Am 23.02.2025 findet die Bundestagswahl statt. Hierzu sind termingerecht die erforderlichen Beschlüsse zu fassen, insbesondere die Bildung der Wahlbezirke. Die Verwaltung schlägt vor, diese wie bisher einzuteilen:Bildung der Wahlbezirke
Wahlbezirk I
Stimpfach
Wahllokal: Bürgerhaus, Kurze Straße 2
Wahlbezirk II
Rechenberg
Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus, Ortsstraße 27
Wahlbezirk III
Weipertshofen
Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus, Käsbacher Straße 3
Briefwahl
Rathaus, Kirchstraße 22
Die Wahlbezirke in der Gemeinde Stimpfach werden entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung gebildet.
Finanzwesen
Verzicht von Ansprüchen und Niederschlagungen
Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können niedergeschlagen werden, wenn feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird, oder wenn die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zu dem Betrag stehen (§ 261 Abgabenordnung i.V.m. den §§ 1, 3 Abs. 1 Ziff. 6b Kommunalabgabengesetz).
Der Gemeinderat stimmt der unbefristeten Niederschlagung über 4.080 € zu und nimmt die restlichen unbefristeten Niederschlagungen in Zuständigkeit des Bürgermeisters über insgesamt 2.034,08 € zur Kenntnis
Bekanntgabe, Verschiedenes und Anfragen
Verwaltung
Termin Vorberatung Verwaltungs- und Finanzausschuss
BM Strobel informiert das Gremium, dass am 13. Januar 2025 die Finanz- und Verwaltungsausschusssitzung stattfindet, in welcher der Haushalt 2025 vorberaten wird.
Kalender 2025
Die Mitglieder des Gemeinderats bekommen als kleines Dankeschön und vorzeitiges Weihnachtsgeschenk den durch Herrn Migliorin gestalteten Jahreskalender 2025 geschenkt.
BM Strobel bedankt sich beim Gremium für die gute Zusammenarbeit, das tolle und wunderschöne Festjahr Jahr 2024 und wünscht allen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
GRin Rathgeb schließt sich den Wünschen an und bedankt sich bei BM Strobel, dem Rathaus Team und dem Bauhof für die Organisation, sowie die gelungenen Veranstaltungen im Festjahr.
Gemeinderat
Rad- und Wanderwegetafeln
Ein GR möchte wissen, was wegen den vorsätzlich zerstörten Schildern an den Radwegen passiert. BM Strobel zeigt zwei Möglichkeiten auf. Die Verwaltung kann bzw. wird einen Artikel im MB veröffentlichen, in dem darauf hingewiesen wird, dass es sich beim Beschmieren, Umbiegen oder Verdrehen der Tafeln und Schilder um eine Straftat handelt.
Er möchte hiermit auch alle Bürgerinnen und Bürger auffordern sich zu melden, wenn jemand etwas Verdächtiges diesbezüglich beobachtet. Natürlich kann auch eine Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt gestellt werden. Er betont, wie schade und unnötig so ein Vandalismus ist.
Im neuen Jahr soll es einen Pressetermin geben, bei dem das Projekt vorgestellt werden soll. Es ist geplant jeden Monat einen neuen Rad- oder Wanderweg mit Bildern im Mitteilungsblatt vorzustellen. Eine GRin möchte wissen, was mit den schlecht lesbaren Plänen auf den Tafeln geschieht.
BM Strobel erklärt, dass diese vorerst nicht neu gedruckt werden. Die verschiedenen Touren und Wege können auch über komoot heruntergeladen werden.