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Bericht

icon.crdate22.07.2022

aus der Sitzung des Gemeinderats vom 27. Juni 2022

aus der Sitzung des Gemeinderates vom 27.06.2022

Eröffnungsbilanz der Gemeinde Stimpfach zum 01.01.2020
hier: Feststellungsbeschluss

Mit dem Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 04.05.2009 und der damit verbundenen Änderung der Gemeindeordnung (GemO) und anderer Gesetzesgrundlagen hat der Landtag von Baden-Württemberg die Umstellung der kameralen Buchführung auf die doppelte Buchführung (Doppik) zum 01.01.2020 festgelegt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Stimpfach hat am 13.03.2017 die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) und die damit verbundene Umstellung des Rechnungswesens von der Kameralistik auf die Doppik zum 01.01.2020 beschlossen.
Nach Art. 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts (HHRefG) hat die Gemeinde Stimpfach eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.
Die Bilanz (Vermögensrechnung) stellt neben der Ergebnis- und Finanzrechnung die dritte Säule der Drei-Komponenten-Rechnung des NKHR dar. Die Bilanz umfasst u.a. auf der Aktivseite die Bereiche Sachvermögen und Finanzvermögen, auf der Passivseite u.a. das Eigenkapital, die Sonderposten und die Verbindlichkeiten der Gemeinde Stimpfach. Auf der Basis dieser Eröffnungsbilanz werden durch die Resultate des Ergebnis- und Finanzhaushalts der Folgejahre diese in einer Jahresschlussbilanz, erstmals zum 31.12.2020 fortgeschrieben.
Die Gemeinde Stimpfach hatte hierzu das Vermögen zu erfassen und zu bewerten, um daraus die Bilanzpositionen abzuleiten. Mit der Vermögensbewertung wurde in Teilbereichen mit Gemeinderatsbeschluss vom 19.06.2017 die Firma Allevo Kommunalberatung aus Obersulm beauftragt. Für die erstmalige Bewertung des Vermögens und die Ermittlung und Erfassung sämtlicher Bilanzpositionen, war in den vergangenen Jahren ein immenser Aufwand erforderlich. Die Bewertung der Vermögensgegenstände wurde von der Allevo Kommunalberatung in Zusammenarbeit mit der Kämmerei über mehrere Jahre hinweg durchgeführt.
Kämmerer Hanselmann stellte die angewendeten Grundsätze der erstmaligen Bewertung vor.
Die erstmalige Bewertung der Vermögensgegenstände für die Eröffnungsbilanz basiert auf der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO). Für die Eröffnungsbilanz sind die Vermögensgegenstände grundsätzlich mit ihren jeweiligen Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK), vermindert um bisher angefallene Abschreibungen, anzusetzen. Im Rahmen der Erstbewertung des kommunalen Vermögens für die Eröffnungsbilanz wurden diverse Vereinfachungs- und Bilanzierungswahlrechte, die hauptsächlich in § 62 GemHVO geregelt sind und im Leitfaden zur Bilanzierung konkretisiert werden, angewendet. Vermögensgegenstände, deren Anschaffung oder Herstellung länger als sechs Jahre vor dem Eröffnungsbilanzstichtag (vor dem 01.01.2014) erfolgte, wurden mit Erfahrungswerten angesetzt.
Für Vermögensgegenstände, die vor dem 31.12.1974 angeschafft oder hergestellt worden sind, wurden Erfahrungswerte zum 01.01.1974, vermindert um Abschreibungen angesetzt.
Auch wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht bei beweglichen und immateriellen Vermögensgegenständen, deren Anschaffung oder Herstellung länger als sechs Jahre vor dem Stichtag der Eröffnungsbilanz erfolgte, auf die Inventarisierung und Aufnahme in die Bilanz zu verzichten.
Die Eröffnungsbilanz weist ein Bilanzvolumen in Höhe von 27.325.004,59 € aus. Die Aktivseite einer Bilanz stellt die Mittelverwendung dar. Die Passivseite gibt Auskunft über die Mittelherkunft. Die Eigenkapitalquote beträgt 56,79 % (15.517.843,08 €).
Kämmerer Hanselmann erläuterte dem Gremium anhand der Vorlage ´Eröffnungsbilanz´ die einzelnen Positionen und verschiedene Begriffe, auch Fragen von den Gemeinderäten werden beantwortet. Mit der Eröffnungsbilanz ist ein großer und wichtiger Meilenstein geschafft, so Hanselmann erleichtert. Erst mit der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 können die folgenden Haushaltsjahre ab 2020 haushaltsrechtlich abgeschlossen werden, da deren Jahresschlussbilanz auf die Eröffnungsbilanz aufbaut. Auf Empfehlung der Firma Allevo wurden sämtliche Vereinfachungsmöglichkeiten der Bewertung nach GemHVO genutzt. Mit der ausgewiesenen Eigenkapitalquote von rd. 57 % ist er sehr zufrieden.
Der Gemeinderat und Bürgermeister Strobel dankten Hanselmann und seinem Team für die geleistete umfangreiche Arbeit.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
- Den für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 zu Grunde gelegten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zuzustimmen.
- Auf den Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse nach § 52 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 zu verzichten.
- Auf Grundlage von § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg die Eröffnungsbilanz der Gemneinde Stimpfach zum 01.01.2020 mit folgenden Werten festzulegen.

Die Eröffnungsbilanz können Sie hier (PDF-Dokument, 59,55 KB, 14.12.2022)einsehen.

Die Verwaltung wird beauftragt
die Veröffentlichung/Bekanntgabe des Gemeinderatsbeschlusses über die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 und der Eröffnungsbilanz in entsprechender Form vorzunehmen und die Eröffnungsbilanz öffentlich auszulegen.
die Beschlussfassung des Gemeinderats zur Feststellung der Eröffnungsbilanz und die festgestellte Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

Haushalt 2020
hier: Feststellung der Jahresrechnung – Jahresrechenschaftsbericht

Die Gemeinde hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten. Er hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Der Jahresabschluss ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern und vom Gemeinderat festzustellen.
Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung wird der Aufsichtsbehörde – Landratsamt Schwäbisch Hall – unverzüglich mitgeteilt und ortsüblich bekannt gegeben. Gleichzeitig wird die Jahresrechnung an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.
Kämmerer Hanselmann stellte den ersten doppischen Jahresabschluss der Gemeinde Stimpfach vor. Bestandteile sind die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und die Vermögensrechnung (Bilanz zum 31.12.2020). Insgesamt gesehen hatte die Gemeinde Stimpfach 2020 einen guten Jahresabschluss, so Hanselmann.
Die Ergebnisrechnung schließt mit einem ordentlichen Ergebnis von 140.930 EUR (Plan: 101.987 EUR), einem Sonderergebnis von 736.259 EUR (Plan: 0 EUR) und somit einem Gesamtergebnis von 877.189 EUR, also 775.202 Euro über Plan von 101.987 EUR ab. Das Sonderergebnis beruhe hauptsächlich auf den Bauplatzverkäufen. Auch könne der Ergebnishaushalt die Abschreibungen, den Werteverzehr erwirtschaften, fasste Hanselmann den Abschluss zusammen.
Die größeren Abweichungen resultieren auf der Ertragsseite unter anderem aus:
• höheren Erträgen aus der einmaligen Gewerbesteuerkompensationszahlung von +528.000 EUR,
• geringere Gewerbesteuereinnahmen -313.800 EUR,
• Gemeindeanteil Einkommensteuer -127.584 EUR,
• Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer +100.601 EUR und
• höheren Schlüsselzuweisungen mit +84.313 EUR.
Auf der Aufwandseite sind zu nennen:
• höhere Dienst- und Sachleistungen, wie Aufwand kirchl. Kiga +188.941 EUR,
• bei den Transferaufwendungen Gewerbesteuerumlage Restzahlung 2019 +67.147 EUR sowie
• geringere Personalkosten -64.701 EUR.
Die Finanzrechnung weist einen Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung von 885.493 EUR aus (Plan: 544.915 EUR). Bei der Investitionsrechnung beträgt der Finanzierungsmittelbedarf -525.879 EUR und bei der Finanzierungstätigkeit (Tilgung) ein Finanzierungsmittelbedarf von -168.737 EUR. Somit errechnet sich ein Zahlungsmittelbedarf von –641.108 EUR unter Berücksichtigung der Haushaltsunwirksamen Vorgänge.
Die liquiden Mittel zum Jahresende betragen 1.343.212 EUR, der Anfangsbestand lag bei 1.984.320 Euro. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 29.851.226 EUR. Hier lag der Anfangsbestand am 01.01.2020 bei 27.325.005 EUR.
Das Eigenkapital zum 31.12.2020 beträgt 16.395.033 EUR, zum 01.01.2020 lag der Anfangsbestand hier bei 15.743.112 EUR, steigt folglich um 651.921 €, was auf die eingebuchten Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses (Bauplatzverkäufen) zurückzuführen ist.
Der Schuldenstand zum 31.12.2020 sinkt auf 2.161.877 EUR. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von rd. 690 EUR. Grund hierfür sind nicht getätigte Kreditaufnahmen im Jahr 2020 von geplant 500.000 EUR.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Feststellungsbeschluss
Gemäß § 95 in Verbindung mit§ 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Stimpfach in seiner Sitzung am 27.06.2022 die Jahresrechnung 2020 wie folgt festgestellt:

1. in der Ergebnisrechnung mit den folgenden Beträgen
1.1. ordentlichen Erträge von: 7.997.781,33 €
1.2. ordentlichen Aufwendungen von: -7.856.851,09 €
1.3. ordentliches Ergebnis von: +140.930,24 €
1.4. außerordentlichen Erträgen von: 777.330,89 €
1.5. außerordentlichen Aufwendungen von: -41.071,64 €
1.6. Sonderergebnis von: +736.259,25 €
1.7. Gesamtergebnis der Ergebnisrechnung von: +877.189,49 €

2. in der Finanzrechnung mit folgenden Beträgen
2.1. Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von: 7.627.307,33 €
2.2. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von: -6.741.814,59 €
2.3. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit von: +885.492,74 €
2.4. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von: 1.241.722,89 €
2.5. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von: -2.653.094,88 €
2.6. Saldo aus Investitionstätigkeit von: -1.411.371,99 €
2.7. Finanzierungsmittelbedarf/-überschuss von:
-525.879,25 €
2.8. Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von: 0,00 €
2.9. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von: -168.737,16 €
2.10. Saldo aus Finanzierungstätigkeit von: -168.737,16 €
2.11. Änderung Finanzierungsmittelbestand: -694.616,41 €

2.12. Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen von: 53.508,62 €
2.13. Anfangsbestand an Zahlungsmitteln von: 1.984.320,11 €
2.14. Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln: -641.107,79 €
2.15. Endbestand an Zahlungsmitteln von: 1.343.212,32 €

3.Bilanz
3.1. Immaterielles Vermögen: 14.750,28 €
3.2. Sachvermögen: 26.214.858,54 €
3.3. Finanzvermögen: 3.595.339,05 €
3.4. Abgrenzungsposten: 26.278,57 €
3.5. Nettoposition: 0,00 €
3.6. Gesamtbetrag auf der Aktivseite: 29.851.226,44 €
3.7. Basiskapital: 15.517.843,08 €
3.8. Rücklagen: 877.189,49 €
3.9. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses: 0,00 €
3.10. Sonderposten: 8.941.845,60 €
3.11. Rückstellungen: 222.805,00 €
3.12. Verbindlichkeiten: 4.136.398,97 €
3.13. Passive Rechnungsabgrenzungsposten: 155.144,30 €
3.14. Gesamtbetrag auf der Passivseite: 29.851.226,44 €
Soweit noch nicht geschehen werden entstandene über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen genehmigt. Gleichzeitig wird den nach§ 84 Abs. 2 GemO zulässigen überplanmäßigen Investitionsauszahlungen zugestimmt.

Standesamtswesen
hier: Bekanntgabe des Versammlungsraums FFW-Gebäude als Traubereich

Standesamtliche Trauungen dürfen in einer Gemeinde nur in dafür „gewidmeten“ Räumen und Plätzen stattfinden. Die Gemeinde Stimpfach verfügt über zwei gewidmete Trauräume, dem alten Sitzungssaal im Rathaus und dem Bürgerhaus Stimpfach. Darüber hinaus wurde 2019 die Mariengrotte als weiterer Traubereich gewidmet. Da die standesamtlichen Trauungen immer größer werden, fehlt ein Raum, in dem eine standesamtliche Trauung mit einer größeren Personenzahl abgehalten werden kann. Dafür kann der Versammlungsraum hier im FFW-Gebäude Abhilfe schaffen.
Daher hat die Verwaltung in Abstimmung mit der standesamtlichen Aufsichtsbehörde diesen Raum als Trauraum gewidmet, was hiermit öffentlich bekannt gemacht wurde.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Ein Gemeinderat möchte wissen, ob der Name Versammlungsraum so bleibt oder ob man diesen auch noch ändern kann. BM Strobel ist für Vorschläge offen.

Waldhalle Stimpfach
hier: Einbau eines externen Stromeinspeisepunktes

Beim Neubau des FFW-Gebäudes und des Bauhofes wurde ein externer Stromeinspeisepunkt mit gebaut, um das Gebäude im Falle eines Notfalles mit Strom über ein Stromaggregat extern versorgen zu können. Dies ist wichtig, da bei einer Großschadenslage das Feuerwehrgebäude als Einsatzzentrale für die Koordination der Rettungseinsätze und als Versorgungsstützpunkt für die Einsatzkräfte in der Gemeinde eine konstante und sichere Stromversorgung benötigt.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen in der Ukraine und den Folgen für den europäischen und auch den deutschen Energiesektor kam sowohl bei einem Jourfix-Termin wie auch bei einer FFW-Ausschusssitzung die Frage auf, wo wir in einem solchen Fall in Not geratene Bürger/innen versorgen könnten. Als Notunterkunft kommt am ehesten die Waldhalle in Frage, die aber bei einem Stromausfall ebenfalls ohne Strom ist. Daher hat die Verwaltung zusammen mit dem Ing.-Büro Fetzer die Waldhalle besichtigt. Ein externer Stromanschluss lässt sich auch hier relativ leicht verwirklichen. Dazu müsste lediglich hinter dem Treppenhaus eine kleine Grube ausgehoben werden. Über eine Kernbohrung gelangt man dann in den Verteilerraum. Die Installationsarbeiten wurden dabei auf ca. 9.000 € geschätzt zzgl. der Tiefbauarbeiten.
Die Verwaltung hält es für sinnvoll, auch in der Waldhalle eine solche externe Stromversorgung möglich zu machen, spätestens im nächsten Jahr.
Die Meinung des Gremiums hierzu ist, dass es sinnvoll ist, sich jetzt darüber Gedanken zu machen und dass ein solcher Anschluss gemacht werden sollte. Hier muss dann auch gleich die Heizung mitberücksichtigt werden und evtl. Fördergelder abgefragt werden. Es ist die Aufgabe einer Kommune vorbereitet zu sein, sagte ein Gemeinderat. Man sollte hier auch an die Teilorte Rechenberg und Weipertshofen denken.
BM Strobel nimmt aus der Diskussion mit, dass er hier mit dem Büro Fetzer tiefer in die Planung geht und Kosten erheben wird.

Kindergärten
a) Auswertungsergebnis der Kindergartenbedarfsumfrage

Als Anlage wurde die Auswertung der Kindergartenbedarfsumfrage dem Gremium vorgelegt beigelegt. Die Beteiligung ist in diesem Jahr höher als in den vergangenen Jahren, was aber an einer hohen Beteiligung von Eltern zukünftiger Kindergartenkinder in Rechenberg liegt. Der Hintergrund hierzu dürfte die aktuelle Diskussion und die Wünsche in Rechenberg über einen Ausbau des Kindergartenangebotes sein, erläuterte BM Strobel.
Abgesehen davon ist die Bedarfsumfrage insgesamt ohne Nennenswerte Ergebnisse. Das Angebot passt so weit. Einzig auffällig ist der Wunsch nach Mittagessen auch in den Teilorten. Hierzu hat der Gemeinderat bereits einen Arbeitsauftrag an die Verwaltung gestellt.
Weiter erklärte BM Strobel, dass im Zuge der Umfrage auch die Situation im Stimpfacher Kindergarten untersucht wurde. Hier sieht es so aus, dass in der Krippe ab September 2022 freie Plätze da sind. Zum Jahrsende werden dies 5 - 6 Plätze sein. In Stimpfach ist auch eine Ganztagesbetreuung von der Krippe bis in den Kindergarten möglich. Vor diesem Hintergrund sollten die Anfragen nach solchen Plätzen, wie in den letzten Jahren auch, nach Stimpfach gelenkt werden. Hier wurde dieses Angebot von Krippe und Ganztagesbetreuung für die gesamte Gemeinde geschaffen und es wird auch von Kindern aus den Teilorten wahrgenommen.
Ein weiterer Ausbau auch in den Teilorten bzw. einem davon wurde in den letzten Jahren immer davon abhängig gemacht, dass die Plätze im Hauptort nicht mehr reichen. Dies ist jedoch aktuell nicht der Fall. Vielmehr gab es vor einem Jahr die Situation, dass sehr viele Plätze in der Krippe frei waren und man dafür werben musste (Banner).
BM Strobel bittet daher nach der Bedarfsumfrage und der Tatsache, dass in Stimpfach Plätze da sind, um eine klare Aussage des Gemeinderates, dass der Standort im Hauptort gestärkt werden soll und ein Ausbau des Betreuungsangebots in einem der Teilorte derzeit nicht notwendig ist. Dies soll dann den Eltern in Rechenberg auch so klar kommuniziert werden. So wurde es auch im Kindergartenausschuss diskutiert.
Der Tenor des Gremiums ging ebenfalls in die Richtung, dass aktuell kein Bedarf vorliegt in den Teilorten eine Krippengruppe und Ganztagesbetreuung zu schaffen, das Mittagessen sollte man jedoch ermöglichen. Hier ist die Verwaltung an einer Lösungsfindung, da das Essen für die beiden Kindergärten nicht mehr in den Kleinbus des Essenlieferanten aus Ellwangen passt.
b) Kalkulation der Kindergartengebühren
Sehr kurzfristig und ohne Vorankündigung wurden wenige Tage vor der Sitzung des Kindergartenausschusses die neuen Richtsätze für die Kindergartengebühren für die Jahre 2022/23 von den kommunalen Trägern und den kirchlichen Verbänden bekannt gemacht. Es handelt sich dabei um eine Fortschreibung der Gebühren, in denen Preisanstiege und Tarifeinigungen einfließen, wobei die letzte sehr teure Tarifrunde vom Mai 2022 sicher noch nicht berücksichtigt wurde.
Der Vorschlag der Träger und kirchlichen Verbände lautet auf einer Erhöhung der Kindergartengebühren für das kommende Kindergartenjahr um 3,9 %. Dies wurde für die jeweiligen Betreuungsangebote hochgerechnet und dem Gremium vorgelegt.
Der Kindergartenausschuss hat über die Erhöhung beraten und diese so beschlossen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
die Erhöhung der Kindergartengebühren für das kommende Kindergartenjahr 2022/23 für die Kindergärten Weipertshofen und Rechenberg wie vorgelegt und stimmt der Anpassung der Gebühren für den kirchlichen Kindergarten in Stimpfach ebenfalls wie vorgelegt zu. Die neuen Kindergartengebühren finden Sie hier:

Baugebiet Schlossfeld IV
hier:   Abwägung der eingegangenen Einwendungen und Anmerkungen

Für den Bebauungsplan Schlossfeld IV wurde im Zeitraum vom 28.03 bis 29.04.2022 die Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes durchgeführt, nachdem diese im Gemeinderat beschlossen wurde. Vorausgegangen waren mehrere Beratungen im Ortschafts- und auch Gemeinderat.
Die eingegangenen Anmerkungen und Einwendungen wurden durch Herrn Fuhrmann und Herrn Mattejat vom Kreisplanungsamt näher erläutert. Von Seiten der Behörden wurden lediglich einige Hinweise gegeben bzw. Klarstellungen gefordert, die ins Planwerk einfließen werden. Die Einzelheiten hierzu konnte das Gremium der vorgelegten Anlage entnehmen, in der alle Stellungnahmen vom Kreisplanungsamt zusammengefasst und mit einem Abwägungsvorschlag versehen wurden.
Von Seiten der Bevölkerung kamen zum Planwerk insgesamt 2 Stellungnahmen, wobei sich diese weniger auf den Bebauungsplan und vielmehr auf Grundstücksangelegenheiten beziehen. Baurechtlich sind sie für die Aufstellung des Bebauungsplans nicht relevant und müssen daher zur Kenntnis genommen und negativ abgewogen werden. Herr OV Fuchs und BM Strobel suchen das Gespräch mit den Einwendern, um mit Ihnen über Ihre Bedenken zu sprechen.
Der Ortschaftsrat Rechenberg hat in der letzten Sitzung dem Gemeinderat vorgeschlagen, die Abwägungen wie in der Sitzungsvorlage angegeben vorzunehmen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
a) Die Abwägung über die im Zuge der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden) eingegangenen Stellungnahmen gemäß der Sitzungsvorlage.
b) Die Satzung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan nach § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 74 LBO. Maßgebend sind Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtlichen Festsetzungen) und Begründung sowie über die örtlichen Bauvorschriften vom 27.06.2022.
c) Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Einvernehmen zu Bauvorhaben nach § 36 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat stimmte den folgenden Bauvorhaben zu und erteilte sein Einvernehmen:
1. Anbau Garage, Flst.Nr. 2307, Hörbühl
2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Flst.Nr. 1557/4, Weipertshofen
3. Wohnhausanbau im UG & 2 Carports im EG, Flst.Nr. 1831, Siglershofen

Bekanntgabe, Verschiedenes und Anfragen
Verwaltung

  • Corona
    Aktuell gibt es zu Corona nicht viel zu sagen, teilte BM Strobel mit. Es gibt keine Einschränkungen, die Lage ist sehr entspannt. Er denkt, dass man sich im Herbst/Winter wieder länger um dieses Thema kümmern muss.
  • Wasser- und Abwasserstrukturgutachten
    BM Strobel teilte dem Gremium mit, dass beide Gutachten noch in Bearbeitung sind.
  • 100-jähriges Jubiläum Kirchenchor und Kinderhaus
    BM Strobel weist auf die Feier der Kirchengemeinde in Stimpfach, auf das 100-jährige Jubiläum des Kirchenchors und des Kinderhauses hin.

Gemeinderat

  • Schaukasten
    Eine GRin bedankte sich für den tollen Schaukaste am Spielplatz, so können die Landfrauen ihre Veranstaltungen nun toll Publik machen.
  • Ehrenordnung
    Eine GRin möchte wissen, wann das Gremium die Ehrenordnung weiter bespricht. BM Strobel erklärte, dass Hauptamtsleiterin Bögelein nun erstmal die Satzung für die ehrenamtlichen Tätigkeiten fertiggemacht hat und sich nun an die Ehrenordnung macht.
  • Bahnhalt Stimpfach
    Des Weiteren möchte eine GRin wissen, wie weit die Planung vom Bahnhalt in Stimpfach fortgeschritten ist. Hier ist BM Strobel mit dem Landratsamt in Kontakt, welcher Planer hier Sinn macht.
  • Tablets für Gemeinderat
    Eine GRin fragte an, ob man es schaffen wird, die Tablets im Gemeinderat bis zum Jahresende einzuführen? BM Strobel verneinte dies und begründet es mit den Personalausfällen in der Verwaltung.
  • Zusammentreffen 1000-jähriges
    Eine GRin möchte wissen, wie die Organisation und Treffen der einzelnen Gruppen untereinander stattfindet. BM Strobel teilte mit, dass er selbst nicht bei jedem Treffen dabei sein kann. Die Kopftruppe der vier Gruppen trifft und bespricht sich regelmäßig. Nächste Woche steht das Treffen mit dem Zeltwirt an.