Bericht
Finanzen
- Kalkulation Friedhofgebühren 2025
- Beschluss Bestattungsgebührenordnung
Die vorhergehende Bestattungsgebührenordnung stammt aus dem Jahr 2011, ergänzt um Gebühren der Rasengräber 2013.
Der Deckungsgrad der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof ist in den letzten Jahren ständig gesunken; dieser liegt derzeit bei ca. 50 % und darunter.
Die Gemeinde ist daher angehalten gerade in finanzschwachen Zeiten die Gebühren kostendeckender zu erheben. So wird in der Regel eine Kostendeckung von 70 % angestrebt; eine längerfristige große Unterdeckung wird von der Rechtsaufsicht angemahnt.
Die jetzige Gebührenkalkulation basiert auf der Berechnungsmethodik der letzten Kalkulation 2011. Neben der flächenbezogenen Kalkulation wurden auch die Einrichtungen der Friedhöfe sowie der Pflegeaufwand der unterschiedlichen Grabarten und Belegungen berücksichtigt.
Die Basis bildet der jetzige Istzustand auf den Friedhöfen. Die mittelfristig geplante neue Friedhofgestaltung muss in eine zukünftige Gebührenkalkulation neu einfließen. Die neue Gebührenordnung beinhaltet jedoch die neuen Rasenurnen- und Baumurnengräber. Letztere Grabform wird derzeit auf den Friedhöfen der Gemeinde Stimpfach noch nicht angeboten.
Die Kostendeckung ist stark von der Anzahl der Beisetzungen und der gewählten Grabart abhängig.
Der Vergleich der Gebühren zu 2011 zeigt, dass die Kosten der Grabherstellung nur leicht ansteigen. Große Veränderungen sind bei den Nutzungsgebühren zu verzeichnen, da der Pflegeaufwand durch den Bauhof gewollt angestiegen ist.
Die Gebühren der Grabherstellung liegen im vergleichbaren Rahmen zu anderen Gemeinden. Größere Abweichungen gibt es jedoch bei den Nutzungsgebühren, was sich dadurch erklärt, dass die Gegebenheiten und der Pflegeaufwand mit unterschiedlichsten Grabarten und Ausführungen auf jedem Friedhof anders sind.
Mit den jetzigen Gebühren dürfte die gewünschte Kostendeckung von 70 % erreicht werden.
Kämmerer Hanselmann erläutert dem Gremium die einzelnen Positionen in der Gebührenordnung des Friedhofs.
Dem Gemeinderat widerstrebt, dass die Benutzungsgebühren der Urnengräber günstiger sind, als die der Kindergräber und der Gräber für Tod-/ Fehlgeburten. Auf Antrag vom GR werden daher die Benutzungsgebühren der Urnen von 550 € auf 800 € verteuert und im Gegenzug die Benutzungsgebühr der Kindergräber und Gräber der Tod-/ Fehlgeburten von 800 € auf 550 € verbilligt. Die Gebührenobergrenzen sind dadurch insgesamt nicht überschritten.
Der Gemeinderat beschließt die bereits am 28.03.2025 im Gemeindeblatt veröffentlichte Satzung zur Änderung der Anlage der Friedhofsatzung (Bestattungsgebührenordnung 2025) für die Gemeinde Stimpfach, die zum 01.04.2025 in Kraft tritt.
Änderung Zeltplatzordnung und Gebührenregelung
Die Zeltplatzordnung und die Gebührenregelung am Zeltplatz Reiglersbachstausee vom 05.04.1993 wurde nur im Rahmen der Euroanpassungssatzung geändert. Um die Gebühren zeitgemäß anzupassen, sollen diese erhöht werden. Seither lag die Belegungsgebühr für Erwachsene bei 2,00 € und für Jugendliche bei 1,00 € bei 1 Übernachtung. Die Wertmarken für einen Duschgang wurde bisher mit 0,50 € berechnet. Im Laufe der Zeit haben sich redaktionelle bzw. klarstellende Änderungen ergeben, die nun in die Zeltplatzordnung eingearbeitet wurden. So wurde z. B. festgelegt, dass der Zeltplatz in Ferienzeiten nur von Samstag bis Samstag gebucht werden kann und dass eine Buchung des Zeltplatzes bereits ab dem 1. Februar des Vorjahres möglich ist. Die einstimmig beschlossene Zeltplatzordnung und die Gebührenregelung für den Zeltplatz Reiglersbachstausee wurden bereits im Gemeindeblatt vom 28.03.2025 öffentlich bekannt gemacht. Zeltplatzordnung und Gebührenregelung treten am 01.05.2025 in Kraft und ersetzen die bisherigen Regelungen.
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim
hier: Vorberatung von FNP-Änderungen
Für die nächste Sitzung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim am 08.04.2025 wurden in der letzten Sitzung bereits FNP-Änderungen vorberaten. Nun hat die Geschäftsstelle noch eine weitere Beratungsvorlage zur Vorberatung zukommen lassen. Die Vertreter des Gemeinderates sind im gemeinsamen Ausschuss an das Votum des Gemeinderats gebunden.
Änderung K-2023-1F“-„Häuslesbühl, 1.Erweiterung“ – Auslegungsbeschluss
In Satteldorf soll das bestehende Wohngebiet Häuslesbühl erweitert werden. Dazu muss ein Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan geändert werden. Der Aufstellungsbeschluss hierfür fand am 30.11.2023 statt, anschließend erfolgte die frühzeitige Beteiligungsrunde im Jan/Feb. 2024. Die dort vorgebrachten Bedenken und Hinweise wurden eingebarbeitet und nun erfolgt mit dem Auslegungsbeschluss die zweite Beteiligungsrunde.
Die Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Stimpfach im gemeinsamen Ausschuss der VVG Crailsheim werden ermächtigt, den aufgeführten Sitzungsvorlagen in der nächsten Sitzung am 08.04.2025 zuzustimmen.
Bekanntgaben, Verschiedenes und Anfragen
Verwaltung
Putzete
BM Strobel möchte sich bedanken für die am vergangenen Samstag stattgefundene Dorfputzete. Hier haben um die 100 Helferinnen und Helfer mitgeholfen. Man hat allerhand Müll gefunden. Der Dank geht an die fleißigen Helferinnen und Helfer und an den SSV Stimpfach, der diese Aktion organisiert hat.
Feuerwehr
BM Strobel lädt alle herzlich ein zur Jahreshauptversammlung der Feuerwehr am 12.04.2025 um 19:30 Uhr im Wiesental-Forum.
Gemeinderat
Klingenweiher
Ein GR teilt mit, dass er auf der Jahreshauptversammlung des Nachbarschaftshilfevereins war und hier von einem Kneipbecken am Klingenweiher gesprochen wurde. Ihm ist noch bekannt, dass hier der Fischereiverein an die Gemeindeverwaltung einen Brief geschrieben hat, wegen einer Verlandung direkt am Einlauf. Hier könnte man die beiden Vereine zueinander bringen, vielleicht können Sie sich gegenseitig unterstützen.
Geländer Wiesentalforum
Eine GRin teilt mit, dass das Konzert am Samstag im Wiesentalforum sehr schön war. Den Besuchern ist aufgefallen, dass das Geländer, welches hier geplant war, damit niemand abstürzt, noch fehlt. Hier sollte man aktiv werden.
Unternehmerstammtisch
Eine GRin möchte wissen, wann der Unternehmerstammtisch geplant ist. BM Strobel hat dies im Blick.
Klausurtagung
Eine GRin möchte außerdem wissen, wann die Klausurtagung nun stattfindet. Hier gibt BM Strobel bekannt, dass es wahrscheinlich der 16.+.17.05.2025 wird, Ausweichtermin wäre der 23.+.24.05.2025.
Biberburg/Bahnhofstraße
Eine GRin regt an, dass an der Biberburg viele Fahrradfahrer und Wanderer Pause machen, deshalb sollte hier ein Mülleimer installiert werden. Ein weiterer GR lobt den vom Bauhof errichteten Wetterschutz an der Biberburg.
Kneipbecken Rechenberg
Ein GR erinnert daran, dass auch in Rechenberg unterhalb des Schlosses ein Kneipbecken geplant sei und hier auch noch nicht der Vermesser da war. Wenn der Vermesser sowieso in der Gemeinde ist, könnte man das Kneipbecken in Rechenberg auch gleich vermessen