Bericht
icon.crdate30.09.2022
aus der Sitzung des Gemeinderats vom 12. September 2022
aus der Sitzung des Gemeinderats vom 12. September 2022
Baugebiet Schlotfeld II
hier: Besichtigung der Erschließungsarbeiten
BM Strobel erläuterte dem Gremium den Fortschritt der Erschließungsarbeiten in Weipertshofen. Diese sind weit vorangeschritten und kommen langsam zum Ende. Die Pflasterarbeiten werden demnächst erledigt sein, die Lampenschirme für die Straßenbeleuchtung wurde auch schon geliefert, etc. Mit der Erschließung schließt die Gemeinde den Ring im Baugebiet Schlotfeld. Die Firma Rossaro hat die Schlussrechnung für die Erschließungsarbeiten bereits schon vor den Sommerferien gestellt und somit konnte Herr Hanselmann bereits für die Septembersitzung die Grundstückspreise kalkulieren. Es war eine reibungslose Baustelle. Dem Gremium sollte die Gelegenheit gegeben werden, den neuen Erschließungsabschnitt zu besichtigen.
Feuerwehrmagazin Weipertshofen
Das Gremium besichtigte kurzfristig auch noch das Feuerwehrmagazin, damit der Gemeinderat auch hier die örtlichen Gegebenheiten besichtigen konnte.
Baugebiet Schlotfeld II
a) Kalkulation der Bauplatzpreise
Zur Bereitstellung von weiteren attraktiven Wohnbauflächen hat die Gemeinde Stimpfach den Bebauungsplan Schlotfeld II in Weipertshofen aufgestellt. Der Planungsbereich umfasst eine Fläche von 2,3 ha.
Die Erschließung erfolgte in zwei Bauabschnitten. Der erste Abschnitt mit 1,2 ha und 12 Bauplätzen wurde 2020 erschlossen. Hiervon sind 11 Plätze veräußert, der letzte ist reserviert.
Die Erschließung des 2. Bauabschnitts mit 1,1 ha und weiteren 11 Bauplätzen ist inzwischen erfolgt. Das zügige Arbeiten der Bauunternehmung Rossaro sowie das gute Wetter haben dafür gesorgt, dass die Erschließungsarbeiten zeitlich als auch finanziell mit voraussichtlich –52.869 € unter dem Vergabeergebnis (Submission 678.213 €) abschließen werden.
Das Baugebiet Schlotfeld II weist folgende Besonderheiten aus:
1. Das Baugebiet Schlotfeld II wird im klassischen Trennsystem entwässert. Das gesammelte Wasser aus dem gesamten Gebiet Schlotfeld I und II wird in einem Regenrückhaltebecken zur Zwischenspeicherung eingeleitet. Die Dimensionierung und wasserrechtliche Genehmigung sowie der Bau des RRBs erfolgte komplett im Zuge der Erschließung des Gebietes Schlotfeld I und bleibt folglich in der Bauplatzpreiskalkulation für Schlotfeld II unberücksichtigt. Eine Aufteilung bei Erschließung des BG Schlotfeld I vor 12 Jahren war zu diesem Zeitpunkt nicht möglich.
2. Der 2. Bauabschnitt ermöglicht wie bereits im 1. Bauabschnitt für die an die Crailsheimer Straße angrenzenden zwei Baugrundstücke eine 3-geschossige Bauweise. Die restlichen Baugrundstücke können lediglich 2-geschossig bebaut werden.
Analog der Bauplatzverkäufe im 1. Bauabschnitt sollten die Bauplätze unterschiedlich nach deren Lage veräußert werden.
Im 1. Bauabschnitt wurden die Bauplätze bei Randlage zu 115 €/m² und bei Innenlage sowie an der Crailsheimer Straße für 105 €/qm verkauft.
Die Verwaltung empfiehlt die Bauplatzpreise im Vergleich zum 1. Bauabschnitt etwas anzuheben. Die Verwaltung schlägt für den 2. Bauabschnitt folgende Preisstaffelung vor:
Innenbereich 110 €/m², Crailsheimer Straße 115 €/m² und Randlage 120 €/m².
Angesichts der aktuellen Marktpreise können die Plätze sicher teurer angeboten werden als im 1. Bauabschnitt. Der moderate Anstieg steht auch noch im Einklang zur Baukostenexplosion und Inflation, so dass die Vermarktung bei diesen Preisen nicht ausgebremst wird.
Generell ist die Gemeinde nicht gezwungen lediglich einen kostendeckenden Bauplatzpreis zu verlangen; die Vermarktung darüber hinaus ist in Anlehnung an den 1. Bauabschnitt und der immer noch bestehenden Bauplatznachfrage legitim.
Bisher wurde in allen Baugebieten eine Kinderkomponente (Baukindergeld) mit einem Abschlag von 2,00 €/m² bei Kindern bis 14 Jahren gewährt. Die Verwaltung schlägt vor dies beizubehalten.
Die Verwaltung stellt den Vorschlag samt Festlegung des Bauplatzpreises bzw. deren Staffelung wie vorgeschlagen zur Diskussion.
Der Bebauungsplan Schlotfeld II, 2. Bauabschnitts legt für 9 Bauplätze eine zweigeschossige Bebauung und für 2 Bauplätze eine dreigeschossige Bebauung fest. Der Erschließungsaufwand beträgt nach der Berechnung bei einer zweigeschossigen Bebaubarkeit 24,49 €/m² und bei einer dreigeschossigen Bebaubarkeit 29,39 €/m².
Gängige Praxis ist bereits beim Grundstückskauf alle Erschließungskosten in Form einer Ablösevereinbarung mit dem Käufer abzurechnen. Bei der Ablösevereinbarung handelt es sich um nichts Anderes als um einen vorgezogenen Erschließungsbeitrag.
Vorteil:
- die Gemeinde erhält frühzeitig Mittel zur Finanzierung der Herstellung der Erschließungsanlagen
- Rechtssicherheit über die Höhe der Beitragshöhe
- geringerer Verwaltungsaufwand
Beim Ausbau des 2. Bauabschnittes mit einer Anbaustraße handelt es sich bereits um eine Abrechnungseinheit; ein Beschluss über die Zusammenführung von separaten Anbaustraßen und Wohnwegen entfällt daher.
Gesamte Erschließungskosten Baugebiet Schlotfeld II
2020: Erster Bauabschnitt, 1,2 ha, 12 Bauplätze: 856.664 €
2022: Zweiter Bauabschnitt, 1,1 ha, 11 Bauplätze: 940.507 € (+10%)
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Der Ablösungsbetrag des Erschließungsbeitrages für das Baugebiet Schlotfeld II, 2. Bauabschnitt wird auf 19,59 €/m² Nutzungsfläche festgesetzt. Dies entspricht bei einem zweigeschossig bebaubaren Grundstück 24,49 €/m² und bei einem dreigeschossig bebaubaren Grundstück 29,39 €/m².
2. Der Gesamtkaufpreis der Bauplätzte incl. des Erschließungsbeitrages wird für das Baugebiet Schlotfeld II, 2. Bauabschnitt für 2-geschossige Bebaubarkeit im Innenbereich auf 130 €/m² und in Randlage auf 135 €/m² festgelegt. Der Grundstückskaufpreis für 3-geschossige Bebaubarkeit an der Crailsheimer Straße wird auf 130 €/m² festgelegt.
3. Es wird eine Kinderkomponente (Baukindergeld) gewährt, wonach ein Abschlag bei Kindern von 2 €/m² einmalig erfolgt. Diese Regelung gilt für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren.
b) Festlegung der Bewerbungskriterien
In den vergangenen Jahren konnte die Gemeinde Stimpfach nahezu jedes Jahr einen Abschnitt eines Baugebietes erschließen und vermarkten. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage wurden vor einigen Jahren Vergabekriterien eingeführt, die sich bewährt haben. Daher schlägt die Verwaltung vor, an diesen festzuhalten.
Vergabemodalitäten:
- Vorstellung des Baugebietes am Mittwoch, 05.10.2022 im Versammlungsraum FFW-Magazin Stimpfach
- Anschließend beginnt eine Bewerbungsfrist vom 06.10.2022 bis zum 21.11.2022 (6 ½ Wochen).
In dieser Zeit können sich Bauplatzinteressenten um die Finanzierung bzw. Planung kümmern. Die Bewerbung um einen Bauplatz ist schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. Bitte unbedingt Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktmöglichkeiten (Telefon und Mail) sowie die Steuer-ID mit angeben. Wenn der Bauplatz nicht alleine, sondern als Paar gekauft wird, benötigen wir die Daten von beiden Personen.
Eine schriftliche Bestätigung, dass der Platz für den Eigengebrauch erworben wird, ist abzugeben. Ein Kauf für Dritte ist nicht erlaubt und wird im Notarvertrag ausgeschlossen!
Alternativ können/sollen auch weitere Bauplätze angegeben werden, falls man den Bauplatz erster Wahl nicht erhält. Es gibt keine Begrenzung der Alternativnennungen.
- Sichtung der Bewerbungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist. (Dies geschieht in der KW 47/48. Bei mehreren Bewerbern erfolgt eine Auswahl nach dem festgelegten Auswahlverfahren).
- Termin zur Zuteilung und Verlosung der Bauplätze (Termin wird noch festgelegt). Die Bewerber werden dazu eingeladen.
- Anschließend schriftliche Zu-/Absage der Bauplätze, die vom Erwerber innerhalb ca. 2 Wochen bestätigt werden muss (Termin wird noch festgelegt).
- Terminierung der Notartermine Anfang 2023.
Auswahlverfahren:
Bei mehreren Bewerbern kommt ein durch den Gemeinderat Stimpfach festgelegtes Auswahlverfahren zum Zug. Dieses legt folgende Auswahlschritte fest:
- Stimpfacher Bürger erhalten den Vorzug vor auswärtigen Bewerbern.
- Gibt es mehrere einheimische oder auswärtige Bewerber auf einen Bauplatz entscheidet das Los.
Das Gremium stimmt den Festlegungen der Bewerbungskriterien einstimmig zu.
FFW Stimpfach
hier: Vorstellung Grobplanung Magazin Weipertshofen
Im Feuerwehrbedarfsplan wurde festgelegt, dass die FFW-Abteilung Weipertshofen nicht in das neue Magazin in Stimpfach einziehen soll. Daraus ergibt sich für das Magazin in Weipertshofen Handlungsbedarf. Zum einen ist für das aktuell in Weipertshofen untergebrachte HLW sehr wenig Platz und es passt gerade so in die Fahrzeugbox. Zum anderen ist die Zahl der Kameraden in den letzten Jahren erfreulicherweise angestiegen und es ist kein Platz mehr für Spinde vorhanden.
Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, mit Architekt Herrn Günther das Magazin in Weipertshofen zu begutachten und nach einer Möglichkeit des Umbaus zu suchen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine fertige Planung, sondern um eine Machbarkeitsstudie mit einer sehr groben Kostenschätzung nach aktuellen Baupreisen.
Die FFW-Abteilung Weipertshofen hat diese Studie für gut befunden und war bei der Begehung auch mit dabei. Im Ortschaftsrat Weipertshofen wurde diese Studie in der letzten Sitzung vorgestellt und ebenfalls für gut befunden.
In der Ortschaftsratssitzung wurde von Seiten der FFW Weipertshofen und auch aus den Reihen des Ortschaftsrates aufgrund dieser Studie massiv der schnellstmögliche Umbau gefordert. Von Seiten der Verwaltung wurde u.a. erläutert, dass gerade erst ein millionenschwerer Bau für die FFW fertig gestellt wurde, dass vor dem Umbau auch noch die Ersatzbeschaffung des Unimogs in Stimpfach anstehe und dass zahlreiche andere Dinge in der Gemeinde in den letzten Jahren zugunsten des Feuerwehrwesens zurück stehen mussten. Des Weiteren wurde ausdrücklich bei Herrn Günther lediglich eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Die Erläuterungen der Verwaltung wurden nicht akzeptiert.
In der Sitzung am 12.09.2022 wurde nun die Machbarkeitsstudie dem Gemeinderat vorgestellt. Im Anschluss daran hat der Gemeinderat über das weitere Vorgehen beraten und ist zu der Entscheidung gekommen, dass diese Planung und vor allem die Umsetzung kurzfristig und geschwind nicht machbar sind. Die Planung muss man weiterverfolgen, das Projekt muss auf die Agenda der Klausurtagung des Gemeinderats, um dieses zeitlich einzutakten und kurzfristig muss man mit der leerstehenden Wohnung eine Übergangslösung für die fehlenden Spinde finden. Hier muss die Feuerwehr zusammen mit der Verwaltung eine Lösung finden. Es soll durch Architekt Herrn Günther eine Alternative geprüft werden, damit man diese dann beim Klausurtag besprechen kann. Damit man eine Übersicht hat, was genau benötigt wird, hat die Feuerwehr die Aufgabe erhalten, den Feuerwehrbedarfsplan zu überprüfen auf Boxen, Autos etc., was dann auch mit dem Kreisbrandmeister besprochen werden muss.
Einvernehmen zu Bauvorhaben nach § 36 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat stimmte den folgenden Bauvorhaben zu und erteilte sein Einvernehmen:
1. Neubau Lagerhalle, Flst.Nr. 2893, Sperrhof
2. Doppelgarage mit Carport, Flst.Nr. 461/8, Rechenberg
Bekanntgabe, Verschiedenes und Anfragen
Verwaltung
- Kirchstraße 28
BM Strobel teilte dem Gremium mit, dass es in einer Asylunterkunft in der Kirchstraße 28 einen Wasserschaden in einer unbewohnten Wohnung gegeben hat, welchen man deswegen auch nicht sofort erkannt hat. Die Wohnung muss aufgrund der massiven Schäden kernsaniert werden, was einen 5-stelligen Betrag kosten wird. Es handelt sich dabei um einen Versicherungsfall. - Corona
Hier gibt es aktuell nicht viel Neues. Das Bundesinfektionsschutzgesetzt wurde neu beschlossen. Die Zahlen sind moderat, wenn man auf die Hospitalrate schaut. In Schulen und Kindergärten gibt es für die Schnupfenzeit (Okt.-Dez.) eine neue Teststrategie. Es sollen an jedes Kind 4 Tests ausgehändigt werden. Wenn die Kinder Symptome zeigen, sollen die Eltern zu Hause einen Test machen. - Energieeinsparverordnung
Schulen und Kindergärten sind von der Energieeinsparverordnung ausgenommen. Öffentliche Gebäude, wie das Rathaus nicht. Diese dürfen im Winter nur auf 19 °C beheizt werden. Ein GR merkt an, dass man an der Schule ja trotzdem eigenverantwortlich Energie einsparen könnte, indem dass eine Klasse auch nur ein Klassenzimmer benutzt und man die Gänge nicht voll beheizt. BM Strobel wird dies mit Frau Weiß besprechen. - Magazinfest
BM Strobel bedankte sich bei allen Gemeinderäten, dass sie am Magazinfest zur Verfügung standen und die Führungen mit den Besuchern durchgeführt haben. Insgesamt war es ein rundum gelungenes Fest bei tollem Wetter. Die Feuerwehr hat es ganz toll gemacht. Ein großes Dankeschön auch hier an die Feuerwehr. BM Strobel bedankte sich ebenso für die tolle Saaluhr, welche der Gemeinderat zum Einzug geschenkt hat.
Gemeinderat
- Abnahme Bauhof
Ein GR beanstandete die Abnahme des Bauhofgebäudes. An der Rampe sollte ein Geländer wegen der Absturzsicherheit befestigt werden. BM Strobel erklärte dem Gremium, dass hier die Abnahme durch den Kreisbaumeister bereits stattgefunden hat. Er kann gerne auf Wunsch des Gremiums hierzu ein Angebot erholen. - Neue Homepage
Eine GR wollte wissen, wann die neue Homepage der Gemeinde fertig ist. Hierzu konnte BM Strobel keinen genauen Termin nennen. - Bahnhalt Stimpfach
Eine GR erfragte den aktuellen Stand des Bahnhalts in Stimpfach. BM Strobel geht davon aus, dass sich das Gutachten des Ostalbkreises bis mindestens Mitte nächsten Jahres ziehen wird. - Feuerwehrmagazin Randenweiler
Das Feuerwehrmagazin wurde mit Architekt Herrn Günther angeschaut. Herr Strobel wird nun auf den Club-R zugehen. - Haus Stecher
BM Strobel erklärte, dass hier der nächste Schritt ist, dass man einen Bebauungsplan erstellt. - Sanierung Ortsdurchfahrt Randenweiler
Ein GR erkundigt sich nach dem Sachstand der Antragsstellung betreffend den Zuschüssen für die OD Randenweiler. BM Strobel teilte mit, dass die Anträge im Oktober gestellt werden müssen. Die Ausschreibung wird aktuell vorbereitet. - Baugebiet Rotstraße
Hier muss BM Strobel einen Termin mit den Stadtlandingenieuren GmbH in Ellwangen vereinbaren, um die Anregungen der Anwohner zu bearbeiten. - Gutachten Eigenwasserversorgung
Ein GR fragte nach dem aktuellen Stand und wann hier endlich ein Abschluss in Aussicht steht. BM Strobel wird hier nochmal mit den verantwortlichen der RBS wave GmbH im September eine Begehung machen und anschließend das Thema in einer Sitzung aufgreifen. Der GR möchte ausdrücklich, dass BM Strobel spätestens in der Novembersitzung hier ein Ergebnis vorlegt und dieser Punkt auf der Tagesordnung steht. - Zuschussanträge Eichishof
Hier muss noch geprüft werden, welche Zuschussanträge gestellt werden können. BM Strobel geht davon aus, das GVFG- Mittel wohl nur für die Ortsdurchfahrt Eichishof beantragt werden können. - Beblasung Baugebiete mit Glasfaser
Hier teilte BM Strobel mit, dass dies im Zuge der Beblasung der weißen Flecken erledigt werden soll. BM Strobel fordert seit Wochen ein Angebot der EnBW, damit er dann sofort den Auftrag vergeben kann. - Stützmauer Connenweiler Straße
Hier wird ein Gutachter hinzugezogen. - Seestraße
Alle Materialien sind vorhanden. Sobald der Boden wieder etwas nasser ist und die Witterung es zulässt, wird der Bauhof diese Maßnahme umsetzten. - Raser in Hörbühl
Ein GR erläuterte dem Gremium, dass es in Hörbühl immer wieder mal zu Rasereien am Nachmittag und in der Dämmerung kommt. Er möchte, dass man hier beim Landratsamt eine Verkehrskontrolle erwirkt. - Sanierung Gehweg – Pfeiffensteg
Mit den Bauarbeiten Sanierung Weg zum Pfeiffensteg wurde bereits begonnen.