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Bericht

icon.crdate04.06.2025

aus der Gemeinderatssitzung vom 12.05.2025

Bürgerfragestunde
Investitionen
Ein Bürger erkundigt sich, nach der Prioritätenliste der Vorhaben in der Gemeinde. Er hat davon gehört, jedoch so eine Liste nirgends gefunden. BM Strobel erläutert hier, dass die Gemeinde jedes Jahr solch eine Prioritätenliste im Rahmen des Finanzhaushalts durch die Mittelfristige Finanzplanung erstellt, indem besprochen wird, was umgesetzt werden kann und was nicht. Ebenfalls tagt hierfür auch immer der Gemeinderat in einer Klausurtagung und legt hier die Prioritäten fest. Dieser Klausurtag findet kommendes Wochenende (Mitte Mai) wieder statt.
Internet
Ein Bürger möchte wissen, wie den der Zeitplan für den Ausbau des schnellen Internets aussieht, konkret, wann es in Weipertshofen so weit ist. Hier teilt BM Strobel mit, dass momentan die Ausschreibungen über den Zweckverband laufen und auch die Planungen für die Umsetzung. Man kann momentan noch nicht sagen, wo begonnen wird. Hierfür muss abgewartet werden bis die Planungen konkreter sind. Die Verwaltung wird die Bürgerinnen und Bürger, sobald die Bauarbeiten beginnen, wieder über die Hompage auf dem Laufenden halten. Nach derzeitigem Stand soll Ende 2026/2027 die Maßnahme fertig sein.
Manöver der Bundeswehr
Ein Bürger möchte wissen, ob die Gemeinde einen Einfluss auf die Manöver der Bundeswehr hat, da diese immer zu späten Zeiten stattfinden. Hier hat die Gemeinde keine Mitsprache, teilt BM Strobel mit.
Ingenieur Büro
Ein Bürger möchte wissen, wie die Auswahl der Ingenieurbüros in der Gemeinde getroffen werden. BM erläutert, dass die Verwaltung hier verschiedene Büros hat, mit denen zusammengearbeitet wird. Für das Internet ist der Zweckverband zuständig. Bei städtebaulichen Themen arbeitet man hier mit dem Kreisplanungsamt zusammen.
Öl Flecken
Ein Bürger erkundigt sich, an wen man sich bei Öl-Flecken wenden muss, hier geht es konkret um die Flecken auf dem Parkplatz der Feuerwehr. Die Meldung sollte man auf dem Rathaus vornehmen, so BM Strobel.
Veranstaltungen Wiesentalforum
Ein Bürger merkt an, dass die Gäste im Wiesentalforum immer falsch parken und die Parkplätze für die Feuerwehrleute widerrechtlich genutzt werden. BM Strobel kennt dieses Problem. Hier wurden auch schon Schilder angebracht.
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Ärztehaus Stimpfach"
a) Abwägung eingegangener Einwendungen und Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerschaft
Der für das Bauvorhaben „Ärzthaus Stimpfach“ notwendige vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde in den vergangenen Monaten intensiv vorbereitet und mit den Bauherren, dem Kreisplanungsamt sowie dem Landratsamt Schwäbisch Hall als zuständige Baurechtsbehörde abgestimmt. Da sich die zu überplanenden Grundstücke im Ortskern des Hauptortes Stimpfach befinden, kann das Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. 
Der Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 25. September 2024 in öffentlicher Sitzung gefasst. Die Vorstellung des Planwerkes sowie der Beschluss der öffentlichen Auslegung erfolgte dann in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24. Februar 2025. Im Anschluss daran erfolgte die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 5/2025 der Gemeinde Stimpfach. Die öffentliche Auslegung begann am 03.03.2025 und endete am 03.04.2025. Parallel erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. 
Nach Eingang aller Stellungnahmen wurden diese gesichtet und zwischen der Gemeinde und dem Kreisplanungsamt bewertet und auch intern mit dem Baurechtsamt abgestimmt. Da mittlerweile auch das Baugesuch des Investors eingereicht wurde, konnten verschiedene Konkretisierungen in das Planwerk eingearbeitet werden und so auf Bedenken – vor allem im Bereich des Hochwasserschutzes – eingegangen werden. Aus der Bevölkerung gingen keine Stellungnahmen ein.
 
b) Satzungsbeschluss
Nach dem Beschluss über die Abwägung der eingegangenen Einwendungen und Anregungen der Träger öffentlicher Belange kann der Bebauungsplan beschlossen werden. Hierbei handelt es sich um eine kommunale Satzung. Die sich aus der Abwägung ergebenden Änderungen des Bebauungsplans müssen in diesen eingearbeitet werden. Dies ist bereits erfolgt und in der Sitzungsvorlage rot dargestellt. Über die Durchführung des Bauvorhabens nach Vorgabe des Bebauungsplans muss die Gemeinde mit dem Investor einen Durchführungsvertrag abschließen. Die Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses erfolgte dann im Amtsblatt Nr. 11 am 23.05.2025.
 
Herr Fuhrmann vom Kreisplanungsamt stellt dem Gremium das geänderte Planwerk sowie die vorgeschlagenen Abwägungen vor. Das Gremium bedankt sich bei allen Beteiligten, die am guten Gelingen der schnellen Umsetzung des Bebauungsplans mitgewirkt haben und auch die gute Zusammenarbeit zwischen allen Vertragspartnern. Das Gremium ist sich einig, dass es von der großen Kreisstadt Crailsheim nicht nachvollziehbar ist, hier gegen die Gemeinde Stimpfach zu sein. Für BM Strobel ist der heutige Beschluss ein wichtiger Punkt um hier die Baureife weiter herzustellen und auch die Bauplanung dann weiter voranzutreiben.

  1. Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der im Zuge der öffentlichen Auslegung (gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen entsprechend dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung wie vorgelegt.
  2. Der Gemeinderat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ärztehaus Stimpfach“ als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
  3. Der Gemeinderat stimmt dem Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ärztehaus Stimpfach“ (gemäß § 12 Abs. 1 BauGB) zwischen der Gemeinde Stimpfach und dem Vorhabenträger zu.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ärztehaus Stimpfach“ öffentlich bekannt zu machen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan tritt mit amtlicher Bekanntmachung in Kraft.

Freiwillige Feuerwehr Stimpfach
hier: Änderung der Feuerwehrsatzung
Die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Stimpfach muss geändert werden. Dafür gibt es im Wesentlichen zwei Gründe. Zum einen hat sich die Organisationsstruktur der Feuerwehr geändert, nachdem die Abteilung Rechenberg ins Gerätehaus Stimpfach mit eingezogen ist. Zum Andren werden nun auch die Löschlöwen namentlich als Gruppe in die Satzung aufgenommen und deren Organisation geregelt. Hinzu kommen schließlich noch einige redaktionelle Änderungen und Klarstellungen. Die Änderung der Satzung wurde von der Feuerwehr erarbeitet und bei der letzten Jahreshauptversammlung am 12.04.2025 beschlossen. Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte und von der Feuerwehr beschlossene Änderung der Feuerwehrsatzung.
 
Finanzen: Kommunaldarlehen 247.340 € - Umschuldung
Die Gemeinde Stimpfach hat zum 15.05.2015 ein Kommunaldarlehen aus dem KFW-Programm „IKK-Investitionskredit Kommunen (208)“ abgeschlossen. Die Zinsbindung über 10 Jahre läuft zum 14.05.2025 aus. Die KFW bietet eine Zinsanpassung über die Restlaufzeit von 10 Jahren mit 2,92 % an. Diesem Angebot hat die Finanzverwaltung widersprochen, zumal auf dem aktuellen Kreditmarkt günstigere Zinsangebote zu erwarten sind. Mit dem Widerspruch endet der Kreditvertrag, so dass die restliche Kreditverbindlichkeit von 247.340 € zum 15.05.2025 an die KFW zurückzuzahlen ist. Da es sich hier um eine Umschuldung handelt, muss der Kreditbetrag nicht neu im Haushalt 2025 als Kreditermächtigung ausgewiesen sein und bedarf auch keiner erneuten Genehmigung durch die Rechtsaufsicht. Die Finanzverwaltung plant die Kreditaufnahme über 247.340 € zum 13.05.2025 mit Mittelabruf (Valuta) zum 15.05.2025. Die Laufzeit des jetzigen Ratenkredits soll über die Restlaufzeit von 10 Jahre abgeschlossen werden. Abgerufen zum 12.05.2025 werden bei den Banken Zinsbindungsfristen von 5 und 10 Jahren.
Der Gemeinderat stimmt der Kreditumschuldung von 247.340 € zur Raiffeisenbank Frankenhardt-Stimpfach mit einer Zinsfestschreibung über 5 Jahre mit 2,65 % zu.
 
Kaspar-Mettmann-Schule und Kindergärten
hier: Auswertung der Bedarfsumfragen
Im Frühjahr wurden sowohl in der Schule wie auch in den Kindergärten die alljährlichen Bedarfsumfragen wieder durchgeführt.
In der Schule kann zusammengefasst werden, dass eine große Zufriedenheit mit der Grundschulbetreuung da ist. Der Bedarf steigt insgesamt und auch die Nachfrage nach der Ferienbetreuung steigt. Als Kritikpunkt kann festgehalten werden, dass sich das Essen oft wiederholt und gerne mehr Abwechslung gewünscht wird. Die Verwaltung wird dies mit dem Kinderhaus und dem Koch besprechen.
Für die Kindergärten kann festgestellt werden, dass die Teilnahme unverändert bleibt. Während in Weipertshofen kein Wunsch nach Mittagessen besteht, ist dieser in Rechenberg vorhanden.
Grundsätzlich kann eine hohe Zufriedenheit mit dem Angebot festgestellt werden. Als Kritikpunkte wurden vorgebracht:
-         Längere Betreuungszeiten in den Teilorten. Dies ist aber mit dem Konzept der verlängerten Öffnungszeiten nicht vereinbar.
-         Längeres Schnupperangebot in Stimpfach (Geht schon ein Jahr, war ursprünglich nur für 3 Monate vorgesehen).
BM Strobel erläutert dem Gremium die einzelnen Fakten anhand der Auswertung der Bedarfsumfragen.
Bei der vorgelegten Bedarfsumfrage für die Grundschulbetreuung haben 45 % der angeschriebenen Familien teilgenommen. Die Klasse 4 wurde an der Umfrage ausgeschlossen, da der Rücklauf in 2024 sehr gering war. Es wurde die Zufriedenheit der Eltern abgefragt. 80 % der Eltern sind zufrieden mit dem Betreuungsangebot. Es wird nur angemerkt, dass eine Betreuung ab 07:00 Uhr wünschenswert wäre.
Mit dem Mittagsessen sind 93 % der Eltern zufrieden, es wird lediglich bemängelt, dass es sich oft am selben Wochentag wiederholt. Insgesamt ist der Trend zur Ferienbetreuung ansteigend und wird in allen Ferien benötigt. Hiermit sind 94 % zufrieden. Diese Osterferien kam es, wegen geringen Anmeldezahlen, lediglich nur zu einer Ferienbetreuung am Vormittag. Dies wird Entschieden anhand den Anmeldezahlen. Wenn sich nicht mehr als 3 Kinder anmelden, dann findet auch keine Ferienbetreuung statt. Dies soll evtl. auf 5 Kinder erhöht werden. BM Strobel teilt mit, dass ab 2026 jeder einen Rechtsanspruch auf eine Vollzeitbetreuung hat, somit wird sich hier evtl. etwas ändern.
Bei der vorgelegten Kindergartenumfrage haben 49 % der Eltern teilgenommen. Der Wunsch nach Mittagsessen in Rechenberg besteht weiter. Die Zufriedenheit der Eltern liegt in Stimpfach bei 89 %, in Rechenberg bei 69 % und in Weipertshofen bei 80 %. Gründe für die Unzufriedenheit sind die Betreuungszeiten. Ein Mittagessensangebot in den Teilorten wie in Stimpfach, ist derzeit leider nicht umsetzbar, da die Transportkapazitäten von der Küche St. Anna in Ellwangen nach Stimpfach erschöpft sind. Außerdem wird bemängelt, dass das Schnupperangebot in der Krippe nur für ein Jahr läuft. Dieses Schnupperangebot wurde bei Einführung für 3 Monate gewährt und dann auf 1 Jahr erhöht. Dieses Angebot wird nicht weiter ausgebaut.
Insgesamt kann man mit beiden Umfragen sehr zufrieden sein und es besteht kein Grund zu einem akuten Handlungsbedarf, teilt BM Strobel mit.
 
Einvernehmen zu Bauvorhaben nach § 36 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat stimmt den folgenden Bauvorhaben zu und erteilt sein Einvernehmen:
·         Neubau eines Ärztehauses, Flst. 65 + 65/1, Stimpfach
·         Neubau Lagerhalle, Flst.Nr. 2893, Stimpfach- Sperrhof mit Befreiungsantrag
·         Neubau Garage, Flst.Nr. 508/3, Stimpfach
·         Anbau eines Pausenraumes und einer Dachterasse mit Abstellraum im Dachgeschoss und Einbau eines Pausenraumes mit Teeküche im Obergeschoss, Flst.Nr. 837, 837/1, 837/2, Stimpfach
·         Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Flst.Nr. 1601/26, Stimpfach-Weipertshofen mit Befreiungsantrag
·         Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Flst.Nr. 1601/28, Stimpfach-Weipertshofen mit Befreiungsantrag
 
Bekanntgaben, Verschiedenes und Anfragen
Verwaltung
Zensus

BM Strobel teilt dem Gremium mit, dass die Verwaltung Einspruch gegen den Zensus eingelegt und auch begründet hat. Es gibt wohl sehr viele Kommunen, bei welchen der Zensus auf weniger Einwohner gekommen ist, als die Kommunen haben. Unter anderem hat die Verwaltung geprüft, wie viele Einwohner in der Gemeinde Müllgebühren bezahlen und wie viel gemeldet sind. Hier konnte man feststellen, dass mehr Bürgerinnen und Bürger Müllgebühren bezahlen, als lt. Zensus in der Gemeinde leben würden. Es gab hier noch viele andere Fehlerquellen. Der Widerspruch wurde fristgerecht gestellt und begründet. Außerdem wurde Akteneinsicht beantragt, vorbehaltlich einer weiteren Ausführung der Widerspruchsbegründung.
Verkehrsschau
In der Verkehrsschau wurde festgelegt, dass die Ortsdurchfahrt zwischen Höhe Rotgäßle bis zur Reiglersbachbrücke von Montag bis Freitag nun eine 30er Zone wird. Zudem wurde die Bautzengasse nun zur 30er Zone und im Hübnershof wurde im Kurvenbereich auf 70 km/h beschränkt. Im Eichishof konnte man die 30er Zone leider nicht verwirklichen. In der Forstwasenstraße sollten Blocksatzmarkierungen angebracht werden, die hier dann für mehr Klarheit bei der Vorfahrtsregelung sorgen soll.
Baustelle Kirchstraße 13+15
BM gibt dem Gremium einen aktuellen Stand der Abbrucharbeiten. Hier muss man mit Nachträgen rechnen, da auf dem Gelände Müllablagerungen gefunden wurden, welche man vorher nicht sehen konnte. Außerdem wurden noch asbesthaltige Materialien gefunden, die ebenfalls nicht offensichtlich waren. Ansonsten liegt man hier im Zeitplan.
Friedhof
BM Strobel erläutert dem Gremium die aktuellen Umgestaltungen auf dem Friedhof in Stimpfach. Hier wurden oben links die Fußplatten entfernt und das Gelände eingeebnet. Eingesät wurde hier noch nicht. Der obere Weg soll neu gemacht werden, unter anderem, da man hier die Wasserleitung in den Boden mit verlegt hat, um das Wasser früher für die Bürgerinnen und Bürger zu öffnen. Dies war seither nicht möglich, da die Leitungen oberirdisch auf der Friedhofsmauer verliefen. Einige GR ärgerten sich, da der Gemeinderat hiervon nichts wusste. Bei so einer Veränderung sollte der Gemeinderat Bescheid wissen, da die Bürgerinnen und Bürger fragen. Ein GR teilt mit, dass auf dem Friedhof in Rechenberg der untere Wasserhahn nicht funktioniert und dieser repariert werden muss. Dies nimmt BM Strobel mit.
Gemeinderat
Feuerwehrgerätehaus
Ein GR erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der Mängelbeseitigung im Feuerwehrgerätehaus. Hier wartet BM Strobel auf die Information von Herrn Bachmaier. Es muss festgestellt werden, an welcher Stelle das Wasser durch die Gebäudehülle eintritt. Außerdem teilt ein GR mit, dass das Gebälk an der Wetterseite des Gebäudes schon sehr verwittert sei. Evtl. sollte man hier darüber nachdenken, ein Blech anzubringen. Ein GR merkt hierzu an, dass der Architekt damals bewusst auf das Blech verzichtet hat, damit das Holz unter dem Blech nicht fault. Ein weiterer GR gibt den Hinweis, dass manche Dachdecker mit Strom messen, wo eine undichte Stelle bei Flachdachbauten ist.
Bußgeld bei Schwarzbau
Ein GR möchte wissen, ob es ein Bußgeld gibt, wenn jemand einen Schwarzbau beginnt und dann nachgenehmigt. Im Einzelfall kann die Verwaltung keine Auskunft geben, da hier das LRA zuständig ist. Grundsätzlich kann die Frage bejaht werden. Im Extremfall kann sogar der Rückbau vom LRA verlangt werden.
Spielplatz Stimpfach
Eine GRin weißt nochmals auf den gewünschten Tisch auf dem Spielplatz in Stimpfach hin.
Landesgartenschau
Eine GRin erkundigt sich nach dem aktuellen Stand zur Gemeindepräsentation auf der Landesgartenschau in Ellwangen.