Bericht
icon.crdate25.11.2022
aus der Sitzung des Gemeinderats vom 14. November 2022
aus der Sitzung des Gemeinderats vom 14. November 2022
Die Gemeinderatssitzung wurde von der ersten stellvertretenden Bürgermeisterin Isabell Rathgeb geleitet, da Bürgermeister Matthias Strobel aufgrund einer Leistenbruch-OP nicht anwesend sein konnte.
Gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b UstG
hier: Anpassung der örtlichen Satzungen der Gemeinde Stimpfach
Durch Artikel 12 des Steueränderungsgesetzes 2015 wurde die Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) fundamental geändert. Dabei wurde der § 2 Absatz 3 UstG – die einschränkende Kopplung an das KStG – aufgehoben und § 2b neu in das Umsatzsteuergesetz (UStG) eingefügt. Die Gesetzesänderung trat zum 1.1.2017 in Kraft. Für die Umsetzung aller notwendigen interkommunalen Anpassungsprozesse wurde der öffentliche Hand eine gesetzliche Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 – nachfolgend auch mit dem „Corona-Steuerhilfegesetz“ - bis zum 31. Dezember 2022 eingeräumt.
Was bedeutet § 2b UStG?
Die neue Regelung besagt, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR), also auch Gemeinden, für bestimmte Leistungen Umsatzsteuer abführen müssen. Laut dieser Bestimmung, weisen die jPdöR Unternehmereigenschaften nach § 2 Abs. 1 UStG auf, wenn sie selbstständig eine „nachhaltige Tätigkeit“ zur Erzielung von Einnahmen ausüben.
Bestimmte Leistungen der Gemeinde unterliegen daher künftig ab 2023 der Umsatzsteuerpflicht, z.B. Grabpflege und Räumung durch Bauhof, Verkauf von Stammbücher des Standesamtes, Einnahmen aus Reinigung Containerstellplatz für Landkreis, Einnahmen der Kameradschaftskasse / Magazinfest der Feuerwehr usw. …
Mit Hinblick auf die gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung müssen die kommunalen Satzungen entsprechend angepasst werden. Um den Aufwand für die Änderung der Vielzahl von Satzungen und Gebührenverzeichnissen in Grenzen zu halten, kann und wird von Seiten der Verwaltung ein ausgearbeitetes Satzungs-muster des Gemeindetags Baden-Württemberg analog der Euroumstellung eingesetzt. In einigen Satzungen wie der Wasserversorgungssatzung oder der Gebührenordnung der Waldhalle ist die Umsatzbesteuerung bereits geregelt, weshalb diese nicht in dieser Anpassungssatzung aufgeführt sind.
Parallel dieser Satzungsanpassung wird die Finanzverwaltung für den Haushalt 2023 die entsprechenden Umsatzsteuereinheiten für eine korrekte Besteuerung aller künftigen umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen in der Buchhaltung aufbauen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UstG (PDF-Dokument, 64,32 KB, 14.12.2022) wie vorgeschlagen.
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim
hier: Vorberatung der FNP-Änderungen für die Sitzung vom 30.11.2022
Die nächste Sitzung der VVG Crailsheim findet am 30.11.2022 in Stimpfach statt. Wie immer sind die dort zu behandelnden Punkte zunächst in den jeweiligen Gemeinderäten vor zu beraten. Die Vertreter der Gemeinden im Gemeinsamen Ausschuss sind an diese Voten gebunden.
Im Folgenden werden die einzelnen Punkte kurz dargestellt. Sie sind teilweise bereits in früheren Stadien der Fortschreibung im Gremium gewesen:
Der Gemeinderat beschließt mit 14 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme zu den folgenden Beschlussanträgen im Gemeinsamen Ausschuss zuzustimmen:
- Änderung Nr. H-2022-1F „Pferdeklink Buch“, Aufstellungsbeschluss
Mit diesem Beschluss startet man in dieses Verfahren. Es soll in Weiler auf einer alten Hofstelle eine Pferdeklinik angesiedelt werden. Dazu ist der FNP zu ändern und ein Bebauungsplan aufzustellen. Damit wird eine bestehende Hofstelle weiter genutzt, was grundsätzlich zu begrüßen ist. - Gesamtfortschreibung des FNP und des Landschaftsplanes der VVG Crailsheim, Aufstellungsbeschlüsse
Über die Notwendigkeit zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes samt Landschaftsplan wurde bereits vor einem Jahr informiert. Grundsätzlich sind beide Pläne völlig überaltert. Der FNP stammt aus dem Jahr 1993 und sollte bis 2005 gelten. Die darin ausgewiesenen Entwicklungsflächen sind teilweise mehr als aufgebraucht und die Planungsgrundlagen von damals sind überholt.
Für die Fortschreibung muss ein Planungsbüro beauftragt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt geschätzt 3-5 Jahre, die Gesamtkosten werden auf rund 500.000 € geschätzt, die Anteilig nach Bevölkerung auf die Mitgliedsgemeinden verteilt werden. Obwohl die Stadt Crailsheim den Auftrag für das externe Büro erteilt, wurden die anderen Mitgliedsgemeinden bei der Vorstellung der Büros mit einbezogen und ein einvernehmlicher Vergabevorschlag an den Stadtrat Crailsheim gemacht. - Änderung Nr. I-2022-1F „Feuerwache Westgartshausen“, Auslegungsbeschluss
Diese Änderung war bereits im Mai 2022 mit dem Aufstellungsbeschluss im Gemeinderat. Die FFW Westgartshausen braucht ein neues Gebäude, da das Alte nicht mehr den Anforderungen genügt. Es soll am Ortsrand entstehen. Dafür muss der FNP geändert werden. Stellungnahmen aus der Bevölkerung sind nicht eingegangen. - Änderung Nr. A-2022-1F „Sauerbronnen 1“, Feststellungsbeschluss
Diese Änderung soll abgeschlossen werden und war bereits 2x in den Gremien. Damit soll die Ansiedlung eines Ärztezentrums in Crailsheim ermöglicht werden, welches bereits gebaut und eröffnet ist. - Änderung Nr. 04-2017 „Wohnbaufläche, landwirtschaftliche Fläche und gemischte Baufläche Aubergstraße“, geänderter Aufstellungsbeschluss
Diese Fläche wurde in den Jahren 2017/18 bereits überplant. Da es sich jedoch teilweise in einem Überschwemmungsgebiet befindet, muss es um geplant und Flächen aus der Wohnbebauung herausgenommen werden. Mit dem heutigen Verfahren wird diese FNP-Änderung begonnen. - Änderung Nr. 0-2017 „Wolfsacker, Tiefenbach“ Feststellungsbeschluss
In den Jahren 2017/18 wurde für diese Fläche ein Änderungsverfahren durchgeführt, um ein Wohngebiet entwickeln zu können. Die Genehmigung wurde dann aber verweigert. Dadurch wurde eine erneutes Änderungsverfahren notwendig, in dem die Stellungnahmen und Bedenken aus dem ersten Verfahren Einfluss gefunden haben. Mit dem jetzigen Beschluss wird das erneute Verfahren abgeschlossen. - Änderung Nr. 03-2016, „Gewerbliche Fläche Lachensee“, Feststellungsbeschluss
In diesem Verfahren wird ein Teil der Erweiterungsfläche des Hauptfriedhofes Crailsheim in eine gewerbliche Fläche umgewandelt, da es für seine ursprüngliche Widmung nicht mehr benötigt wird. So soll Erweiterungsfläche für eine dort ansässige Firma geschaffen werden. Mit der Bebauung wurde bereits begonnen. Die Änderung war bereits 2x im Gremium und wird hiermit abgeschlossen. - Änderung Nr. 04-2018 „Gemischte Baufläche Eckarrot-West“, Feststellungsbeschluss
Diese Änderung war zuletzt im März dieses Jahres im Gemeinderat. Mit der Änderung soll es einem ansässigen landwirtschaftlichen Betrieb ermöglicht werden, sich zu erweitern. Ein Änderungsverfahren aus 2018/19 musste erneute ausgelegt werden, da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert haben. - Änderung Nr. 11-2018 „östliches Brühl“, Feststellungsbeschluss
Am Sportgelände in Altenmünster soll eine Baulücke zwischen Ortsrand und Sportgelände geschlossen werden. Das dafür notwendige Verfahren wurde in den letzten Monaten durchgeführt. Dieser Punkt war bereits im März 2022 abschließend im Gemeinderat, bedarf aber einer erneuten Abstimmung um das Verfahren endgültig abschließen zu können. - Änderung Nr. 01-2018 „Sauerbrunnen, 5. Änderung“ Feststellungsbeschluss
Mit diesem Verfahren soll ein bislang als Kleingartenanlage und Sportplatz genutzter Bereich in ein Wohngebiet umgewandelt und die Sauerbrunnensiedlung erweitert werden. Dazu muss die Fläche überplant und umgewidmet werden. Ein 2019 bereits gefasster Feststellungsbeschluss stieß beim RP Stuttgart auf formale Bedenken. Daher musste die Bekanntmachung geändert und die Auslegung wiederholt werden. Mit dem jetzigen Beschluss kann das Verfahren dann endgültig abgeschlossen werden. - Änderung Nr. A-2019-1F „Grundwegsiedlung“, Feststellungsbeschluss
2019 wurde damit begonnen, diese ehemals landwirtschaftliche Fläche in ein allgemeines Wohngebiet umzuwandeln. Der Bebauungsplan hierzu wurde im Parallelverfahren aufgestellt. Die Fläche ist bereits erschlossen und wird bebaut. Mit der heutigen Behandlung wird das Verfahren abgeschlossen. - Änderung Nr. 13-2018 „Feuerwache Onolzheim“, Feststellungsbeschluss
Auch dieser Neubau für die FFW Onolzheim steht bereits. Die planerische Grundlage, die Fortschreibung des FNP kann nun abgeschlossen werden. Der Neubau wurde notwendig und konnte am alten Standort nicht verwirklicht werden. Diese 0,4 ha große Fläche neben dem Sportplatz war geeignet und bleibt bei der Standortabwägung übrig. - Änderung Nr. 07-2017, „Weilersäcker / Schafbuck, Aufstellungsbeschluss
Auf der hier ausgewiesenen Fläche wurde 2014-2017 ein Bebauungsplan verwirklicht um hier Ausgleichsmaßnahmen der Gemeinde Satteldorf umzusetzen. Gegen diesen Bebauungsplan wurde ein Normenkontrollverfahren angestrengt und der Bebau-Plan 2020 für ungültig erklärt. Die Begründung des Urteils wurde nun in den Bebauungsplan übernommen und eingearbeitet. Dementsprechend muss das Änderungsverfahren nun erneut gestartet werden.
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim
hier: öffentlich-rechtliche Vereinbarung für eine Übergangsregelung beim Gutachterausschuss
In vorliegendem Fall geht es um die Erweiterung der Stellvertreterregelung für den Vorsitzenden des Gutachterausschusses. Herr Präger übt das Amt des Vorsitzenden des interkommunalen Gutachterausschusses ehrenamtlich aus und ist gleichzeitig Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in Crailsheim. Als solcher verabschiedet sich Herr Präger im Dezember in den Ruhestand.
Herr Präger hat sich bereit erklärt, das Amt des Vorsitzenden bis zum Ende der Amtszeit 2024 weiter auszuüben, hat aber aufgrund der beträchtlichen zeitlichen Belastung durch dieses Amt um eine Entlastung gebeten. Diese soll durch die Bestellung von weiteren Stellvertretern erreicht werden. Allerdings bedarf es hierfür einer öffentlich–rechtlichen Vereinbarung mit allen Mitgliedsstätten.
Der Gemeinderat stimmt der Übergangsregelung zur Gutachterbestellung, abweichend zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, für den Zeitraum der laufenden Amtsperiode des Gutachterausschusses bis zum Oktober 2024 einstimmig zu.
Bekanntgabe, Verschiedenes und Anfragen
- Gewerbestammtisch
Vorsitzende GR Rathgeb teilt dem Gremium mit, dass bei dem Gewerbestammtisch 15 Gewerbetreibende anwesend waren und eine gute Stimmung war. Herr Scheiner und Herr Schneider waren an dem Abend anwesend und haben einen aktuellen Stand über den Fitnessparcour vorgestellt. Hier ging es dann auch um das Sponsoring. Des Weiteren wurde hier angeregt und gewünscht, dass zum Jubiläum eine Gewerbeschau stattfinden soll. Es ergaben sich an diesem Abend tolle Gelegenheiten um gemeinsam ins Gespräch zu kommen. - Ortskartellsitzung
GR Rathgeb teilt dem Gremium weiter mit, dass man an der Ortskartellsitzung eine sogenannte „Liste über die Ausleihgegenstände“ in der Gemeinde erstellt hat, um zu sehen, was alles gemietet werden kann. Des Weiteren wurde bei dieser Sitzung ein Infoblatt über den neuen Versammlungsraum durchgereicht. Hier wurden alle relevanten Daten aufgelistet in Bezug auf die Anbietung des Versammlungsraums. Auch die Parkplätze wurden skizziert. Hier merkt das Gremium an, dass man die Parkplätze genauer beschildern muss, da es nicht soweit kommen darf, dass die Feuerwehrleute bei einem Einsatz keine Parkplätze mehr haben.
Eine GRin erinnert die Verwaltung noch an das Einladungsschreiben zu den Terminen im Jubiläumsjahr. Dies wurde an der Ortskartellsitzung so angesprochen. - Jugendforum
Das Jugendforum soll am 26.11.2022 nochmal stattfinden. Hierzu lädt Frau Rathgeb alle Gemeinderäte ein. Die Einladungen an die Kinder zwischen 10 und 18 Jahren wurden bereits von der Verwaltung verschickt. - Feuerwehrmagazin Randenweiler
Eine GR möchte wissen, ob das Feuerwehrmagazin in Randenweiler nun vermietet wurde. Man habe ja hier eigentlich andere Pläne. Hier antwortet Frau Bögelein, dass das Magazin nur bis zum Frühjahr vermietet wurde. Auch Herr Brenner teilt mit, dass das eingestellte Auto auch immer ausgeparkt werden kann, sollte der Club-R die Räume benötigen. Dies wurde so mit dem Fahrzeugeigentümer festgelegt. - Eigenwasserversorgung
Es wurde angesprochen, dass das Thema Eigenwasserversorgung bisher immer noch nicht auf der Tagesordnung war. Frau Rathgeb wird dies mit BM Strobel abklären. - Bahnhalt
Ein GR erkundigt sich nach dem aktuellen Stand des Bahnhalts und ob bereits eine Planung beauftragt wurde. Hierzu teilt Frau Rathgeb mit, dass Herr BM Strobel bei der Kreistagssitzung in Stimpfach öffentlich um mehr Unterstützung auch von Kreisseiten aus gebeten hat.