Haushalt 2024
hier: Feststellung der Jahresrechnung und Jahresrechenschaftsbericht.
Die Gemeinde hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten. Er hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Der Jahresabschluss ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern und vom Gemeinderat festzustellen. Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung wird der Aufsichtsbehörde – Landratsamt Schwäbisch Hall – unverzüglich mitgeteilt und ortsüblich bekannt gegeben. Gleichzeitig wird die Jahresrechnung an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.
Die Eröffnungsbilanz mit den zeitnahen Jahresabschlüssen sind für die Rechtsaufsichtsbehörde eine verlässliche Grundlage für die Beurteilung einer geordneten Haushaltswirtschaft und der dauernden Leistungsfähigkeit einer Kommune.
Deshalb wird ab dem Ausgleichstockprogrammjahr 2026 die Vorlage einer Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse bis einschließlich zwei Jahre vor dem laufenden Haushaltsjahr für Ausgleichstockanträge grundsätzlich zwingend sein.
Mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2024 in der heutigen Sitzung sind alle gesetzlichen Vorgaben des § 95, § 95b GemO zum Jahresabschluss erfüllt. Generell ist der Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Haushaltsjahres vom Gemeinderat festzustellen.
Haushaltsjahr 2024 kompakt:
Das Haushaltsvolumen beträgt 10.099.442 € (Plan: 11.207.853 €).
Das Haushaltsjahr 2024 schließt im Vergleich zur Haushaltsplanung in der Ergebnisrechnung um -871.342 € schlechter ab. Das ordentliche Ergebnis beträgt -453.342 € (Plan: +418.000 €).
Grund hierfür ist auf der Ertragsseite die geringeren Steuereinnahmen mit -787.713 € (Gewerbesteuer -768.646 €, Schlüsselzuweisungen -18.175 €) sowie auf der Aufwandsseite die höheren ordentlichen Aufwendungen mit +142.111 € (Personalkosten +44.369 €, Sach- u. Dienstleistungen -173.837 €, Abschreibungen +198.206 €, Transferaufw. -44.146 €, sonst. ordentl. Aufwendungen +124.137 €). Wegen außerordentliche Erträge (Saldo Kauf und Verkauf von Grundstücken +147.924 €) veringert sich unter Berücksichtigung des Sonderergebnisses das Gesamtergebnis 2024 auf -305.418 €.
Nach Bekanntwerden der Steuereinbrüche hat der Gemeinderat ein umfangreiches Sparpacket beschlossen, welches verschiebbare Unterhaltungsmaßnahmen als auch überwiegend noch nicht begonnene aber verschiebbare investive Maßnahmen in einem Gesamtumfang von rd. 480.000 € zurückstellt bzw. streicht.
Der restliche Abmangel im Ergebnishaushalt kann hauhalterisch mit den Rücklagen ausgeglichen werden. Dank vorausschauender Haushaltsführung konnten in den letzten Jahren hier Deckungsmittel von 2.612.339 € (31.12.2023) aufgebaut werden, die sich in der Gesamtsumme um -305.418 € auf 2.306.921 € verringern. Die massiven nicht zu erwartenden Steuerausfälle machen es unmöglich ein positives Ergebnis zu erzielen, welches zumindest die Tilgungsraten der Kreditverbindlichkeiten erwirtschaftet. Leider wird sich nach jetzigem Wissenstand die Haushaltssituation 2025 nochmals verschärfen. Auf Grund bekannter Gewerbesteuerrückerstattungen werden unsere Gewerbesteuereinnahmen auf nur noch 355.000 € abermals einbrechen. Auch 2025 werden die Rücklagen jedoch die Ausfälle nochmals auffangen können. Optimistisch können wir 2026 wieder mit steigenden Steuereinnahmen und höheren Hilfen aus dem Finanzausgleich rechnen, was die finanzielle Lage hoffentlich entspannt.
Um die Wirtschaft in Deutschland wieder anzuschieben hat die Bundesregierung millardenschwere Steuerentlastungen für Unternehmen u.a. mit Sonderab-schreibungen bis 30% sowie die Absenkung der Körperschaftssteuer um einen Prozentpunkt für fünf Jahre beschlossen. Dies wird unweigerlich zu Wenigereinnahmen bei Land und Kommunen führen und die Konsolidierung unseres Haushalts verlangsamen. Nach neuesten Presseberichten will der Bund für die Kommunen einen Ausgleich der Steuerausfälle durch eine entsprechende Anpassung der Festbeträge bei der Umsatzsteuer der Gemeinden schaffen. Wie sich dies auf unseren Haushalt auswirkt bleibt offen.
Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einem Zahlungsmittelbedarf aus der Ergebnisrechnung (sog. Cash-Flow) in Höhe von 352.305 € ab. Das Gesamtergebnis 2024 fällt insgesamt um -589.838 € schlechter aus als geplant.
Der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit mit -1.289.073 € liegt 448.388 € unter Plan, was den beschlossenen investiven Einsparungen in Höhe von 437.250 € geschuldet ist.
Die verbliebenen großen nicht aufschiebbaren investiven Maßnahmen beschränken sich 2024 auf den Erwerb und Baureifmachung von zwei Grundstücken Ortsmitte Stimpfach zum Bau Ärztehaus, Kauf Grundstücke und Planung BG Randenweiler, Breitband sowie Ortsdurchfahrt Eichishof mit Gemeindeverbindungsstraßen.
Zur Finanzierung des Haushalts 2024 wurden wie geplant 1,5 Mio.€ Kredite aufgenommen. Der Schuldenstand steigt somit nach Abzug der Tilgung von -370.584 € um +1.129.416 € (Nettoneuverschuldung) auf 6.083.641 €, pro Kopf 1.986 € (Vj. 1.598 €). Der Finanzierungsmittelbedarf beläuft sich auf 936.768 €.
Der Finanzierungsmittelbestand am Ende des Jahres weist somit nach Abzug der Tilgung ein Plus von 192.648 € aus; geplant war ein Überschuss von 341.222 €.
Der Anfangsbestand an Zahlungsmitteln von 845.710 € erhöht sich um 120.222 € auf 965.932 €. An liquiden Eigenmitteln stehen somit für künftige Investitionen 965.932 € zur Verfügung (Mindestliquidität 137.793 €).
Angesichts der hohen Verschuldung ist eine weitere künftige sparsame Haushaltsführung zwingend erforderlich, da geplante unaufschiebbare Investitionen 2025 eine weitere Kreditaufnahme von 1,5 Mio.€ erforderlich machen. Unbestritten ist, dass dieser Verschuldung wertsteigernde Vermögenswerte gegenüberstehen. Trotzdem sollte jedem bewusst sein, dass diese Kredite durch steigende Zins- und Tilgungsbelastungen unseren künftigen Handlungsspielraum einschränken. Auch wird es immer schwieriger die parallel steigenden Abschreibungen zu erwirtschaften um ein positives ordentliches Ergebnis zu erzielen.
Die Höhe der Investitionen 2024 beträgt 2.465.486 € (Plan 3.505.071 €, Ist Vorjahr 3.806.766 €).
Einsparungen lt. Gemeinderatsbeschluss 437.250 €.
Die größten Posten (>50.000 €) sind: -Erwerb und Baureifmachung Grundstücke Ärztehaus 306.969 €
-Baulanderschließung BG Eckarroter Straße Schlotfeld II, 1.BA: Rückkauf Bauplatz
417.692 € 73.377 €
-Breitband weiße und graue Flecken, Erschließung BG Bachfeld I-III 70.000 € 52.000 €
-Ortsdurchfahrt Eichishof mit GVS 1.031.826 €
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Ehemalige Gaststätte und Wohnhaus, Kirchgasse 2, Weipertshofen
hier: Vergabe Austausch Heizung
Die ehemalige Gaststätte mit Wohnungen samt Brennerei und umliegendem Grundstück Kirchgasse 2, Weipertshofen sollte ursprünglich verkauft werden. Bisher sind jedoch keine annehmbaren Kaufangebote eingegangen. Gegen den Verkauf spricht auch die immer noch unüberschaubare Lage der Unterbringung von Asylsuchenden. In den oberen Stockwerken befinden sich vier Wohnungen, in denen unproblematisch mit wenig Aufwand und Kosten bis zu 15 Asylsuchende untergebracht werden könnten. Aussagen über künftige Zuweisungen sind schwierig und kaum einzuschätzen, zumal auch keine Prognosen oder Zuweisungen vom Landkreis vorliegen. Der Gemeinderat war sich daher einig, das Gebäude vorerst nicht zu veräußern und im Bedarfsfall für Asylsuchende vorzuhalten. Dementsprechend wurden im Haushalt 2025 für Sanierungsmaßnahmen, Heizungstausch 15.000 € eingestellt.
Die bestehende Heizung, die die Wohnungen mit Flüssiggas beheizt hat, ist inzwischen defekt und kann auch nicht mehr repariert werden. Um das Gebäude für den kommenden Winter wohnbar zu machen ist der Einbau einer neuen Heizung zwingend erforderlich.
Die Verwaltung hat daher ein Angebot bei der ortsansässigen Heizungsfirma Schneider eingeholt, die die Heizung bisher auch gewartet hat. Der Verwaltung liegen zwei Angebote der Firma Heizung Schneider für den Austausch vor:
-Heizung 25 KW: 14.138,18 €,
-Heizung 43 KW: 17.902,90 €.
Mit der kleineren Variante könnten die jetzigen Wohnungen gerade so versorgt werden, kommt aber mit der Heizleistung rein für die Wohnungen schon an ihre Grenzen. Die größere Heizung würde alle Wohnungen und den Saal im 1. OG sicher abdecken. Der Saal im 1. OG wird derzeit mit Öleinzelöfen beheizt – derzeit außer Betrieb. Die Gastwirtschaft mit Küche und Toiletten im EG wird mit einem Ölkachelofen versorgt. Um das komplette Gebäude heizen zu können müsste eine Heizung mit über 50 KW Heizleistung eingebaut werden. Hier würden jedoch baurechtlich neue Brandschutzbestimmungen und Kaminvorgaben greifen; die Kosten einer solchen Heizung würden um ein Vielfaches über den jetzigen Kosten liegen.
Die Verwaltung empfiehlt daher bei Einbau einer neuen Heizung das Angebot mit der Heizleistung 43 KW anzunehmen (+3.764,72 €). Bei Vergabe würden so überplanmäßige Investitionskosten von 2.902,90 € entstehen.
Der Gemeinderat stimmt dem Austausch der Gasheizung mit 43 KW zu. Die Vergabe erfolgt an die Firma Heizung Schneider zum Angebotspreis von 17.902,90 €. Den überplanmäßigen Ausgaben mit 2.902,90 € wird zugestimmt.
Zustimmung zur Annahme von Spenden
Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Die Einwerbung und Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen dem Bürgermeister. Über die Annahme entscheidet der Gemeinderat.
Im Zeitraum Januar bis Juni 2025 sind bei der Gemeinde Geld- und Sachspenden im Gesamtbetrag von 7.235,00 € eingegangen.
BM Strobel erläutert dem Gremium anhand der vorliegenden Spendenlisten um welche Beträge es im Einzelnen bei den Geld- und Sachspenden geht.
Die eingegangenen Spenden, Schenkungen und/oder ähnlichen Zuwendungen im Gesamtbetrag von 7.235 € lt. Anlage werden angenommen.
Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall
hier: Zustimmung zur Satzungsänderung
Bei der Finanzierung von Breitbandprojekten spielen Fördergelder und Kredite eine zentrale Rolle. Die Kommunen in Baden-Württemberg erhalten hierbei günstige Konditionen, denn sie sind per Gesetz insolvenzunfähig. Damit besteht aus Sicht der Finanzierenden kein Ausfallrisiko. Auch Zweckverbände haben grundsätzlich die Möglichkeit, sogenannte Kommunalkredite von privaten Banken sowie zinsvergünstigte Fördergelder oder Direktkredite von der Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) zu erhalten.
Voraussetzung ist die sogenannte Kommunalkreditfähigkeit. Hierfür müssen im Vergleich zu Kommunen zusätzliche Anforderungen erfüllt werden, wenn Gesellschaften in Privatrechtsform und damit insolvenzfähige Unternehmen Verbandsmitglied sind. Dies erscheint zunächst widersprüchlich, weil auch ein Zweckverband kraft Gesetzes insolvenzunfähig ist. Aus Sicht von Kreditinstituten kommt es aber nicht nur auf die Vermeidung von Zahlungsausfällen an, sondern u.a. auch darauf, dass Ratenzahlungen nicht verzögert werden und aus dem Verzug keine Nachteile erwachsen. Da ein Zweckverband seinen nicht gedeckten Finanzbedarf durch Umlagen der Verbandsmitglieder deckt, muss sichergestellt sein, dass diese interne Kostendeckung die Rückzahlung des Kommunalkredits oder der Fördermittel nicht negativ beeinträchtigt.
Bei einem Zweckverband, der ausschließlich Gebietskörperschaften als Verbandsmitglieder beheimatet, ist dies unproblematisch gegeben. Wenn allerdings juristische Personen des Privatrechts Mitglied bei einem Zweckverband sind, bestehen weitergehende Anforderungen zur Gewährleistung einer Kommunalkreditfähigkeit. Schließlich ist eine juristische Person in Privatrechtsform - im Vergleich zu Kommunen als Verbandsmitglieder - insolvenzfähig. Der Zweckverband muss deshalb so konstituiert sein, dass es im Falle einer Insolvenz des privatrechtlich organisierten Verbandsmitglieds nicht zu Ausfällen bei der Abwicklung der Umlagen im Innenverhältnis kommt und deshalb keine Gefahr eines Ausfalls oder einer Verzögerung der Rückzahlung von Krediten entstehen kann.
Da beim Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall auch die Stadtwerke Crailsheim GmbH (SW Crailsheim) und die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH (SW Schwäbisch Hall) Verbandsmitglieder sind, mithin also juristische Personen des Privatrechts, muss in der Satzung ausdrücklich geregelt werden, dass die verbleibenden (nicht insolvenzfähigen) Verbandsmitglieder im Falle eines Ausfalls der SW Crailsheim und SW Schwäbisch Hall oder für andere juristische Personen des Privatrechts für den Ausfall „einspringen“. In der gegenwärtigen Zweckverbandssatzung fehlt eine solche ausdrückliche Regelung. Aus diesem Grund soll mit der beabsichtigten Satzungsänderung die Kommunalkreditfähigkeit des Zweckverbands herbeigeführt werden, um für zukünftige Breitbandprojekte KfW-Fördermittel und zinsgünstige Kredite in Anspruch nehmen zu können.
Da die geplante Satzungsänderung eine Haftungserweiterung für die Mitgliedskommunen bzw. den Landkreis als Verbandsmitglied darstellt, müssen diese vorab darüber beschließen, wie ihre Vertreter in der Verbandsversammlung bei der Beschlussfassung abzustimmen haben.
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt in seiner Sitzung vom 28.07.2025 zur Kenntnis und ermächtigt den Bürgermeister im Rahmen der anstehenden Beschlussfassung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Breitband Landkreis Schwäbisch Hall einer Änderung der Verbandssatzung wie nachfolgend dargestellt und gemäß Anhang zuzustimmen.
Standesamtswesen
hier: Bestellung von Frau Larissa Hald zur Standesbeamtin
Zum 31.07.2025 verlässt Lisa-Marie Strobel die Gemeindeverwaltung Stimpfach und wechselt zu einem anderen Arbeitgeber. Da sie auch Standesbeamtin ist, muss ihre Ernennung zurückgenommen werden.
Ihre Nachfolge hat zum 10.07.2025 Frau Larissa Hald angetreten. Frau Hald ist Verwaltungsfachangestellte und war schon bei der Stadt Vellberg seit 2022 als Standesbeamtin tätig, sodass sie den zweiwöchigen Grundlehrgang erfolgreich absolviert hat.
Sie erfüllt die entsprechenden Voraussetzungen als Standesbeamtin und kann somit zum 01.08.2025 als Standesbeamtin für die Gemeinde Stimpfach bestellt werden, sodass wieder zwei Vollstandesbeamte in der Gemeindeverwaltung tätig sind.
a) Für Frau Lisa-Marie Strobel wird die Ernennung zur Standesbeamtin für die Gemeinde Stimpfach ab dem 31.07.2025 zurückgenommen.
b) Frau Larissa Hald wird ab dem 01.08.2025 zur Standesbeamtin der Gemeinde Stimpfach ernannt.
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Einvernehmen zu Bauvorhaben nach § 36 Abs. 2 BauGB·
Der Gemeinderat stimmt den folgenden Bauvorhaben zu und erteilt sein Einvernehmen:
- Carport-Doppelgarage, Flst.Nr. 117/41, Stimpfach,
- Errichtung eines Balkons am bestehenden Gebäude, Flst.Nr. 1239, 1238/1 und 1238/2, Stimpfach-Rechenberg
- Errichtung eines erdgeschossigen Anbaus zu Wohnzwecken, Flst.Nr. 107/5, Stimpfach-Rechenberg
Bekanntgaben, Verschiedenes und Anfragen
Verwaltung
Magazinfest
BM Strobel lädt alle Anwesenden zum diesjährigen Magazinfest der Freiwilligen Feuerwehr Stimpfach ein. Diese findet vom 15.08. 2025 bis 17.08.2025 im neuen Feuerwehrmagazin in Stimpfach statt.
Gemeinderat
Feuerwehrgerätehaus
Ein GR fragt nach, ob die undichte Stelle im Feuerwehrgerätehaus schon gefunden ist. BM Strobel teilt mit, dass es eine Begehung mit dem Architekten gab. Hierbei wurde bei der Überprüfung des Daches eine abgebrochene Schraube entdeckt. Die Stelle wurde mit Dichtmasse abgedichtet. Feuerwehrkommandant Dieter Bachmaier ist damit beauftragt, die Stelle zu beobachten und Bescheid zu geben, falls doch noch Wasser eintritt.
BM Strobel teilt dem Gremium mit, dass der Architekt ein offenes Mängelschreiben an einige Firmen verschickt hat, mit der Aufforderung zur Beseitigung.
Verkleidung Kopffläche
Ein GR fragt nach, ob die Kopfflächen der Bundsparren nicht durch Farbe, einem Blech oder sogenannten Opferbrettern geschützt werden sollte. Er hat bedenken, dass diese witterungsbedingt aufquellen könnten. BM Strobel gibt zu bedenken, dass bei einer Blechverkleidung oder auch mit dem Opferbrettern die ganze Front verkleidet werden muss. So verhält sich das auch, wenn man auf Farbe zurückgreift. Hier müssten ebenfalls alle Sparren auf der Seite gestrichen werden. Er erklärt, dass die Sparren aus Brettschichtholz sind, welches aus mehreren Bretterlagen zusammengeklebt wird. Dies hat eine positive Wirkung auf die Widerstandsfähigkeit gegen Feuchtigkeit. Solche Sparren quellen und schwinden weniger als es bei Vollholz aus einem Stück der Fall ist. Sie sind deshalb auch weniger rissanfällig. Deswegen sieht er hier keinen Handlungsbedarf.
Absturzsicherung
Ein GR erkundigt sich, ob schon Angebote für die Absturzsicherung am Eingang des Wiesental-Forums eingeholt worden sind. BM Strobel teilt dem Gremium mit, dieses Thema in der nächsten GR-Sitzung auf die Tagesordnung zu nehmen.Schacht
Auch weist dieser GR darauf hin, dass es in Hörbühl zu einem Sturz an einem Graben kam. Er bittet um einen gemeinsamen Termin, um abzuklären ob die Gemeinde tätig werden muss.Ärztehaus
Ein GR möchte wissen, wie der aktuelle Stand beim Ärztehaus ist. BM Strobel erklärt, dass für den Hausanschlussschacht noch eine Firma gefunden werden muss. Der Einbau der Schotterschicht ist nun auch bald fertig, diese gehört vertraglich zur Baureifmachung seitens der Gemeindeverwaltung. Hierfür wurde Schüttgut verbaut und kein kft Schotter, welcher teurer ist. Ein GR fragt nach, wo den der Schacht hinkommt. BM Strobel weiß, dass dieser auf das Grundstück kommt.
Gewährleistungsfrist
Ein GR weist darauf hin, dass die Gewährleistungsfrist der Handwerker, welche beim Bau des Bauhofes und des Feuerwehrmagazins beteiligt waren, dieses Jahr abläuft. BM Strobel erläutert, dass er sich mit dem Architekten schon alles angesehen hat. Alle offensichtlichen Mängel wurden zusammengefasst und eine Mängelrüge erstellt.




