Ärztehaus Stimpfach
hier: Vorstellung des Bauprojektes
Der Baubeginn des Ärztehauses Stimpfach steht unmittelbar bevor, alle Vorarbeiten sind abgeschlossen. Herr Dr. Hägele vom MVZ Medicum hat angeboten, das Bauprojekt zu Beginn der Sitzung nochmals im Detail vorzustellen.
Der Tagesordnungspunkt wird aus organisatorischen Gründen von der Tagesordnung genommen. Hierzu soll in den nächsten zwei Wochen eine Bürgerinfoveranstaltung stattfinden.
Bürgerfragestunde
Kleinspielfeld Waldhalle
Ein Bürger möchte wissen, weshalb das Kleinspielfeld vor der Waldhalle nicht aufgeschlossen wird für die Kinder. Es ist schade, so einen Platz zu haben der momentan ein totes Gelände für die Gemeinde ist. Man könnte einen Mülleimer anbringen, die Wurfbahn könnte evtl. umgestaltet werden mit Sitzplätzen. Der Bolzplatz in Stimpfach sei genauso tot.
BM Strobel entgegnet, dass das Kleinspielfeld seit einem viertel Jahr eigentlich geöffnet sein sollte. Die Kugelstoßbahn kann man nicht umgestalten, da diese noch von der Schule genutzt wird. Seiner Meinung nach wird der Bolzplatz im Sommer viel bespielt von den Kindern. Als Festplatz wird er leider viel zu wenig genutzt.
50 Jahre Gesamtgemeinde
Ein weiterer Bürger möchte wissen, weshalb beim Festakt keine Brandwache da war. Alle Vereine müssen eine Brandwache organisieren und auch bezahlen. Diese Aktion habe für großen Unmut in der Gemeinde gesorgt.
BM Strobel teilt mit, dass die Verwaltung entschieden hat, dass hier keine Brandwache nötig ist. Man wird in Zukunft abklären, ob und wo Brandwachen nötig sind.
Erddeponie
Weiter möchte dieser Bürger erfahren, ob die Erddeponie nun noch geöffnet ist oder nicht. Auf der Homepage des Landratsamtes ist diese noch gelistet.
Die Erddeponie in Stimpfach ist geschlossen, so BM Strobel. Der momentane Abschnitt ist voll. Da es nun aktuell mehr Vorgaben für das Betreiben einer Erddeponie gibt, wird der neue Abschnitt nicht erfolgen.
Dorfgemeinschaftshaus Weipertshofen
Ein Bürger möchte den aktuellen Stand zum Thema Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses Weipertshofen für die Öffentlichkeit erfragen. Hierüber hatte man in der Ortschaftsratssitzung gesprochen. Die Verwaltung wollte hier aktiv werden. BM Strobel teilt mit, dass hier noch nichts geschehen ist.
Friedhofsneuordnung
BM Strobel teilt mit, dass in der Novembersitzung die Satzungsvorberatung des Friedhofs vom Gremium durchgesprochen wird und hier deshalb keine GR-Sitzung stattfindet. Dies ist die Grundlage für die Friedhofsneuordnung.
Gehweg
Ein Bürger möchte wissen, wie der aktuelle Stand zum Thema Gehweg in Weipertshofen in der Kirchgasse ist. Hier haben mittlerweile Grundstücksgespräche stattgefunden. Ein Kaufvertrag muss noch abgeschlossen werden.
Kommunalverträge
a) Stromliefervertrag
b) Gasliefervertrag
Die jetzigen Energielieferverträge Strom und Gas mit der EnBW ODR laufen nach 3 Jahren jeweils zum 31.12.2025 aus.
Zur Findung eines geeigneten Strom- bzw. Gaslieferanten bietet der Gemeindetag für seine Mitgliedskommunen den Service der Bündelausschreibung an, der jedoch teuer zu bezahlen ist. Alternativ holt die Gemeinde von der EnBW ODR auf Grundlage und in Anlehnung an die Bündelausschreibung ein eigenes Angebot ein.
a) Stromliefervertrag vom 01.01.2026 bis 31.12.2029
Die EnBW ODR schlägt der Gemeinde einen Stromliefervertrag über drei oder vier Jahre vor. Anhand der Beispielrechnung wird ersichtlich, dass die Konditionen beim 4-Jahresvertrag günstiger liegen als beim Angebot mit 3 Jahren.
Auf das Jahr gerechnet ergäbe dies Einsparungen von 2.086 €/Jahr, bei drei Jahren 6.258 € bei einem Jahresverbrauch von rd. 599.168 kWh. Mit der Annahme, dass der Energiearbeitspreis/Verbrauchspreis für Strom in Zukunft voraussichtlich nicht sinken wird, ist das 4-Jahresangebot die bessere Vertragsvariante. Die von der Bundesregierung angekündigte Senkung der Netzentgelte 2026 hat für den Vertragsabschluss mit der EnBW ODR keine Auswirkung, da in diesem Vertrag nur der Energiearbeitspreis über die Laufzeit garantiert wird. Die Veränderungen der Netzentgelte und Steuern werden eins zu eins an uns als Endkunde weitergegeben - negativ als auch positiv.
Die voraussichtlichen Jahreskosten kalkuliert die EnBW ODR bei den 4-Jahres Konditionen mit 159.144 €; beim alten Vertrag waren es hochgerechnete Kosten von 161.148 €. Der tatsächliche Abschluss 2024 weist Kosten von 147.406 € aus.
Bei einem Verbrauch mit rd. 599.000 kWh/Jahr und hochgerechneten Gesamtkosten von 159.144 €/Jahr liegen die Brutto Durchschnittskosten je kWh bei 26,57 ct/kWh.
b) Gasliefervertrag vom 01.01.2026 bis 31.12.2028
Die EnBW ODR bietet einen Gasliefervertrag über die Laufzeit von drei Jahren an.
Der hochgerechnete Gasverbrauch ist jedoch im Vergleich zum Vorvertrag auf rd. 401.299 kWh/Jahr entsprechend dem Jahresabschluss 2024 reduziert worden (Schätzung 2023: 530.000 kWh). Die Reduzierung basiert hauptsächlich auf Weniger Verbräuche bei der KM Schule -50.000 kWh/Jahr (2023: 184.000 kWh), Bauhof/FWM, Wiesentalforum -30.000 kWh (2023: 104.000 kWh).
Anhand der Beispielrechnung ist ersichtlich, dass die Konditionen des Energiepreises deutlich sinken. Die geschätzten Gesamtkosten für die Gaslieferungen würden sich pro Jahr auf netto 37.292 € belaufen, was jährliche Einsparungen von 40.411 € bedeuten würde. Der Grundpreis mit 48 € je Abnahmestelle ist unverändert.
a) Der Gemeinderat stimmt dem Stromlieferungsangebot der EnBW, Stromliefervertrag vom 03.11.2025 über vier Jahre zu.
b) Der Gemeinderat stimmt dem Gaslieferungsangebot der EnBW, Gasliefervertrag vom 03.11.2025 über drei Jahre zu.
Abwassergebühren
Gebührenkalkulation im Abwasserbereich mit Beschluss der Gebührensätze für die Jahre 2026 - 2027
Bei der Abwasserbeseitigung handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung. Für die Abwasserbeseitigung erhebt die Gemeinde Stimpfach Abwassergebühren. Die Gebührenkalkulation beruht auf den §§ 13, 14 und 17 Kommunalabgabengesetz (KAG).
Bei der Gebührenkalkulation gilt das Kostendeckungsprinzip, das heißt, dass maximal eine Kostendeckung von 100% anzustreben ist. Ergeben sich am Ende eines Bemessungszeitraumes Kostenüberdeckungen (Überschüsse), so hat die Gemeinde gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG die Pflicht, diese innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Ergeben sich am Ende eines Bemessungszeitraumes Kostenunterdeckungen (Verluste), so hat die Gemeinde die Möglichkeit, diese innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen, hierzu ist sie aber nicht verpflichtet. Bisher hat die Gemeinde die Möglichkeit zum Ausgleich genutzt und auch die Kostenunterdeckungen ausgeglichen. Nicht ausgeglichene Kostenunterdeckungen könnten der Gemeinde Nachteile bei der Zuschussvergabe künftiger Maßnahmen bringen.
In den Schmutzwasserbereichen Kanal und Kläranlage ergaben sich im Bemessungszeitraum 2022-2023 ausgleichsfähige Kostenunterdeckungen von -15.000 €. Im Schmutzwasserbereich Kläranlage entstand im Bemessungszeitraum 2022-2023 ebenfalls eine ausgleichsfähige Kostenunterdeckung in Höhe von -35.999 €.
Der Niederschlagswasserbereich weist im gleichen Bemessungs-zeitraum eine ausgleichsfähige Kostenunterdeckung mit -28.787 € aus.
Die gesamten Kostenunterdeckungen sollen in der vorliegenden Kalkulation eingestellt und vollständig zu 100% ausgeglichen werden.
| Ergebnis | bisherige Abwassergebühr | 01.01.2026 bis 31.12.2027 (mit Ausgleich Vorjahre) |
|---|---|---|
| Schmutzwassergebühr Kanal | 1,06 €/cbm | 1,02 €/cbm |
| Schmutzwassergebühr Kläranlage | 2,54 €/cbm | 2,95 €/cbm |
| Schmutzwassergebühr insgesamt | 3,60 €/cbm | 3,97 €/cbm |
| Niederschlagswassergebühr | 0,39 €/qm | 0,38 €/qm |
Der Anstieg der kalkulierten Schmutzwassergebühren ist zu 54% dem Ausgleich der Vorjahre 2022-2023 geschuldet sowie der geringeren Schmutzwassermenge 2024.
Auch sind die laufenden Betriebskosten stetig angestiegen. Um die hohen Umweltstandarts halten zu können müssen weiterhin teure Verbrauchsmittel (Eisenchlorid usw.) dem Abwasser beigefügt werden. Ein großer Kostenfaktor sind auch die stetig steigenden Personalkosten. Die nötige Preisanpassung ist folglich auch den normalen Kostensteigerungen geschuldet.
Mit der Gebührenanpassung um +0,37 €/cbm sind alle Kostenunterdeckungen im Bemessungszeitraum 2022-2023 innerhalb der gesetzlichen 5-jahres Frist vollständig ausgeglichen.
Bei einem durchschnittlichen 3 bis 4 Personenhaushalt mit geschätzten 110 cbm Abwasser wird die jährliche Abwassergebühr ab 2026 um rd. 40 € auf 436 € steigen.
Der Gemeinderat beschließt die Gebührenkalkulation für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2027 mit den kalkulierten Gebührensätzen von 3,97 €/cbm für Schmutzwasser und 0,38 €/qm für Niederschlagswasser.
Änderung der Abwassersatzung
Wurde im Gemeindeblatt NR.23 veröffenlticht.
Vorbereitung der Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg
am 8. März 2026;
hier: Festlegung der Wahlbezirke / Wahllokale
Am 08.03.2025 findet die Landtagswahl für Baden-Württemberg statt. Hierzu sind termingerecht die erforderlichen Beschlüsse zu fassen, insbesondere die Bildung der Wahlbezirke.
Die Verwaltung schlägt vor, diese wie bisher einzuteilen:
Bildung der Wahlbezirke
Wahlbezirk I Stimpfach
Wahllokal: Bürgerhaus, Kurze Straße 2
Wahlbezirk II Rechenberg
Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus, Ortsstraße 27
Wahlbezirk III Weipertshofen
Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus, Käsbacher Straße 3
Briefwahl Rathaus Stimpfach, Kirchstraße 22
Die Wahlbezirke in der Gemeinde Stimpfach werden entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung gebildet.
Gutachterausschuss
a) Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
b) Neufestsetzung der Gutachterausschussgebührensatzung
c) Aktueller Stand
Zusammengefasst geht es darum, dass die Gemeinden des „Altkreiseses Crailsheim“ im Jahr 2020 einen gemeinsamen Gutachterausschuss per öffentlich-rechtlichem Vertrag gegründet und eine Gebührensatzung beschlossen haben. Nicht durch Gebühren gedeckte Ausgaben, also Fehlbeträge werden unter den Gemeinden nach dem Einwohnerschlüssel verteilt. Eine Abrechnung sollte eigentlich ab 2022 jährlich erfolgen. Dies ist aber nicht geschehen.
Im Sommer 2025 hat die Stadt Crailsheim dann Gebührenbescheide für die Jahre 2021-2024 an die Kommunen verschickt, die sehr hoch waren. Gleichzeitig hat die Stadt Crailsheim aber noch keine Jahresabschlüsse und keine inneren Verrechnungen vorlegen können. Daher haben die Umlandgemeinden diesen Bescheiden widersprochen und es fand eine gemeinsame Sitzung statt. Darin wurde eine Überarbeitung der Gebührensatzung sowie des öffentlich-rechtlichen Vertrages vereinbart, um für 2025 ff eine höhere Kostendeckung zu erreichen.
Gleichzeitig wurde von Crailsheim gefordert, den Abschluss der Vorjahre zu überarbeiten und fehlende Daten einzupflegen. Dies scheint mittlerweile geschehen zu sein, denn die Gemeinden haben mittlerweile neue Bescheide erhalten, die niedriger sind, als die zunächst verschickten. Sie sind dennoch sehr hoch. Darüber hinaus wurde gefordert, dass die Stadt Crailsheim versucht, über die Eigenschadenversicherung zumindest einen Teil der Fehlbeträge zu holen, da eine frühere, fristgerechte Abrechnung schon 1-2 Jahren früher zu höheren Gebührensätzen geführt hätte und somit Abmangel hätte vermieden werden können. Dies wird die Stadt Crailsheim nicht tun, vermutlich, weil sie keinem Mitarbeiter eine Verfehlung anlasten will. Stattdessen soll versucht werden, über eine Haftpflichtversicherung eine Erstattung zu erhalten.
a) Der Gemeinderat beschließt den geänderten Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung betreffend des Interkommunalen Gutachterausschuss „Altkreis Crailsheim“
b) Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Satzung über die Erstattung von Gebühren für die Erstellung von Gutachten durch den interkommunalen Gutachterausschuss „Altkreis Crailsheim“ (Gutachterausschussgebührensatzung) in der Fassung vom 11.07.2025 zu.
c) Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Stand und den Handlungsbedarf des interkommunalen Gutachterausschuss „Altkreis Crailsheim“ zur Kenntnis.
Einvernehmen zu Bauvorhaben nach § 36 Abs. 2 BauGB
Bauvoranfrage - Teilung und Bebauung des Grundstücks
Das Baugrundstück liegt im Innenbereich ohne Bebauungsplan.
Die Bauherren stellen eine Bauvoranfrage, um die Bebaubarkeit und die Teilung für das Grundstück zu klären. Geplant ist, das Grundstück in drei Teile aufzuteilen und eine Wohnbebauung auf jedem Grundstück zu ermöglichen.
Die Vorprüfung im Bau- und Umweltamt für das Vorhaben ist zwischenzeitlich erfolgt. Dabei konnte festgestellt werden, dass gemäß § 55 Abs. 1 LBO keine Nachbaranhörung durchgeführt werden muss.
Die Gemeinde wird gebeten, zu dem Antrag nach § 54 LBO und zum Einvernehmen nach
§ 36 BauGB Stellung zu nehmen.
Der Gemeinderat stimmt der Bauvoranfrage, Teilung und Bebauung des Grundstücks, Überschwemmungsfläche, Baulinien, Flst.Nr. 58, Stimpfach, zu und erteilt das Einvernehmen.
Bekanntgaben, Verschiedenes und Anfragen
Verwaltung
Sitzungstermine 2026 (vorbehaltlich Änderungen)
11.01.2026 Neujahrsempfang
26.01.2026 Gemeinderat
23.02.2026 Gemeinderat
08.03.2026 Landtagswahl
23.03.2026 Gemeinderat
20.04.2026 Gemeinderat
18.05.2026 Gemeinderat
29.06.2026 Gemeinderat
27.07.2026 Gemeinderat
28.09.2026 Gemeinderat
19.10.2026 Gemeinderat
16.11.2026 Gemeinderat
14.12.2026 Gemeinderat
Infoveranstaltung
BM Strobel teilt dem Gremium mit, dass in den kommenden zwei Wochen eine Bürgerinfoveranstaltung stattfindet wird. Hier soll es um den Neubau des Ärztehauses sowie um die aktuelle Planung der Ortsdurchfahrt und der Breitbanderschließung gehen. Spatenstich für die Breitbanderschließung findet bereits am Mittwoch, 05.11.2025 statt.
Gemeinderatssitzung am 24.11.2025
BM Strobel teilt mit, dass die Sitzung im November wahrscheinlich eine nichtöffentliche Sitzung werden wird, in der das Gremium die Friedhofssatzung berät.
Danke
BM Strobel dankt allen Helfenden, die die letzten zwei Veranstaltungen des Jubiläumsjahrs so erfolgreich gestaltet haben und zum Gelingen beigetragen haben.
Gemeinderat
Beschallung Waldhalle
Ein GR ist der Meinung, dass man die Beschallung in der Waldhalle nun mal in Angriff nehmen sollte. Bei der Jubiläumsveranstaltung war es sehr ärgerlich, dass diese nicht so funktioniert hat, wie sie sollte.
BM Strobel hat hier mit dem Bauhof gesprochen. Hier versucht man nun etwas zu ändern und dann sieht man weiter.
Ärztehaus
BM Strobel teilt mit, dass die Praxis MVZ Medicum nun ein Jahr lang Patienten aufgenommen hat. Momentan besteht ein Aufnahmestop. Voraussichtlich wird die Praxis nach Neueröffnung des Ärztehauses wieder Patienten aufnehmen.
Glasfaser Schlotfeld
Ein GR merkt an, dass die Baufirma, welche die Erschließung im Schlotfeld gemacht hat, einen Baufehler gemacht hat und deshalb das Glasfaser bei einem Grundstück nicht durch die Rohre eingeblasen werden kann. Eine GRin möchte wissen, weshalb man dies nun erst so spät nach der Erschließung feststellt. Hier erläutert BM Strobel, dass man nun erstmal herausfinden musste, woher der Fehler kommt. Außerdem ist es eine sehr lange Zeitspanne zwischen der Erschließung des Baugebiets und der Beblasung der Rohre.
Hallenanlage
Eine GRin möchte wissen, wie man die Infoveranstaltung in den nächsten zwei Wochen beschallen wird.
Getränke 50 Jahr Feier
Eine GRin wundert sich, weshalb man die Getränke für das Fest nicht vom örtlichen Getränkehändler genommen hat. BM Strobel teilt mit, dass dies das Organisationsgremium aus organisatorischen Gründen so beschlossen hat. Eine GRin bittet darum, dass man in Zukunft die örtlichen Firmen unterstützt.
Container am Bahnhof
Eine GRin ist der große Container in der Bahnhofstraße aufgefallen und möchte wissen, woher dieser kommt und wem dieser gehört. Die muss von der Verwaltung geprüft werden, so BM Strobel.
Abgemeldete Autos
Ein GR möchte wissen, wohin man sich wenden soll, wenn es um abgemeldete Autos geht. Hier muss man sich an die Polizei wenden, teilt BM Strobel mit.
50-jähriges Jubiläum
Ein GR möchte ein Lob aussprechen zu der Veranstaltung. Es war ein tolles Fest, Höhepunkt war sicherlich das Gespräch mit den drei Herren, die die Eingemeindung miterlebt und aus dem Nähkästchen geplaudert haben. BM Strobel hat das sehr gut gemacht. Natürlich sollte man für die Zukunft die örtlichen Firmen (z.B. Getränke) unterstützen. Das einzige Manko war die Akustikanlage.




