Finanzwesen
hier: Bekanntgabe Verzicht von Ansprüchen und Niederschlagungen
Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können niedergeschlagen werden, wenn feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird, oder wenn die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zu dem Betrag stehen (§ 261 Abgabenordnung i.V.m. den §§ 1, 3 Abs. 1 Ziff. 6b Kommunalabgabengesetz). Gemäß Hauptsatzung Ziff. 2.7 vom 16.11.2020 kann der Bürgermeister in eigener Zuständigkeit Forderungen der Gemeinde Stimpfach im Einzelfall bis zu einer Höhe von 3.000 € niederschlagen. Die Niederschlagungen sind dem Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung in Form einer Aufstellung bekanntzugeben.
Bei den in der Anlage aufgeführten unbefristeten Niederschlagungsfällen handelt es sich nicht um Anträge von Schuldnern auf Ermäßigung bzw. Erlass der Forderungen. Die Aufzählung beinhaltet Forderungen deren Beitreibung keinen Erfolg mehr verspricht und deshalb zusätzliche Kosten für weitere Beitreibungsversuche nicht mehr rechtfertigen würde.
Herr Hanselmann erläutert dem Gremium kurz die nichtöffentliche Tischvorlage „Auflistung Niederschlagungen“ in Höhe von insgesamt 2.710,83 €.
Erneuerbare Energien
hier: Vorstellung der BürgerEnergie Kocher-Jagst als regionaler
Partner der W-I-N-D
Die Firma W-I-N-D, die auf unserer Gemarkung bereits den Windpark Rechenberg betreibt, ist derzeit mit zwei Bauvorhaben bei uns in der Gemeinde aktiv. Zum einen hat der Gemeinderat in der Septembersitzung den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für eine 6 ha große Freiflächen-PV Anlage beschlossen, zum andern wird quer durch das Gemeindegebiet eine 20KV-Leitung von deren PV-Park in Fichtenau zum neuen Umspannwerk in Honhardt gebaut. Bereits bei einer ersten Vorstellung des Vorhabens in der Gemeinde vor einem Jahr kam der Wunsch aus dem Gemeinderat, dass den Bürgern die Gelegenheit gegeben werden soll, sich am Ausbau der Erneuerbaren Energien beteiligen zu können. Diesen Wunsch gab es schon beim Bau des Windparks. Er konnte damals nicht verwirklicht werden. Auch jetzt gestaltet es sich durchaus schwierig, Bürgern eine kleinere Beteiligung an einem solchen Wind- oder Solarpark möglich zu machen, da es gesellschaftsrechtlich hohen Hürden gibt. Für die Bürger ist eine Beteiligung über eine Genossenschaft sicherlich attraktiv. Eine solche zu gründen hat aber seine Tücken. Daher ist die W-I-N-D eine Partnerschaft mit der BürgerEnergie Kocher-Jagst eingegangen. Diese ist aus zwei Genossenschaften entstanden, die sich beim Bau der Windräder in Kirchberg bzw. bei Vellberg gegründet haben und mittlerweile fusioniert haben. Sie bieten eine Bürgerbeteiligung an verschiedenen Wind- und Solaranlagen zwischen Künzelsau und Fichtenau. Dort werden sie an der großen PV-Anlage von über 20 ha einen rund 5 ha großen Teil erwerben und betreiben. Genossenschaftsanteile können hier zwischen 500 € bis 100.000 € erworben werden. Herr Röhrlein ist einer der Vorsitzenden und wird seine Genossenschaft in der Sitzung vorstellen. Der Gemeinderat sollte darüber beraten, ob dieser Weg der Bürgerbeteiligung für die Gemeinde Stimpfach ein gangbarer ist, um den Wunsch nach eben dieser möglich zu machen.
BM Strobel hat für diesen Tagesordnungspunkt Herrn Gerhard Röhrlein von der BEK-J (BürgerEnergie Kocher-Jagst e.G.) eingeladen, um dem Gremium zu veranschaulichen, wie so eine Bürgerbeteiligung stattfinden kann.
Herr Röhrlein stellt sich und sein Unternehmen vor. Die BEKJ ist der Partner für die Kommune zum ersten in Sachen Bürgerbeteiligungen und zum zweiten für PV-Projekte auf kommunaler Ebene. Die Firma wird im Frühjahr 2026 die PV-Anlage „Langer Berg I“ in Fichtenau kaufen. Die Frage, wie es aussieht, wenn sich Bürger beteiligen möchte beantwortet Herr Röhrlein folgendermaßen: „Man kann sich für 500 € Geschäftsanteile einkaufen.“ BM Strobel möchte von Herrn Röhrlein wissen, was von der Gemeinde gefordert wird. Hierzu teilt dieser mit, dass lediglich eine Bürgerinfoveranstaltung, irgendwann zwischen der 2. Hälfte des Januars und Mitte März gefordert wird. Der Gemeinderat beschließt eine Kooperation mit der BürgerEnergie Kocher-Jagst einzugehen, um Beteiligungen für Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen und beauftragt die Verwaltung eine Bürgerinformationsveranstaltung zu organisieren.
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim
hier: Vorberatung von Flächennutzungsplanänderungen
Änderung Nr A-2025-1F, "Östlich Geschwister-Scholl-Str.", Crailsheim, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
In Crailsheim soll die bislang landwirtschaftlich ausgewiesene Fläche gegenüber des Lidl-Markts in Crailsheim-Ingersheim in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden. Die Fläche direkt nördlich davon wurde in den letzten Jahren bereits mit Geschossbau entwickelt. Dieser innerörtliche Lückenschluss macht aus Sicht der Verwaltung Sinn. In der Juli-Sitzung hat das Gremium dieser Umwidmung erstmalig zugestimmt.
Änderung Nr. K-2025-1F "Häuslesbühl, 1. Erweiterung", Satteldorf, Feststellungsbeschluss
In Satteldorf soll das Wohnbaugebiet Häuslesbühl erweitert werden. Der dazugehörige Bebauungsplan wurde bereits 2022 beschlossen. Im April 2025 hat sich der Gemeinderat zuletzt – das 2x mit Auslegungsbeschluss – damit befasst. In der Zwischenzeit erfolgten die öffentliche Auslegung und die eingegangenen Stellungnahmen wurden nun eingearbeitet.
Der Gemeinderat stimmt den Flächennutzungsplanänderungen zu.
Kommunale Wärmeplanung
Umstellung der Förderkulisse
In der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2025 hat der Gemeinderat über den Beitritt zur kommunalen Wärmeplanung beraten und diesen beschlossen. Zusammen mit den Gemeinden Satteldorf (hat die Führung im Konvoi), Fichtenau und Kressberg soll eine kommunale Wärmeplanung aufgestellt werden. Ausgangspunkt war der Beschluss der damaligen Bundesregierung nach dem Wärmegesetz. Danach müssen alle Kommunen über 5.000 Einwohner eine solche Planung aufstellen, Gemeinden darunter können dies, allerdings nur gemeinsam in einem Konvoi.
Folgende Schritte hat Herr Hampele vom Klimazentrum in Wolpertshausen damals für eine solche Planung genannt:
Welche Schritte umfasst ein kommunaler Wärmeplan?
Bestandsanalyse:
· Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgas-Emissionen
· Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern sowie Ermittlung der Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude
Potenzialanalyse:
· Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Liegenschaften.
· Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotenziale
Zielszenario 2040:
· Entwicklung eines Szenarios zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung
· Ermittlung zukünftiger Wärme- und Strombedarf sowie Ermittlung von Eignungsgebieten für Wärmenetze und Einzelversorgung.
Lokale Wärmewendestrategie:
· Formulierung eines Transformationspfads zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans mit ausgearbeiteten Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten und Zeitplan für die nächsten Jahre.
· Detaillierte Beschreibung der wichtigsten Maßnahmen in Maßnahmenblättern und in Steckbriefen für die Teilgebiete.
Man hat sich damals auch deshalb für die Aufstellung eines solchen Planes entschieden, weil das Land eine 80% Förderung versprochen hat und unklar war, ob es 2024 diese Landesförderung oder aber eine Bundesförderung geben würde. Für Stimpfach hat man diese damals auf ca. 1.500-2.000 € geschätzt. Es wurde jedoch schon vermutet, dass diese dann niedriger ausfallen würde. Das Gegenteil ist nun eingetreten. Das Land hat die Wärmeplanung mittlerweile im Klimagesetz BW (KlimaG BW) vorgeschrieben. Damit greift auch das Konnexitätsprinzip, d.h. das Land bezahlt die Aufstellung dieser Wärmeplanung und zwar über einen pauschalierten Festbetrag. Die Aufstellung wird zwar etwas teurer, da einige zusätzliche Dinge erhoben werden müssen (73.900 € anstatt 70.900 € für den gesamten Konvoi) die Fördersätze sind aber sehr viel höher, so dass der eigentliche Eigenanteil für die Kommunen entfällt. Alle Kosten werden abgedeckt. Es verbleiben sogar noch rund 100.000 € im Konvoi. In den letzten Wochen wurde vom Klimazentrum geklärt, ob man aus der bestehenden Förderkulisse in die Konnexität wechseln kann. Dies wurde nun bejaht. Es entstehen dadurch keine Nachteile. Im Gegenteil, es entfällt der Eigenanteil, der Wärmeplan wird für die Gemeinde also quasi umsonst. Ob und wie die Restmittel verwendet werden können, wird derzeit noch abgeklärt. Daher habe man sich im Konvoi darauf verständigt, den Gemeinderäten den Umstieg aus der Förderkulisse in die Konnexität zu empfehlen. BM Strobel teilt dies dem Gremium zur Kenntnis mit.
Weihnachtsspende
Wie in jedem Jahr wollen wir auch dieses Jahr auf die Versendung von Weihnachtspost verzichten und diese nur per Mail versenden. In den vergangenen Jahren wurde diese Ersparnis von 500 € an einen gemeinnützigen Zweck gespendet. Das Vorschlagsrecht hierzu liegt beim Gemeinderat. BM Strobel bittet daher, der Verwaltung Vorschläge zu unterbreiten. Aus dem Gremium kommt der Vorschlag, die Spende an die eigene Bürgerstiftung zu spenden, hier wird das Geld sinnvoll eingesetzt.
Der Gemeinderat entscheidet einstimmig, dass die Spende von 500,00 € dieses Jahr an die „Bürgerstiftung Stimpfach“ geht.
Einvernehmen zu Bauvorhaben nach § 36 Abs. 2 BauGB
Es liegen keine Baugesuche vor.
Bekanntgaben, Verschiedenes und Anfragen
Verwaltung
Kalender 2026
Wie jedes Jahr bekommen die Mitglieder des Gemeinderats als kleines Weihnachtsgeschenk den von Herrn Migliorin selbst gestalteten Kalender für das Jahr 2026. Der Erlös wird gespendet.
Glasfaserausbau
BM Strobel teilt dem Gremium noch die gute Nachricht mit, dass die ODR sich entschieden hat den Strom entlang der Rechenberger Straße, Hirtenstraße und Kirchstraße mit zu verlegen und somit die Dachständer abzubauen. Man habe den Ausbau vom Glasfaser in Randenweiler begonnen, da man noch auf diese Entscheidung gewartet hat.
Ortsdurchfahrt
Die Submission liegt hier vor, ist aber noch nicht geprüft. Evtl. kommt es hier im Januar zur Vergabe.
12.01.2026 FuV-Sitzung
BM Strobel teilt dem Gremium noch mit, dass am 12.01.2026 die nichtöffentliche Finanz- und Verwaltungsausschusssitzung stattfinden wird. Hierzu kommt die Einladung an die Gremiumsmitglieder Ende der Woche.
Rathaus geschlossen
Das Rathaus ist über Weihnachten und den Jahreswechsel bis zum 06.01.2026 geschlossen. Erster Tag im neuen Jahr wird dann der 07.01.2026 sein.
VVG
In der Sitzung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim wurde der Beschluss gefasst, das Gremium zu minimieren. Rechtlich möglich wäre eine Minimierung auf den Bürgermeister und ein Gemeinderat. Es wurde der Antrag gestellt, das Gremium noch weiter zu minimieren, sodass dann nur noch der Bürgermeister in dem Gremium wäre. Dies ist momentan aber noch nicht möglich.
Gemeinderat
Dachständer Weipertshofen
Ein GR möchte wissen, ob es möglich ist, auch die Dachständer in Weipertshofen abzuschaffen. Dies verneint BM Strobel. Die Dachständer in Stimpfach werden nun mit in die Straße verlegt, da das Netz in Stimpfach (Hirten-, Kirch- und Mühlstraße) zu überlastet ist.
BM Strobel schließt die Sitzung und bedankt sich bei dem Gremium für die gute, konstruktive und angenehme Zusammenarbeit im letzten Jahr. Man habe wieder vieles gemeinsam geschafft. So wird es im neuen Jahr mit den großen Baustellen weitergehen. Eine schöne Nachricht hat er noch zum Schluss, die Gemeinde Stimpfach hat lt. Zeitung die meisten Storchenbabies im Jahr 2025 gehabt. Er wünscht allen Anwesenden ruhige, besinnliche Tage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Auch GRin Rathgeb schließt sich dem Dank von BM Strobel an und wünscht allen frohe, gesegnete Weihnachten und ein frohes, neues Jahr.




