Der Landkreis Schwäbisch Hall informiert: Auswirkungen der Änderung der Landesbauordnung
Die Änderung der Landesbauordnung am 25.11.2023 erfolgte im Hinblick auf die Digitalisierung von Baugenehmigungsverfahren.
Noch in diesem Jahr soll die Website „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (VibaBW) vom Land Baden-Württemberg an den Start gehen, über welche dann zukünftig die digitale Antragsstellung und -bearbeitung erfolgen soll.
Die wesentlichen Änderungen der LBO beziehen sich insbesondere auf den Verfahrensablauf von Anträgen und die künftige Nachbarbeteiligung.
Das Einreichen
Alle Anträge (Kenntnisgabeverfahren, vereinfachtes Verfahren, allgemeines Verfahren, Bauvoranfrage) müssen künftig direkt bei der unteren Baurechtsbehörde eingereicht werden und nicht mehr, wie bisher, über die Bürgermeisterämter. Die Gemeinden werden unverzüglich über die Vorhaben informiert.
Die Nachbarbeteiligung
Eine Benachrichtigung von Nachbarn erfolgt nur noch bei direkten Angrenzern und hier nur noch bei Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. Dadurch soll das Verfahren erheblich verschlankt werden.
Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften müssen vom Bauherrn in allen Verfahren gesondert beantragt werden. Dies bedeutet, dass nicht mehr automatisch in jedem Verfahren eine Angrenzeranhörung durchgeführt wird.
Sollte eine Angrenzeranhörung nach Prüfung durch die untere Baurechtsbehörde erforderlich sein, wird diese wie bisher durch die Bürgermeisterämter durchgeführt.
Nur noch digital
Nach aktueller LBO-Fassung können Anträge und Bauvorlagen elektronisch eingereicht werden. Ab 01.01.2025 ist die Antragsstellung nur noch in digitaler Form möglich.
Bis die Website „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ zum Einsatz kommt, erfolgt die digitalen Antragstellung im Rahmen der üblichen Möglichkeiten (E-Mail oder Cloud).
Ein Platz an der Sonne – Bauen in Stimpfach
In Stimpfach wohnt man gerne. Die verkehrsgünstige Lage an der B 290 zwischen Ellwangen und Crailsheim, gute Bus- und Bahnverbindungen sowie die Nähe zu den Autobahnen A6 und A7 macht Stimpfach als Wohnort attraktiv. Aber auch in Stimpfach selbst gibt es eine Vielzahl an Arbeitsplätzen.
Stimpfach hat alles, was es zum Leben braucht. Die Gemeinde bietet in 3 Kindergärten eine wohnortnahe Betreuung von 0-6 Jahren. Dazu kommt eine Grundschule im Hauptort.
Mit Banken, Post, Zahnarzt, Arzt, Hebammenpraxis, Therapiezentrum, Sozialstation, Einkaufsmarkt, Altenpflegeheim und Kirchen verfügt Stimpfach über alle wichtigen Einrichtungen des öffentlichen Lebens. Ergänzt wird es durch ein breit gestreutes und aktives Vereins- und Freizeitangebot (Rad- und Wanderwege, Badeplatz am Reiglersbachstausee, Mehrzweckhalle, moderne Sportanlage, Segelflugplatz).
In Stimpfach kann man wohnen. Die Gemeinde stellt kontinuierlich schöne und günstige Wohnbauplätze zur Verfügung. Aber auch der Wohnungsbau sowie die innerörtliche Verdichtung der Ortsteile wird durch die Gemeinde betrieben und bietet günstigen Wohnungsraum.
Das Land hilft beim Bauen
Das neue Wohnraumförderungsprogramm Wohnungsbau BW 2022 ist zum 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Um das Angebot an sozial gebundenem Wohnraum zu erhöhen, wurde es noch attraktiver ausgestaltet.
Ziel ist es, einkommensschwächeren Haushalten zu ermöglichen, angemessenen Wohnraum zu mieten oder Wohneigentum zur eigenen Nutzung zu bilden.
Die Wohnraumförderung auf der Grundlage des Förderprogramms Wohnungsbau BW 2022 richtet sich landesweit unverändert insbesondere an
- Investoren, die bereit sind, sozial gebundene Mietwohnungen zu bauen oder neu errichtete Wohnungen zu erwerben, um den Wohnraum wohnberechtigten Haushalten gegen eine reduzierte Mietzahlung (Sozialmiete) zu überlassen (soziale Mietwohnraumförderung), sowie
- private Bauherren, die an neuem oder gebrauchten, gegebenenfalls erwerbsnah modernisierten Wohnraum Eigentum zur Selbstnutzung begründen möchten und hierbei auf staatliche Hilfe angewiesen sind (soziale Förderung selbstgenutzten Wohneigentums).
Förderungen sind darüber hinaus möglich, wenn Wohnraum modernisiert oder saniert werden soll.
Das bisherige Angebot in diesem Förderbereich wurde im aktuellen Förderprogramm Wohnungsbau BW 2022 um die Förderlinie „soziale Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand – unter Begründung von Miet- und Belegungsbindungen“ erweitert.
Änderungs- oder Erweiterungsmaßnahmen, die zur Schaffung zusätzlichen Sozialmietwohnraums führen, Begründung von Sozialbindungen an bereits vorhandenen Mietwohnungen, der Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum oder auch die soziale Mietwohnraumförderung eigens zugunsten von Kommunen als Akteuren der Wohnraumschaffung – „Wohnungsbau BW – kommunal“ – finden ebenso im Förderprogramm Wohnungsbau BW 2022 ihre Fortsetzung.
Die Förderlinie „Wohnungsbau BW – Mitarbeiterwohnen“, die der sozialen Mietwohnraumförderung des Landes einen weiteren – besonderen – Aspekt hinzufügt, wurde im neuen Förderprogramm um die Variante „Werkmietwohnungen“ (im Sinne des § 576 BGB) erweitert.
Einen festen Platz im Förderangebot hat darüber hinaus weiterhin die Modernisierungsförderung für Wohnungseigentümergemeinschaften.
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