Ein Platz an der Sonne – Bauen in Stimpfach
In Stimpfach wohnt man gerne. Die verkehrsgünstige Lage an der B 290 zwischen Ellwangen und Crailsheim, gute Bus- und Bahnverbindungen sowie die Nähe zu den Autobahnen A6 und A7 macht Stimpfach als Wohnort attraktiv. Aber auch in Stimpfach selbst gibt es eine Vielzahl an Arbeitsplätzen.
Stimpfach hat alles, was es zum Leben braucht. Die Gemeinde bietet in 3 Kindergärten eine wohnortnahe Betreuung von 0-6 Jahren. Dazu kommt eine Grundschule im Hauptort.
Mit Banken, Post, Zahnarzt, Arzt, Hebammenpraxis, Therapiezentrum, Sozialstation, Einkaufsmarkt, Altenpflegeheim und Kirchen verfügt Stimpfach über alle wichtigen Einrichtungen des öffentlichen Lebens. Ergänzt wird es durch ein breit gestreutes und aktives Vereins- und Freizeitangebot (Rad- und Wanderwege, Badeplatz am Reiglersbachstausee, Mehrzweckhalle, moderne Sportanlage, Segelflugplatz).
In Stimpfach kann man wohnen. Die Gemeinde stellt kontinuierlich schöne und günstige Wohnbauplätze zur Verfügung. Aber auch der Wohnungsbau sowie die innerörtliche Verdichtung der Ortsteile wird durch die Gemeinde betrieben und bietet günstigen Wohnungsraum.
Das Land hilft beim Bauen
Das neue Wohnraumförderungsprogramm Wohnungsbau BW 2022 ist zum 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Um das Angebot an sozial gebundenem Wohnraum zu erhöhen, wurde es noch attraktiver ausgestaltet.
Ziel ist es, einkommensschwächeren Haushalten zu ermöglichen, angemessenen Wohnraum zu mieten oder Wohneigentum zur eigenen Nutzung zu bilden.
Die Wohnraumförderung auf der Grundlage des Förderprogramms Wohnungsbau BW 2022 richtet sich landesweit unverändert insbesondere an
- Investoren, die bereit sind, sozial gebundene Mietwohnungen zu bauen oder neu errichtete Wohnungen zu erwerben, um den Wohnraum wohnberechtigten Haushalten gegen eine reduzierte Mietzahlung (Sozialmiete) zu überlassen (soziale Mietwohnraumförderung), sowie
- private Bauherren, die an neuem oder gebrauchten, gegebenenfalls erwerbsnah modernisierten Wohnraum Eigentum zur Selbstnutzung begründen möchten und hierbei auf staatliche Hilfe angewiesen sind (soziale Förderung selbstgenutzten Wohneigentums).
Förderungen sind darüber hinaus möglich, wenn Wohnraum modernisiert oder saniert werden soll.
Das bisherige Angebot in diesem Förderbereich wurde im aktuellen Förderprogramm Wohnungsbau BW 2022 um die Förderlinie „soziale Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand – unter Begründung von Miet- und Belegungsbindungen“ erweitert.
Änderungs- oder Erweiterungsmaßnahmen, die zur Schaffung zusätzlichen Sozialmietwohnraums führen, Begründung von Sozialbindungen an bereits vorhandenen Mietwohnungen, der Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum oder auch die soziale Mietwohnraumförderung eigens zugunsten von Kommunen als Akteuren der Wohnraumschaffung – „Wohnungsbau BW – kommunal“ – finden ebenso im Förderprogramm Wohnungsbau BW 2022 ihre Fortsetzung.
Die Förderlinie „Wohnungsbau BW – Mitarbeiterwohnen“, die der sozialen Mietwohnraumförderung des Landes einen weiteren – besonderen – Aspekt hinzufügt, wurde im neuen Förderprogramm um die Variante „Werkmietwohnungen“ (im Sinne des § 576 BGB) erweitert.
Einen festen Platz im Förderangebot hat darüber hinaus weiterhin die Modernisierungsförderung für Wohnungseigentümergemeinschaften.
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