In der Übersicht
In dieser Übersicht finden Sie alles zum Thema Steuern und Gebühren in der Gemeinde Stimpfach. Angefangen von Abwassergebühren bis hin zu den Zeltplatzgebühren. Informieren Sie sich hier schnell und unkompliziert.
Bürgerhaus Stimpfach
(Frau Melanie Guckert)
Gebührenordnung für das Bürgerhaus Stimpfach
- Saal: 100,00 Euro
- Heizungszuschlag: 10,00 Euro
- Endreinigung: 25,00 Euro
zusätzliche Küchenbenutzung
- Getränkeausschank: 20,00 Euro
- Kaffee und kalte Speisen: 25,00 Euro
- warme Speisen: 50,00 Euro
Kostenregelung für Leistungen der freiwilligen Feuerwehr
(Frau Silke Kohnle)
Verzeichnis der Kostenersätze für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Stimpfach (Anlage zur Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung)
Für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Stimpfach werden folgende Kostenersätze festgesetzt und erhoben:
- 1. Verrechnungssätze für Personalkosten
- a) Feuerwehrangehörige (pro Person, je Stunde): 18,50 Euro
- b) Brandsicherheitswache (pro Person, je Stunde): 13,00 Euro
- 2. Verrechnungssätze für Fahrzeuge und Geräte
- Schlauchwagen: 50 Euro
- Schlauchanhänger 20 Euro
Alle übrigen Fahrzeuge werden nach § 1 Abs. 1 der Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (Verordnung Kostenersatz Feuerwehr - VOKeFw) zu den dort aufgeführten Stundensätzen abgerechnet. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die mit den in Abs. 1 genannten Fahrzueuigen in ihrem taktischen Einsatzwert, ihrer zulässigen Gesamtmasse und ihrer technischen Beladung vergleichbar sind (§ 1 Abs. 2 VOKeFw).
- 3. Sonstiges
- Verbrauchsmaterialien und sonstige benötigte Materialien werden zusätzlich zu den entstandenen Kostenersätzen gemäß § 34 Absatz 4 Satz 3 FwG festgesetzt.
- Hierbei werden die tatsächlichen Kosten angesetzt.
- Es wird auf § 5 Absatz 6 der Satzung verwiesen.
Friedhof/Bestattung
(Frau Mechthilde Mayer)
- Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals: 15,00 Euro
- Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern
- Einzelfall: 75,00 Euro
- Befristete Zulassung: 25,00 Euro
- Zulassung zur gewerbsmäßigen Grabpflege: 10,00 bis 50,00 Euro
- Sonstige gewerbliche Tätigkeit: 10,00 bis 50,00 Euro
- Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen: 25,00 bis 50,00 Euro
Bestattungen
- Einzelgrab Personen im Alter von über 10 Jahren: 840,00 Euro
- Einzelgrab Personen bis 10 Jahren: 410,00 Euro
- Tiefgrab: 1.060,00 Euro
- Doppelgrab: 840,00 Euro
- Urnengrab: 290,00 Euro
- von Tot- und Fehlgeburten: 200,00 Euro
- ein Zuschlag für Bestattungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von je: 30 v.H.
Beisetzung von Aschen
Zusätzliche Beisetzung einer Urne in ein bestehendes Reihengrab
Gebühren siehe oben anteilig verlängerte ND über 25 Jahre hinaus (neue ND 25 Jahre abzgl. verstrichene ND Erstbelegung)
Überlassung eines Reihengrabes
- für Personen im Alter von über 10 Jahren: 450,00 Euro
- Zuschlag Trittplatten/Weg: 230,00 Euro
- für Personen bis 10 Jahre: 145,00 Euro
- Tiefgrab: 1.020,00 Euro
- Zuschlag Trittplatten/Weg (Tiefgrab): 270,00 Euro
- Doppelgrab: 1.360,00 Euro
- Zuschlag Trittplatten/Weg (Doppelgrab): 310,00 Euro
- Urnengrab: 140,00 Euro
- Zuschlag Trittplatten/Weg (Urne): 150,00 Euro
- Tot- und Fehlgeburten: 145,00 Euro
Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten
- Benutzung der Friedhofshalle (Aussegnungshalle): 220,00 Euro
- Benutzung einer Leichenzelle
- erster Tag der Benutzung: 70,00 Euro
- jeder weitere Tag der Benutzung: 35,00 Euro
- Benutzung einer Leichenkühlvitrine
- erster Tag der Benutzung: 30,00 Euro
- jeder weitere Tag der Benutzung: 20,00 Euro
- Benutzung des Notsarges (incl. Reinigung): 45,00 Euro
Sonstige Leistungen
- Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen von Leichen, Gebeinen oder Urnen, je Hilfskraft und angefangene Stunde: 63,00 Euro
- Zuschlag in besonders erschwerten Fällen: 50 v.H.
- Beisetzung der von auswärts überführten Gebeine: 840,00 Euro
- Beisetzung der von auswärts überführten Urne: 290,00 Euro
Einmaliger Auswärtigenzuschlag zu den Benutzungsgebühren
Der Auswärtigenzuschlag wird nicht erhoben, wenn der Verstorbene in einem auswärtigen Heim (Anstalt) untergebracht war und unmittelbar vorher in der Gemeinde Stimpfach gewohnt hat: 50 v.H.
Pflegekosten Rasengräber während der Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre
- Einzelrasengrab: 470,00 Euro
- Doppelrasengrab: 940,00 Euro
- Urnenrasengrab (Einzel- und Doppelgrab): 470,00 Euro
Hundesteuer
(Herr Mario Migliorin)
Ersthund: 84,00 Euro
für den 2. und jeden weiteren Hund: 168,00 Euro
Kampfhund: 600,00 Euro
für den 2. Kampfhund und jeden weiteren Kampfhund: 900,00 Euro
Zwingersteuer: 84,00 Euro
Grundsteuer
(Herr Mario Migliorin)
Grundsteuer - Hebesatz (seit 01.01.2011)
- Grundsteuerart: Hebesatz
- Grundsteuer A (Land und Forstwirtschaft): 420 %
- Grundsteuer B (bebautes-/unbebautes Grundstück): 400 %
Gewerbesteuer
(Herr Mario Migliorin)
Gewerbesteuer - Hebesatz
- Gewerbesteuer: Hebesatz 350 %
Kindergartengebühren für Weipertshofen und Rechenberg
(Frau Melanie Guckert)
Gebühren verlängerte Öffnungszeiten (3 - 6 Jahre)
jeweils monatlich bei 11 Monatsbeiträgen im Jahr
- 1 Kind unter 18 Jahre: 181,00 Euro
- 2 Kindern unter 18 Jahren: 138,00 Euro
- 3 Kindern unter 18 Jahren: 91,00 Euro
- 4 und mehr Kinder unter 18 Jahren: 32,00 Euro
Gebühren verlängerte Öffnungszeiten (unter 3 Jahre)
jeweils monatlich bei 11 Monatsbeiträgen im Jahr
- 1 Kind unter 18 Jahre: 363,00 Euro
- 2 Kinder unter 18 Jahren: 275,00 Euro
- 3 Kinder unter 18 Jahren: 183,00 Euro
- 4 und mehr Kinder unter 18 Jahren: 63,00 Euro
Schnupperabogebühren bei 10 Stunden
- 1 Kind unter 18 Jahre: 109,00 Euro
- 2 Kindern unter 18 Jahren: 83,00 Euro
- 3 Kindern unter 18 Jahren: 55,00 Euro
- 4 und mehr Kinder unter 18 Jahren: 19,00 Euro
Mitteilungsblatt
(Herr Mario Migliorin)
- Jährliche Bezugsgebühren: 26,90 Euro
- zuzügl. Porto für Auswärtige/Jahr: 40,00 Euro
Verwaltungsgebühren
Baurecht (Frau Maren Ziegler)
- Baugebühren im Kenntnisgabeverfahren
- 0,5 v.Tausend der Baukosten bzw. der Abbruchkosten, mind.: 25,00 Euro
- 5,00 Euro je zu benachrichtigendem Angrenzer: mind. 25,00 Euro
- Ausstellung eines Negativzeugnisses nach § 28 Abs. 1 BauGB
(Nichtausübung oder Nichtbestehen des Vorkaufsrechts): 15,00 Euro - Ausstellung eines Negativzeugnisses nach § 29 Abs. 6 WasserG
(Nichtausübung oder Nichtbestehen des Vorkaufsrechts): 10,00 Euro - Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis: 5,00 Euro
Gewerberecht (Frau Maren Ziegler / Frau Silke Kohnle)
- Bescheinigung über die An-, Um- und Abmeldung sowie Meldung über Erweiterung eines bestehenden Gewerbes: 15,00 Euro
- Erteilung von Auskünften aus der Gewerbekartei: 10,00 €
Ordnungsamt (Frau Maren Ziegler / Frau Silke Kohnle)
- Plakatierungsgenehmigung: 15,00 Euro
- Genehmigung Luftballonstart: 10,00 Euro
Melderecht (Frau Stefanie Sandri / Frau Bianca Strobel)
- einfache Auskunft: 7,50 Euro
- erweiterte Auskunft: 10,00 Euro
- Meldebescheinigung und sonstige Bescheinigungen der Meldebehörde je Bescheinigung: 5,00 Euro
- Personalausweis bis 24. Lebensjahr: 22,80 Euro
- Personalausweis ab 24. Lebensjahr: 37,00 Euro
- vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
- Reisepass vor vollendetem 24.Lebensjahr: 37,50 Euro
- Reisepass nach vollendetem 24.Lebensjahr: 60,00 Euro
- vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
- Kinderreisepass: 13,00 Euro
- Kopie: für die erste Seite DIN A4: 0,75 Euro
- Kopie: für jede weitere Seite DIN A4: 0,50 Euro
- Kopie: für die erste Seite DIN A3: 1,25 Euro
- Kopie: für jede weitere Seite DIN A3: 1,00 Euro
- Beglaubigung: 2,50 Euro
- Führungszeugnis: 13,00 Euro
- Kfz-Abmeldung: 7,80 Euro
- Führerscheinantrag: 5,10 Euro
Standesamt (Frau Lisa Strobel / Frau Petra Bögelein)
Eheschließung
- Prüfung Ehefähigkeit, deutsches Recht: 40,00 Euro
- Prüfung Ehefähigkeit, ausländisches Recht: 80,00 Euro
- Eheschließung vor anderem Standesbeamten als Anmeldung: 30,00 Euro
- Eheschließung außerhalb der Dienstzeiten: 60,00 Euro
- Ehefähigkeitszeugnis, deutsches Recht: 40,00 Euro
- Ehefähigkeitszeugnis, ausländisches Recht: 80,00 Euro
- Erklärung zur Namensführung: 25,00 Euro
- Bescheinigung über die Namensänderung: 10,00 Euro
- mehrsprachige Eheurkunde: 12,00 Euro
- beglaubigter Registerausdruck: 12,00 Euro
- Eheurkunde: 12,00 Euro
Geburt
- Geburtsurkunde: 12,00 Euro
Sterbefall
- Sterbeurkunde: 12,00 Euro
- beglaubigter Registerausdruck: 12,00 Euro
- mehrsprachige Sterbeurkunde: 12,00 Euro
Besondere Beurkundungen
- Erklärung Einwilligung Zustimmung zur Namensführung: 25,00 Euro
- Bescheinigung über die Namensänderung: 10,00 Euro
- Versicherung an Eides statt: 20,00 Euro
- Kirchenaustritt: 20,00 Euro
Gebührenordnung für die Waldhalle
(Frau Melanie Guckert)
Die Benutzungsgebühren der Waldhalle sind je nach Veranstaltung/Benutzer individuell zu berechnen. Eine Übersicht über anfallende Gebühren finden Sie in der Gebührenordnung. (PDF-Dokument, 217,39 KB, 20.12.2022)
Wasser/Abwasser
(Herr Wilhelm Hanselmann)
- Wasserversorgungsgebühr / m³ inkl. 7% MwSt.: 3,42 Euro (brutto) (seit 01.01.2024)
- Abwasser: 3,60 Euro
- Schmutzwasser / m³Niederschlagswasser / m² versiegelte Fläche: 0,39 Euro / m²
- Wasserversorgungsbeitrag / m² Nutzungsfläche inkl. 7% MwSt.: 2,18 Euro
- Abwasserbeitrag gesamt / m³: 3,40 Euro (seit 01.01.08)
- davon Beitragssatz für den öffentlichen Abwasserkanal / m² Nutzungsfläche: 2,24 Euro
- davon Beitragssatz für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerks / m² Nutzungsfläche: 1,16 Euro
Belegungsgebühr Zeltplatz Reiglersbach
(Frau Maren Zieger / Frau Silke Kohnle)
Die Belegungsgebühr beträgt bei 1 Übernachtung
- Erwachsene pro Person: 2,00 Euro
- Jugendliche pro Person: 1,00 Euro
Die Belegungsgebühr beträgt bei zwei und mehr Übernachtungen
- Erwachsene pro Person: 1,50 Euro
- Jugendliche pro Person: 0,75 Euro
jeweils zuzügl. Genehmigungsgebühr: 10,00 Euro
Wasser, Strom und Müll werden nach Verbrauch/Anfall berechnet.