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Artikel vom 25.05.2023
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Veröffentlichung von personenstandsrechtlichen Ereignissen
Wenn ein personenstandsrechtliches Ereignis (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) nicht im Standesamtsbezirk Stimpfach eintritt, erhält das Einwohnermeldeamt in Stimpfach keine Meldung, ob das Ereignis in den Stimpfacher Mitteilungen veröffentlicht werden soll. Wenn Sie im Standesamt des Ereignisses angeben, dass Sie die Veröffentlichung wünschen, wird dies lediglich in deren Amtsblatt veröffentlicht und nicht in den Stimpfacher Mitteilungen.
Wenn eine Veröffentlichung im örtlichen Mitteilungsblatt gewünscht wird, ist es zwingend erforderlich, dass Sie dies dem Einwohnermeldeamt, Frau Strobel oder Frau Sandri, Tel. Telefonnummer: 07967-9001-25, mitteilen.