Hundehaltung
Leinenpflicht:
In der Gemeinde Stimpfach gilt laut der gültigen Polizeiverordnung im Innenbereich eine Leinenpflicht. Hunde sind demnach auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen. Im Außenbereich dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
Pflicht zur Hundeaufsicht:
Jeder Hundehalter hat seinen Hund so zu halten, dass keine andere Person und kein anderes Tier gefährdet wird. Dies gilt insbesondere auch im Bereich von Tiergehegen. Im Zweifelsfall ist der Hund im Freien an die Leine zu nehmen. Falls ein streunender Hund vom zuständigen Jäger beim Hetzen eines Wildtieres gesichtet wird, hat dieser die Möglichkeit, den Hund zu erschießen, um das Wild in seinem Revier zu schützen. Lassen Sie deshalb bitte Ihren Hund nie unbeaufsichtigt umherlaufen!
Beseitigung von Hundekot:
Auch Verschmutzung durch Hundekot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann im Einzelfall mit einem Bußgeld geahndet werden. Deshalb sind die verrichtenden Hundekothaufen zu beseitigen. Hierzu hat die Gemeinde Hundetoiletten aufgestellt. Wir bitten, diese auch zu nutzen und gefüllte Hundebeutel nicht in der freien Natur liegen zu lassen!
Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger und alle Gäste bitten, die genannten Punkte bei der Haltung ihrer Hunde im Gemeindebereich zu beachten und somit dazu beizutragen, dass unsere Gemeinde sauber bleibt sowie Gefahren für Mensch und Tier vermieden werden!
Bedanken möchten wir uns bei den Hundehaltern, die sich ordnungsgemäß verhalten.
Gemeinde Stimpfach