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Bericht

icon.crdate18.12.2023

aus der Gemeinderatssitzung vom 06. November 2023

BM Strobel begrüßt alle anwesenden Zuhörer, Gemeinderäte und die Presse im Wiesental-Forum.

Bürgermeisterwahl am 03.12.2023
a)                 Bekanntgabe der zugelassenen Bewerber
Die Einreichungsfrist für Bewerbungen um die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeisterin endete heute am 06.11.2023 um 18 Uhr.
Frau Rathgeb informiert das Gremium, dass vor der Gemeinderatssitzung der Gemeindewahlausschuss bestehend aus Herrn August Schirle, Herrn Timo Fuchs, Frau Lisa Strobel, Frau Petra Bögelein und sie selbst, zusammenkamen, um die eingegangenen Bewerbungen zu prüfen. Festgestellt wurde, dass zwei Bewerbungen eingegangen sind. Beide Bewerbungen entsprechen den Voraussetzungen und sind somit zur Wahl am 03.12.2023 zugelassen. Als erste Bewerbung ging die Bewerbung von dem amtierenden Bürgermeister Matthias Strobel ein, als zweite Bewerbung von Herrn Martin Siebeneick. Somit ist die Reihenfolge bei allen Wahlunterlagen festgelegt, nämlich nach der Reihenfolge des Bewerbungseingangs.
b)                 Entscheidung über die Bewerbervorstellung in der Waldhalle
Je nach Anzahl der Bewerber hat sich der Gemeinderat vorbehalten eine Bewerbervorstellung in der Waldhalle durchzuführen. Da es nun zwei Bewerber auf die Stelle des Bürgermeisters gibt, empfiehlt der Gemeindewahlausschuss, dass eine Bewerberrunde stattfinden sollte.
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich:
Die Kandidatenvorstellung findet am Freitag, 24.11.2023 um 19:30 Uhr in der Waldhalle in Stimpfach statt. Es soll eine Bewerberrunde stattfinden, bei welcher jeder Bewerber 15 Minuten für eine Rede und 30 Minuten für Fragen erhält. Während ein Bewerber spricht und sich danach den Fragen stellt, muss der andere Bewerber aus dem Raum. Es soll keine Gesamtfragerunde mit beiden Bewerbern geben. Des Weiteren wird einstimmig beschlossen, dass das vorläufige Wahlergebnis am 03.12.2023 um 19:00 Uhr im Wiesental-Forum verkündet wird.

Europa- und Kommunalwahlen 2024
hier: Bildung von Wahlbezirken
Am 9. Juni 2024 finden wieder die Europa- und Kommunalwahlen statt. Bereits bis Ende 2023 müssen hierfür die Wahlbezirke elektronisch erfasst werden.
Die Einteilung der Wahlbezirke obliegt dem Bürgermeister. Das Gemeindegebiet wird für die Stimmabgabe, wie bei den bisherigen Wahlen, in drei Wahlbezirke unterteilt (§ 4 KomWG, § 2 KomWO, § 12 EuWO):
I.               Stimpfach                                Wahllokal:        Bürgerhaus, Kurze Str. 2, Stimpfach
II.             Rechenberg                             Wahllokal:        Dorfgemeinschaftshaus, Ortsstr. 27,
                                                                                        Rechenberg
III.            Weipertshofen                        Wahllokal:        Dorfgemeinschaftshaus,
                                                                                        Käsbacher Str. 3, Weipertshofen
Die Erkenntnis aus der letzten Europa- und Kommunalwahlen von 2019 war, dass wenn mehrere Wahlen gleichzeitig durchzuführen sind, dies mit nur einem Briefwahlbezirk schwierig zu bewältigen ist. Zumal handelt es sich hierbei auch um Wahlen, die komplexer beim Auszählen sind als andere Wahlen. Außerdem kommt noch hinzu, dass bei den letzten Wahlen die Zahl der Briefwähler stetig gestiegen ist. Deshalb wird der bisherige Briefwahlbezirk für die im Juni 2024 stattfindende Wahl in zwei Briefwahlbezirke aufgeteilt.
Briefwahlbezirk I:      Briefwahlbezirk für Wahlbezirk I Stimpfach
Briefwahlbezirk II:     Briefwahlbezirk für Wahlbezirk II Rechenberg und III Weipertshofen
Dies teilt BM Strobel dem Gremium zur Kenntnis mit.

Haushalt 2021
hier: Feststellung der Jahresrechnung und Jahresrechenschaftsbericht
Die Gemeinde hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten. Er hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Der Jahresabschluss ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern und vom Gemeinderat festzustellen. Das Ergebnis 2021 ist eigentlich nichts Neues; bei der Haushaltsplanaufstellung 2023 ist das vorläufige Ergebnis 2021 bereits ausgewiesen.
Gesamtfinanzhaushalt: vorläufiges Ergebnis HH 2021 festzustellendes Ergebnis 2021
Zahlungsmittelbedarf Ergebnishaushalt (Cashflow) -388.450,20 € -387.689,70 €
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit -2.477.736,64 € -2.477.736,64 €
Finanzierungsmittelbedarf -2.866.186,84 € -2.865.426,34 €
Endbestand an Zahlungsmitteln 224.675,00 € 268.078,66 €
Haushaltsjahr 2021 kompakt:
Das Haushaltsvolumen beträgt 12.531.124 € (Plan: 13.081.496 €). Das Haushaltsjahr 2021 schließt im Vergleich zur Haushaltsplanung deutlich besser ab. Das ordentliche Ergebnis beträgt -589.863 € (Plan: -1.202.476 €). Die geschätzten Steuereinbrüche und rückläufigen Zuweisungen aus dem Finanzausgleich fielen glücklicherweise um 310.960 € geringer aus wie prognostiziert. Auch die Gebühreneinnahmen schlossen mit 180.862 € besser ab als geplant. Auf der Ausgabenseite konnten bei den Unterhaltungsmaßnahmen und Sach- und Dienstleistungen weitere 214.847 € eingespart werden, die jedoch teilweise durch höhere Bewirtschaftungskosten, Betriebsmittel sowie Coronatests mit 117.164 € geschmälert werden. Trotzdem waren die Auswirkungen der Pandemie 2021 deutlich zu spüren. Neben den geringeren Gewerbesteuereinnahmen im Vergleich zu den Vorjahren gingen auch die Zuweisungen aus dem Länderfinanzausgleich auf Grund der hohen Steuerkraftsumme der Gemeinde Stimpfach zurück. Dadurch konnten die ordentlichen Aufwendungen auch nicht mit den ordentlichen Erträgen ausgeglichen werden. Die Gemeinde erwirtschaftet ihren Ressourcenverbrauch somit nicht, was sich mit einem negativen Gesamtergebnis von -589.863 € im Ergebnishaushalt ausdrückt. Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einem Zahlungsmittelbedarf aus der Ergebnisrechnung (sog. Cash-Flow) in Höhe von -387.690 € ab. Das Gesamtergebnis 2021 fällt insgesamt um 349.715 € besser aus als geplant. Grund hierfür war hauptsächlich die entsprechend dem Baufortschritt nach 2022 verschobenen Auszahlungen / Zuschüsse aus Investitionstätigkeit für die Baumaßnahme „Feuerwehrmagazin Stimpfach, Bauhof, Versammlungsraum“. Die Weniger-Ausgaben 2021 bei diesem Großprojekt führen deshalb 2022 zu Mehrausgaben. Insgesamt sind bei den Investitionen 2021 Weniger-Ausgaben von insgesamt 733.704 € angefallen. Zur Finanzierung des Haushalts waren 2,7 Mio.€ geplant. Entsprechend den Ausgaben mussten bis zum 31.12.2021 nur Kredite über 2 Mio.€ aufgenommen werden. Die nicht ausgeschöpften Kreditermächtigungen über 700.000 € werden 2022 benötigt und wurden deshalb als Kreditermächtigung ins Folgejahr übertragen. Der Schuldenstand steigt somit um 1.803.366 € auf 3.965.243 €, pro Kopf 1.275 € (VJ. 690 €). Der Finanzierungsmittelbedarf beläuft sich auf 1.062.054 €. An liquiden Eigenmitteln stehen für künftige Investitionen 268.079 € zur Verfügung (Mindestliquidität 134.836 €).
Die Höhe der Investitionen 2021 beträgt 5.246.606 €.
Die größten Posten sind:
-Grunderwerb u. Gebäude Weipertshofen    473.572 €
-Baulanderschließung
   Bachfeld II:             23.184 €  
   Bachfeld III:          121.345 €
   Schlossfeld III:      450.075 €
   Schlotfeld I:             33.092 €
   Schlotfeld II:         425.362 € 
                             1.053.058 €

-Bauhof/FWM Stimpfach (Hochbau)    2.989.021 €
-PV-Anlage Bauhof/FWM Stimpfach 285.600 €
-Digitalpackt Schule / Ausbau Wlan u. Hardware 121.110 €
-Kanalisation (Kanalerneuerungen) 121.825 €
-DGH u. Kiga Wp (neue Pelletheizung) 60.450 €
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Dem Feststellungsbeschluss wird zugestimmt.
Wassergebühren
hier: Beschluss Änderung der Wasserversorgungssatzung
Nachdem in der Sitzung am 16.10.2023 der Gebührensatz Wasser ab 01.01.2024 auf 3,20 €/cbm (aktuell 2,90 €/cbm) neu beschlossen worden ist, muss in dieser Sitzung die angepasste/geänderte Wasserversorgungssatzung beschlossen werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Änderung der Wasserversorgungssatzung wird beschlossen.

Abwassergebühren
hier: Beschluss Änderung der Abwassergebührensatzung
Nachdem in der letzten Sitzung die Gebührensätze Abwasser für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025 neu beschlossen worden sind, muss das Gremium in dieser Sitzung die angepasste/geänderte Abwassersatzung beschließen.
Vorab erläutert Herr Hanselmann nochmals ausführlich per Sitzungsvorlage und zusammenfassend im Gremium den doch hohen Gebührenanstieg ab 2024.
Begründung/Erläuterung des hohen Abwassergebührenanstiegs beim Schmutzwasser 2024 und 2025
In der letzten Gemeinderatssitzung musste der Gemeinderat die Abwassergebühren beim Schmutzwasser von 2,56 €/cbm für den Berechnungszeitraum 2024 und 2025 auf 3,60 €/cbm anheben. Bei der Abwasserbeseitigung handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung. Für die Abwasserbeseitigung erhebt die Gemeinde Stimpfach wie alle Kommunen Abwassergebühren. Bei der Gebührenkalkulation gilt das Kostendeckungsprinzip, das heißt, dass keine Kostenüberdeckungen (Überschüsse) erwirtschaftet werden sollen. Ergeben sich dennoch Kostenüberdeckungen, so sind diese verpflichtend den Bürgern innerhalb der folgenden fünf Jahre wieder gut zu bringen.
Wie kommt die Steigerung der Abwassergebühren von 1,04 €/cbm ab 2024 zu Stande?Dies hat mit der Beachtung des Kostendeckungsprinzips nach dem Kommunalen Abgabengesetz zu tun. Im Berechnungszeitraum 2016 bis 2020 sind nach Ergebnisfeststellung im Abwasserbereich ausgleichspflichtige Kostenüberdeckungen von 199.478 € entstanden. Diese mussten spätestens mit Festlegung der Abwassergebühren 2022 und 2023 den Bürgern wieder gutgeschrieben werden. Der Gemeinderat hat daher nicht die tatsächlich kalkulierten kostendeckenden Abwassergebühren von 3,36 €/cbm für diesen Zeitraum festgesetzt und beschlossen. sondern 2,56 €/cbm, welche den gesetzlichen verpflichtenden Ausgleich der Vorjahre berücksichtigt. Die zu viel bezahlten Gebühren der Vorjahre wurden somit den Bürgern in den Jahren 2022 und 2023 durch reduzierte / geringere Abwassergebühren zurückgegeben. Für den Berechnungszeitraumes 2024 und 2025 sind diese Überdeckungen aufgebraucht und führen in der Kalkulation nicht mehr zu reduzierten Abwassergebühren. In der Sitzungsvorlage 2021 für die Abwassergebührenkalkulation 2022-2023 wurde bereits darauf hingewiesen, dass in 2 Jahren, wenn die Kostenüberdeckungen aufgebraucht sind, die Abwassergebühren wieder deutlich ansteigen werden. Die neu kalkulierten Abwassergebühren für den Berechnungszeitraum 2024 und 2025 betragen mit Ausgleich der Vorjahre 3,60 €/cbm, was eine Erhöhung im Vergleich zum vorherigen Berechnungszeitraum von 1,04 € bedeutet. Betrachtet man die kalkulierten Abwassergebühren 2022 und 2023 ohne Ausgleich der Vorjahre mit 3,36 €/ cbm, so wäre die Erhöhung lediglich um 0,24 €/cbm ausgefallen, was den normalen Preissteigerungen bei der Klärschlammentsorgung, den Verbrauchmitteln sowie höheren Personalkosten geschuldet ist.
Wie sind die Kostenüberdeckungen der Vorjahre entstanden?
Der Grund hierfür beruht hauptsächlich auf dem damalig festgelegten kalkulatorischen Zinssatz von 4,5% im Bemessungszeitraum 2016 bis 2018. Dieser musste aus Gründen der Rechtssicherheit der bei der Ergebnisermittlung auf 3,5 % im Vergleich zur Kalkulationsgrundlage mit 4,5 % reduziert werden, was zu geringeren Ausgaben bei der kalkulatorischen Verzinsung und folglich zur Kostenüberdeckung geführt hat. Alleine in diesem Zeitraum waren daher die Ausgaben der kalkulatorischen Verzinsung bei der Ergebnisermittlung im Vergleich zur Kalkulation um 92.077 € geringer. Auch die zu zahlende Abwasserabgabe, die sich am Verschmutzungsgrad und Fremdwassereintritt orientiert ist im Jahr 2016 um 29.207 € geringer ausgefallen als prognostiziert. Dies ist zum damaligen Zeitpunkt kein Kalkulationsfehler. Der kalkulatorische Zinssatz hat sich bisher an der mittelfristigen Betrachtung der Zinssätze von langfristigen Geldanlagen und Fremdkapitalzinsen orientiert. Hierdurch kann der Betrachtungszeitraum auch größeren Schwankungen unterliegen, so dass der angenommene kalkulatorische Zinssatz bei der Ergebnisermittlung korrigiert werden muss, wie im Zeitraum 2016 bis 2018 geschehen. Um solche notwendigen Anpassungen des kalkulatorischen Zinssatzes zu vermeiden soll künftig ein langfristiger 30-jähriger Betrachtungszeitraum der Zinsentwicklung zu Grunde gelegt werden, womit auch eine gleichmäßigere Gebührenbelastung erreicht wird. Dies ermöglicht ein aktuelles Urteil des VGH Mannheim vom 08.03.2022. Datengrundlage für die Festlegung der kalkulatorischen Zinssätze soll künftig der langjährige Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten (=Herausgeber von Wertpapieren, Finanzprodukten) sein; dieser resultiert aus einer 30-Jahre umfassenden Zeitspanne. Die in der oben genannten Zeitspanne enthaltenen Jahreswerte werden von der deutschen Bundesbank als Publikation veröffentlicht. Festgelegt wird der kalkulatorische Zinssatz für die Gemeinde Stimpfach mit Beschluss des Haushaltsplanes; für 2024 mit derzeit 3 %, weshalb dieser Wert auch der Kalkulation der Abwassergebühren 2024 und 2025 zu Grunde liegt.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Änderung der Abwassersatzung wird beschlossen.

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim
hier: Vorberatung von FNP-Änderungen
Am Donnerstag, 30. November findet die nächste Sitzung in der VVG Crailsheim statt. Dazu hatte der Gemeinderat bereits in der letzten Sitzung drei FNP-Änderungen beraten. In dieser Sitzung müssen nun weitere FNP-Änderungen vorberaten werden. Die Vertreter der Gemeinde sind in der Sitzung der VVG Crailsheim dann an diese Abstimmung im Gemeinderat gebunden.
Im Folgenden werden die einzelnen Punkte kurz dargestellt. Sie sind teilweise bereits in früheren Stadien der Fortschreibung im Gremium gewesen:
Änderung Nr. E-2023-1F, „Langäckerstraße“, Crailsheim, Aufstellungsbeschluss
Es handelt sich hierbei um ein laufendes Bebauungsplanverfahren in Onolzheim, das bislang nach § 13b geplant wurde. Nachdem dieser Paragraph in diesem Jahr für ungültig erklärt wurde, müssen laufende Planungsverfahren in „Normalverfahren“ umgewandelt und so fortgeführt werden. Dementsprechend ist auch ein „normales“ FNP-Verfahren durchzuführen. Die Größe umfasst rund 1.5 ha und war bislang bereits teilweise für Wohnbebauung – allerdings als Mischgebiet – ausgewiesen. Mit dieser Behandlung startet das Verfahren.

Änderung Nr. F-2023-2F, „Sonderbaufläche Rotebachring“, Crailsheim, Aufstellungsbeschluss
Hierbei handelt es sich um ein 4.800 m² große Fläche im Gewerbepark Roßfeld, der bereits überplant ist. Die künftige bauliche Nutzung weicht allerdings von den damaligen Festsetzungen ab und daher müssen Bebauungsplan und FNP im Parallelverfahren geändert werden. Hiermit startet das Verfahren.

Änderung Nr. B-2023-1F, „Freiflächenphotovoltaikanlage E-Beuerlbach“, Crailsheim, Aufstellungsbeschluss
Mit dieser Fläche soll die Möglichkeit zum Bau einer Freiflächen-PV-Anlage geschaffen werden. Das Verfahren startet hiermit. Ein Bebauungsplanverfahren zur Ausweisung dieser Sonderbaufläche läuft in Crailsheim im Parallelverfahren. Die Größe beträgt 5,1 ha.

Änderung, Nr. J-2023-3F, „Freiflächenphotovoltaikanlage FUR Hoffmann PV KG und Mitplaner“, Frankenhardt, Aufstellungsbeschluss
Mit dieser Fläche soll die Möglichkeit zum Bau einer Freiflächen-PV-Anlage geschaffen werden. Das Verfahren startet hiermit. Ein Bebauungsplanverfahren zur Ausweisung dieser Sonderbaufläche läuft in Frankenhardt im Parallelverfahren. Die Größe beträgt 13,4 ha.

Änderung Nr. J-2023-5F, „Freiflächenphotovoltaikanlage Henn“, Frankenhardt, Aufstellungsbeschluss
Mit dieser Fläche soll die Möglichkeit zum Bau einer Freiflächen-PV-Anlage geschaffen werden. Das Verfahren startet hiermit. Ein Bebauungsplanverfahren zur Ausweisung dieser Sonderbaufläche läuft in Frankenhardt im Parallelverfahren. Die Größe beträgt 3,7 ha.

Änderung Nr. J-2023-4F, „Freiflächenphotovoltaikanlage Meier“, Frankenhardt, Aufstellungsbeschluss
Mit dieser Fläche soll die Möglichkeit zum Bau einer Freiflächen-PV-Anlage geschaffen werden. Das Verfahren startet hiermit. Ein Bebauungsplanverfahren zur Ausweisung dieser Sonderbaufläche läuft in Frankenhardt im Parallelverfahren. Die Größe beträgt 5,2 ha.

Änderung Nr. J-2023-2F, „Freiflächenphotovoltaikanlage Wahl“, Frankenhardt, Aufstellungsbeschluss
Mit dieser Fläche soll die Möglichkeit zum Bau einer Freiflächen-PV-Anlage geschaffen werden. Das Verfahren startet hiermit. Ein Bebauungsplanverfahren zur Ausweisung dieser Sonderbaufläche läuft in Frankenhardt im Parallelverfahren. Die Größe beträgt 5 ha.

Änderung Nr. K-2023-1F, Häuslesbühl, 1. Erweiterung“, Satteldorf, Aufstellungsbeschluss
Das bestehende Wohnbaugebiet Häuslesbühl soll aufgrund der hohen Bauplatznachfrage erweitert werden. Die gesamte überplante Fläche beträgt 3,0 ha, die neue Wohnbaufläche 1,6 ha. Der Bebauungsplan wurde bereits zwischen 2021 und 2022 vom Gemeinderat Satteldorf aufgestellt und beschlossen, der FNP hinkt hier also hinterher. Mit dieser Beratung startet das FNP-Verfahren erst.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Den Beschlussanträgen im Gemeinsamen Ausschuss wird zugestimmt.

Weihnachtskartenspende
hier: Verwendung 2023
Seit einigen Jahren verzichtet die Gemeinde Stimpfach nun schon darauf, zu Weihnachten Grußkarten mit der Post zu versenden. Stattdessen werden Weihnachtsgrüße per Mail versendet. Das spart nicht nur Papier und Portokosten, sondern auch Arbeitszeit, da das Versenden per Mail schneller geht.
Der Gemeinderat hat damals auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, einen Betrag von 500 € jedes Jahr stattdessen an einen guten Zweck zu spenden. Das Vorschlagsrecht liegt hierbei beim Gemeinderat. So ist auch dieses Jahr festzulegen, für welchen guten Zweck die 500 € gespendet werden sollen.
Eine GRin macht den Vorschlag das Geld dem Kinder- und Jugendklinikum im DIAK in Schwäbisch Hall zu spenden.
Ein GR schlägt die eigene Bürgerstiftung vor. Es ist eine gute Werbung für den Start der Bürgerstiftung. Wenn die Gemeinde als erstes einzahlt, ist das ein Vorreiter.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Weihnachtskartenspende von 500 € wird mit Gründung der Bürgerstiftung an diese gespendet.
Einvernehmen zu Bauvorhaben nach § 36 Abs. 2 BauGB
·         Bauvorhaben Gemeinde Stimpfach, vertreten durch Herrn Hanselmann, Kirchstraße 22, 74597 Stimpfach,
          Herstellung von zwei Wohnmobilstellplätzen mit Versorgungsstation, Flst.Nr. 1826, Stimpfach-Weipertshofen.
          Das Bauvorhaben, Herstellung von zwei Wohnmobilstellplätzen mit Versorgungsstation, Flst.Nr. 1826, Stimpfach-Weipertshofen, wird zurückgestellt und soll am 08.11.2023 vom Ortschaftsrat besprochen werden. In der nächsten Gemeinderatssitzung soll das Baugesuch dann nochmals auf den Tagesordnungspunkt.
Der Gemeinderat stimmt den folgenden Bauvorhaben zu und erteilte sein Einvernehmen:
·        Neubau eines Wohnhauses mit Carport, Flst.Nr. 1601/36, Weipertshofen
·        Um- und Anbau mit Nutzungsänderung ehemaliges Feuerwehrhaus zu Dorfgemeinschaftshaus, Flst.Nr. 80/1, Randenweiler

Bekanntgabe, Verschiedenes und Anfragen
Verwaltung
Blühstreifen
Eine GRin möchte wissen, warum die Blühstreifen alle gemäht wurden. BM Strobel wird dies im Bauhof erfragen.
Veröffentlichung der Geburten
Eine GRin erfragt, wie es abläuft bei der Veröffentlichung der Geburten. Frau Bögelein teilt mit, wenn die Geburt nicht in Stimpfach stattgefunden hat, sind wir nicht das zuständige Standesamt. Möchte man eine Veröffentlichung im Gemeindeblatt, muss man dies bei der Gemeindeverwaltung, Einwohnermeldeamt, mitteilen.
Neuer Gehweg Weipertshofen
Ein GR findet den neuen Gehweg in Weipertshofen toll. Er fragt sich nur, weshalb der Randstein Hochboard an der Querungsstelle ist und nicht Flachboard für Kinderwägen, Rollatoren etc. Die Verwaltung sichert zu dies zu überprüfen und ggf. zu ändern.